Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau (1939-1950)
Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. Oktober 1950 dem Standesamt Wien-Penzing angeschlossen.
Das Standesamt Wien-Hadersdorf-Weidlingau war zuständig für Hadersdorf-Weidlingau (1938 nach Wien eingemeindet und dem 14. Bezirk zugeschlagen).
1950 Überleitung in:
Standesamt Wien-Penzing