Rechtsprechung/Schranne
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Daten zum Eintrag
Rechtsprechung/Schranne, im Stadtgerichtshaus bzw. in der Schranne wurden Strafen für diverse Vergehen verhängt.
Als Beispiele für vollzogene Strafen sind folgende zu nennen:
- sechs Monate bei Wasser und Brod (bei versuchter Vergiftung): Stibor Chrezzel
- Vierteilung (politischer Verrat): Wolfgang Holzer
- Enthauptung (politischer Verrat, bei gemilderter Strafe): Augustin Tristram
- Folterung und Verbrennung (Ketzerei): Chazzim
- Hängen (Diebstahl)
- Rädern (politischen und Landesverrat)
- "Ersäufen" (fast nur bei Frauen, angewendet bei Kindsmord, schwerer Unzucht, Ehebruch, "Zauberei", vereinzelt bei Irrglauben)
- Blenden (Verbrechen gegen die Gesellschaft, Staatsverrat, Münzverfälschung)
- Verstümmelung (Kirchenraub)
- "Hundetragen", vom 11. bis 13. Jahrhundert verhängt (Ehrenstrafe)
- "Bocksteintragen", auch "Schandstein-, Laster- oder Klappersteintragen" (nur bei Frauen, bei öffentlichen Ärgernis)
- Streitende Frauen wurden bis ins 17. Jahrhundert hinein mit den Köpfen nebeneinander in ein Brett gespannt und erst wieder freigelassen sobald sie sich beruhigt haben
- "Beiskatze", ein um den Mund laufendens eisernes Band, das das Reden unmöglich machte (bei streitenden Frauen)
- Straßenkehren, insbesondere zur Zeit Josephs II. (mit Hofdekret vom 2. Dezember 1782)
- öffentliche Arbeiten und Schneiden der Haare
Anfänglich wurden die Züchtiger, Freimänner, Nachrichter ihren Lohn durch Dotierung aus dem öffentlichen Frauenhaus erhielten.
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 2. Teil. Wien ²1951 (Manuskript im WStLA), S. 403-409