Standesamt Wien-Fünfhaus (1939-1943)
Standesamt Wien-Fünfhaus. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Per 1. Jänner 1939 war die Zuständigkeit für den Bezirk Fünfhaus auf die Standesämter Wien-Fünfhaus-Nord und Wien-Fünfhaus-Süd aufgeteilt. Diese wurden per 1. Juli 1940 zum Standesamt Wien-Fünfhaus zusammengeschlossen. Per 1. September 1943 wurde dieses mit dem Standesamt Wien-Penzing vereinigt.
Das Standesamt Wien-Fünfhaus war zuständig für den 15. Bezirk.
1943 Überleitung in:
Standesamt Wien-Penzing