Dezemberverfassung
Dezemberverfassung. Nach der militärischen Niederlage von Königgrätz und dem Ausgleich mit Ungarn sah sich Kaiser Franz Joseph zu Zugeständnissen an den Reichsrat in Österreich gezwungen. Die Dezemberverfassung 1867 war die erste österreichische Verfassung; sie blieb in der österreichischen Reichshälfte bis zum Ende der Monarchie in Kraft. Darin wurden unter anderem erstmals grundlegende persönliche Freiheiten für Staatsbürger garantiert, die bis heute ein zentraler Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechts sind. Am 21. Dezember 1867 wurden fünf Staatsgrundgesetze sowie das sogenannte Delegationsgesetz, welches den Ausgleich mit Ungarn regelte, durch den Kaiser sanktioniert und traten am nächsten Tag in Kraft. Gemeinsam werden diese sechs Gesetze als Dezemberverfassung bezeichnet.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Gesetze:
- Gesetz vom 21. December 1867, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 abgeändert wird
- Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder
- Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die Einsetzung eines Reichsgerichtes
- Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die richterliche Gewalt
- Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die Ausübung der Regierungs= und der Vollzugsgewalt
- Gesetz vom 21. December 1867, betreffend die allen Ländern der österreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten und die Art ihrer Behandlung ("Delegationsgesetz")