Standesamt Wien-Penzing (1939-1978)
Standesamt Wien-Penzing. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Penzing wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. September 1943 unter der Bezeichnung Standesamt Wien-Penzing-Fünfhaus mit dem Standesamt Wien-Fünfhaus vereinigt. Per 1. Oktober 1950 wurden dem Standesamt Wien-Penzing das Wien-Hietzing, das Standesamt Wien-Mauer (ohne Liesing) und das Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau einverleibt. Mit der Neueröffnung des Amtshauses Hietzing wurde das Standesamt Wien-Penzing aufgelassen und am 1. September 1978 zum Standesamt Wien-Hietzing verlegt.
Das Standesamt Wien-Penzing war zuständig für den 13. Bezirk, 14. Bezirk, 15. Bezirk, Teile des 23. Bezirks (Mauer, ohne Liesing) und Hadersdorf-Weidlingau.
1978 Überleitung in:
Standesamt Wien-Hietzing