Erzherzog

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Letzte Änderung am 3.11.2022 durch WIEN1.lanm08uns

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Erzherzog. Da die Herzöge von Österreich nicht zu jenen Reichsfürsten gehörten, denen gemäß der "Goldenen Bulle" von 1356 die Wahl des römisch-deutschen Königs (Heiliges Römisches Reich) vorbehalten war, versuchte Herzog Rudolf IV. (1358-1365) anhand gefälschter Urkunden (die er 1360 seinem Schwiegervater, Kaiser Karl IV., vorlegte) eine der Kurfürstenwürde vergleichbare Vorrangstellung zu erhalten. Dazu gehörte der Titel "Pfalz-Erzherzog", von dem der Kaiser das Beiwort "Pfalz" strich; die Bezeichnung "Erzherzog" wurde zwar nicht ausdrücklich anerkannt, aber geduldet; sie sollte zum Ausdruck bringen, dass der so Titulierte über mehrere Herzogtümer herrschte, so wie zum Beispiel einem Erzbischof mehrere Bistümer unterstehen. Dennoch machten Rudolfs Nachfolger geraume Zeit keinen Gebrauch davon; erst Ernst der Eiserne nannte sich ab 1414 Erzherzog. Mit der Bestätigung der einschlägigen Dokumente durch Friedrich III. am 6. Jänner 1453 (Privilegium maius) erlangte der Titel reichsrechtliche Gültigkeit; er wurde fortan von allen Habsburgern geführt (weibliche Mitglieder der Dynastie nannten sich Erzherzoginnen). Eine neuerliche Bestätigung stellte am 8. September 1530 Karl V. aus. Bei der Proklamation des Kaisertums Österreich durch Franz II. (Franz I. als Kaiser von Österreich) am 11. August 1804 wurde der Erzherzog-Titel ebenfalls in Kraft gesetzt; er bezog sich, territorial gesehen, nur auf Österreich unter der Enns (mit Wien) und Österreich ob der Enns, wogegen für Steiermark und Kärnten noch im 19. Jahrhundert bloß der Herzog-Titel galt.

Literatur

  • Ursula Begrich: Die fürstliche "Majestät" Herzog Rudolfs IV. von Österreich. Diss. Univ. Wien. Wien 1964
  • Alphons Lhotsky: Privilegium maius. Die Geschichte einer Urkunde. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1957
  • Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. Wien [u.a.]: Böhlau 1977