Naturschutzreferat
Naturschutzreferat (der Stadt Wien). Der Naturschutz gehörte bis zur Änderung der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien (November 1973) zu den kulturpflegerischen Aufgaben des Kulturamts (MA 7), seither werden diese Aufgaben von der (neugegründeten) MA 22 (Umweltschutz) wahrgenommen.
Der Naturschutz war einer der Konfrontation Städtebau-Stadtbild- und Denkmalpflege vergleichbaren Entwicklung und Gefährdung ausgesetzt, der durch Konzentration der Kompetenzen, Erhöhung der Förderungs- und Sanierungsansätze im Budget, Ausweitung des Fachpersonals und intensivere Unterstützung der freiwilligen Verbände (insbesondere der Landesgruppe Wien des Österreichischen Naturschutzbunds einschließlich der von ihm betreuten und organisierten Wiener Naturwacht und Wiener Naturschutzjugend) begegnet werden sollte. Bereits das Wiener Naturschutzgesetz vom 22. Dezember 1954 hatte einen Wiener Naturschutzbeirat und die Führung eines Wiener Naturschutzbuchs als Verzeichnis der Naturdenkmäler vorgesehen.