Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau (1939-1950)

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1939
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1950
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  49906
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Letzte Änderung am 5.12.2022 durch WIEN1.lanm08jan

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  • Standesamt 22 Wien-Hadersdorf-Weidlingau (1939, bis: 1942)
  • Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau (1943, bis: 1950)

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Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. Oktober 1950 dem Standesamt Wien-Penzing angeschlossen.
Das Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau war zuständig für Hadersdorf-Weidlingau (1938 nach Wien eingemeindet und dem 14. Bezirk zugeschlagen).

1950 Überleitung in:
Standesamt Wien-Penzing

Quellen