Privilegium maius
Privilegium maius (lateinisches „größeres Privileg"), Urkunde Rudolfs IV. vom 17. Dezember 1360 (Bestätigung am 25. Juli 1444 beziehungsweise 6. Jänner 1453 durch König [beziehungsweise Kaiser] Friedrich IV. [III.]), in der alle von Österreichs Landesfürsten im Verband des Heiligen Römischen Reichs gegenüber den Kurfürsten und den übrigen Reichsfürsten beanspruchten Sonderrechte genehmigt wurden.
Den Anspruch auf diese Rechte hatte Rudolf IV. mittels eines Konvoluts gefälschter und echter Urkunden (die er im November 1360 seinem Schwiegervater Karl IV. in Nürnberg vorlegte) geltend gemacht. Die um 1358/1359 hergestellten Fälschungen waren ein auf 4. Oktober 1058 datiert angeblich Diplom Kaiser Heinrichs IV. (samt Inserts von Julius Cäsar und Nero), eine verfälschte Fassung des Privilegium minus sowie angeblicher Urkunden König Heinrichs VII. (1228), Kaiser Friedrichs II. (1245) und Rudolfs I. (1283); aus ihnen wurde unter anderem eine starke Einschränkung der Lehenspflichten gegenüber dem Reichsoberhaupt, eine vom Reich weitgehend unabhängige Gerichtsbarkeit, die Führung von Zackenkrone und Kreuz auf dem Fürstenhut und der Titel Erzherzog abgeleitet. Karl IV. legte Francesco Petrarca die Texte zur Prüfung vor. Dieser äußerte Zweifel an der Echtheit der altrömischen Texte; deshalb bestätigte der Luxemburger Karl IV. die Texte nicht; erst der Habsburger Friedrich IV. (als Kaiser III.) bestätigte die Urkunde. Erst in dieser Bestätigung von 1453 werden die gefälschten Diplome wieder speziell erwähnt und erlangten damit reichsrechtliche Geltung.
Siehe auch: Privilegienbestätigung des Hauses Habsburg 1512
Literatur:
- Alphons Lhotsky: Privilegium maius. Die Geschichte einer Urkunde. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1957