Städtisches Archivinventar 1717

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Frühestes Inventar des Wiener Stadtarchivs aus dem Jahr 1717 von Christoph Ernst Till: "Index oder Kurze Beschreibung Archivi civitatis Viennensis".

Vorgeschichte des Inventars

Gleich zwei Schreiben befassten den Stadtrat im Jahr 1714 mit Fragen der Aufbewahrung, Ordnung und Inventarisierung von Dokumenten, die von der Stadt aus rechtlichen Gründen aufzubewahren waren. Am 24. September des Jahres berichtet der Stadtrat von einer "extrahir- und zusamben Schreibung" aller Resolutionen, Dekrete und Mandate, die vom Hof oder der Niederösterreichischen Regierung erlassen worden waren und die sich nun in der städtischen Kanzlei befanden. Gedacht war diese Zusammenstellung für den Stadtrat und seine ihm unterstellten Ämter, um über die Zusammenhänge und Anfänge der Urkunden Bescheid zu wissen. Am selben Tag beschloss der Stadtrat auch, dass die im Stadtarchiv befindlichen alten Schriften und Dokumente geordnet, registriert und beschrieben werden sollten.

Zweck des Archivinventars

Das Inventar erfasst und beschreibt die Urkunden und Akten in der Registratur und im Archiv. Angegeben wird bei jedem Dokument der Lagerort zum Zeitpunkt der Erfassung. Die Einträge erfolgten nach den Anfangsbuchstaben der Betreffe (Abfahrtsgeld, Privilegien, Verlassenschaften und Ähnliches). Die Auflistung ist nicht chronologisch. Der Eintrag des jüngsten Dokuments im Haupttext stammt vom 17. Dezember 1717. Beteiligt an der Erstellung des Archivinventars war der Stadtsekretär Christoph Ernst Till (gestorben 1736).

Das Inventar umfasst 192 Blatt. Bis zur Mitte des Buches finden sich später angebrachte Anmerkungen am Seitenrand. Es handelt sich dabei um Vermerke über den weiteren Verbleib der Dokumente. Mit dem Index wurde also auch nach seiner Entstehung gearbeitet. Etliche Dokumente waren in der Zwischenzeit nicht mehr auffindbar. Auch Hinweise auf die Eintragung ins Wiener Stadtrechtsbuch, genannt "Eisenbuch", finden sich in den Vermerken.

Anfangsschwierigkeiten

1720 wurde beschlossen, dass alle Testamente und Ähnliches, die älter als ein Jahr waren, der Registratur zurückgestellt werden müssen. Zudem sollte niemandem mehr ("wer der auch immer seyn mag") Originalakten ohne besondere Auflagen ausgehändigt werden. Es sollte verhindert werden, dass Akten der Registratur nicht wieder zugestellt wurden.

Viel Erfolg scheint diese Anordnung nicht gehabt zu haben. Bei einer 1723 vorgenommenen Canzley- und Registraturuntersuchung wurde festgestellt, dass immer noch zur Registratur gehörige Sachen fehlen und auch sonst Unordnung herrscht. Eine 1720 geforderte Untersuchungskommission war zwar beauftragt worden, hatte "bishero aber nichts vorgenohmen". Ein weiteres Mal wurde deshalb befohlen, Ordnung in Stadtkanzlei und Registratur zu bringen. Das Archivinventar von 1717 zeigt einen ersten Versuch, das Schriftgut der gesamten Stadtverwaltung zu ordnen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufzubewahren. Wichtige Dokumente sollten nicht nur dauerhaft aufbewahrt, sondern auch leichter gefunden werden. Eine wirkliche Professionalisierung dieser Tätigkeiten fand allerdings erst circa 150 Jahre später durch die Errichtung eines eigenständigen Stadtarchivs im Jahr 1863 statt.

Quellen