Rentamt
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Daten zur Organisation
Ab dem späten Mittelalter bezeichnet Rentamt (auch: Rentei, Renterei) jene Behörde, welcher die Verwaltung der grundherrschaftlichen Einkünfte (Renten) oblag; vor allem im Bereich der landesfürstlichen Finanzverwaltung findet sich diese Bezeichnung für die Verwaltungsbehörde der landesherrlichen Einkünfte (insbesondere jene aus den Domänen und Regalien). Als Vorsteher einer solchen Rentei fungierte der so genannte Rentmeister, mitunter auch Rentamtmann genannt. Bedienstete einer Rentei werden unter dem Begriff "Renteiverwandte" zusammengefasst (vergleiche hierzu Verwandter).
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 583 f. (Rentamtmann, Renteiverwandter, Rentmeister, Rentschreiber)
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 106 (Rentmeister)