Privilegium minus
Privilegium minus (lateinisch „kleineres Privileg"), Urkunde Friedrichs I. Barbarossa vom 18. September 1156, ausgestellt in Regensburg.
Darin wird festgehalten, dass als Gegenleistung für den Verzicht Heinrichs II. Jasomirgott auf das Herzogtum Bayern, welches an Heinrich den Löwen zurückgegeben worden war, als Kompensation für den verlorenen Titel eines Herzogs von Baiern die bisherige Mark Österreich in ein Herzogtum umgewandelt und lehensrechtlich von Bayern getrennt wird; weiters, dass dieses Herzogtum ein erbliches Reichslehen Heinrichs, seiner Gattin Theodora Komnena und seiner Nachkommen (auch in weiblicher Linie) sei; der Herzog von Österreich musste dem Kaiser nur Heerfolge in die an Österreich angrenzenden Länder leisten und nur Reichstage in Bayern besuchen. Zudem wird dem Paar im Falle der Kinderlosigkeit die "libertas affectandi" gewährt, wonach es ihnen freisteht, beliebige Personen zu Erben des Herzogstums einzusetzen. Die Erhebung Österreichs zum Herzogtum begünstigte die Entwicklung Wiens zur Landeshauptstadt.
Diese „Geburtsurkunde" der Selbständigkeit Österreichs im Reichsverband ist nur abschriftlich überliefert; die Bezeichnung „Privilegium minus" wurde zur Unterscheidung vom Privilegium maius gewählt.
Literatur
- Heinrich Appelt: Privilegium minus. Das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich. Wien / Graz [u.a.]: Böhlau 1973