Schultheiß
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Daten zum Begriff
Im Mittelalter bezeichnete "Schultheiß" einen Beamten, der im Auftrag seines Herrn (Landes-, Stadt-, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hatte; diese Aufgaben waren oftmals mit richterlichen Befugnissen verbunden. In der Frühen Neuzeit wurden Gemeindevorsteher "Schultheiße" genannt, ferner auch Richter beim Militär.[1]
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 677
- Rudi Palla: Verschwundene Arbeit. Ein Thesaurus der untergegangenen Berufe. Reprint der limitierten Bleisatzausgabe. Frankfurt am Main: Eichborn 1994 (Die andere Bibliothek, 115), S. 297 f.
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 121 f.
Einzelnachweise
- ↑ Sanford nennt beispielsweise einen "Juris utriusque Doctor und Regiments-Schultheiss". - Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 121.