Schulmatriken
Die verpflichtende Führung von Matriken an Volks- und Bürgerschulen durch den jeweiligen Schulleiter bzw. später auch die Schulleiterin ist in der Schulordnung von 1870 (RGBl. 105/1870 §33) festgehalten.[1] Die ältesten Schulmatriken datieren dieser Rechtsnorm entsprechend ins Schuljahr 1870/71.
Eine Matrikelnummer wurde auf diese Weise generiert, dass jedem Schüler bzw. jeder Schülerin bei Schuleintritt aus einer fortlaufenden Zahlenreihe die nächste noch nicht vergebene Zahl zugewiesen wurde. Zu dieser wurde der Name des Schulkindes in ein Matrikenbuch eingetragen, wo pro Schülerin bzw. Schüler eine ganze Doppelseite reserviert war.
Auf einer der beiden Seiten sollten die Stammdaten eingetragen werden, also der Geburtstag, der Geburtsort, die Religion, der Name, der Stand des Vaters bzw. Vormundes, die Wohnadresse sowie etwaige Befreiungen. Außerdem war auf dieser Stammdatenseite genügend Platz, um auch Veränderungen dieser Daten, die im Laufe der an der Schule verbrachten Jahre aufgetreten waren, eintragen zu können.
Auf der zweiten Seite, die einem Schulkind in einer Schulmatrik reserviert war, waren die Schulnoten sämtlicher Fächer und zwar eines jeden Jahresquartals eingetragen. Viel Platz war auf dieser Notenseite auch für die Spalte „Anmerkungen“ reserviert. Darin wurden oft sehr kritische Charakteristiken des Schülers bzw. der Schülerin festgehalten. Um die Schülerinnen und Schüler leichter auffinden zu können, ist einem derartigen Matrikenbuch immer ein alphabetischer Index bei gebunden.
Evidenzprotokolle
Ab dem Schuljahr 1884/85 tritt in der Matrikenführung eine Änderung ein. Offensichtlich um den administrativen Aufwand der parallelen Führung von Schulkatalogen und Schulmatriken mit jeweils weitgehend überlappenden Inhalten zu reduzieren, wurde das herkömmliche Matrikenbuch durch ein „Evidenzprotokoll“ ersetzt.
Ein Evidenzprotokoll war wie ein Namensindex organisiert. Es war mit einem alphabetisch angeordneten Buchstabenreiter ausgestattet und enthielt zu jedem Schüler und jeder Schülerin eine Auflistung der an der Schule bisher besuchten Schulklassen. Damit konnte man jedes Schulkind sehr schnell im Klassenkatalog auffinden und die dort eingetragenen Stammdaten sowie Noten nachlesen. Eine Anmerkungspalte ermöglichte im Evidenzprotokoll auch Angaben von zusätzlichen Informationen, etwa über vorher besuchte Schulen oder frühere Wohnorte.
Oft wurden Matrikenbücher über das Schuljahr 1883/84 noch mehrere Jahre weitergeführt. Dabei wurden die Eintragungen zu bereits einmal eingetragenen Schulkinder bis zum Ende ihres Verbleibs an der Schule vervollständigt. Viele dieser Matrikenbücher haben deshalb keinen synchronen zeitlichen Abschluss, sondern fransen nach hinten hin bis in die 1890er-Jahre aus.
„Schul-Matriken- (Aufnahms- u. Evidenz-) Blätter“
Nach der Wende zum 20. Jahrhundert treten an die Seite der Evidenzprotokolle Karteikarten, die den Namen „Schul-Matriken- (Aufnahms- u. Evidenz-) Blatt“ tragen. Diese enthalten die oben genannten Stammdaten und die Bezeichnungen der bisher an der jeweiligen Schule besuchten Schulklassen.
Ab dem Schuljahr 1922/23 heißen diese Karteikarten „Aufnahms- und Schulstammblatt“ und auch sie erfüllen die Funktion der ursprünglichen Matrikenbücher. Im Gegensatz zu den „Schul-Matriken- (Aufnahms- u. Evidenz-) Blättern“ sind auf ihnen auch zu sämtlichen Unterrichtsgegenständen die letzten Noten vor dem Abgang von der Schule festgehalten. Sie bilden damit die Basis für die Ausstellung von Duplikaten von Abgangszeugnissen und müssen aus diesem Grund 90 Jahre lang an der Schule aufbewahrt werden. In dieser Funktion lösen sie ab 1921/22 die sogenannten Schulkataloge ab.
Quellen
Einzelnachweise
- ↑ Siehe RGBl. 105/1870 §33