Standesamt Wien-Mauer (1939-1950)
Standesamt Wien-Mauer. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Mauer wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. März 1942 mit dem Standesamt Wien-Liesing zusammengeschlossen. Per 1. Oktober 1950 wurde es aufgelöst und die Zuständigkeit für Mauer an das Standesamt Wien-Penzing, für Liesing an das Standesamt Wien-Margareten abgetreten. Per 1. September 1978 kam das aufgelöste Standesamt Wien-Penzing, und damit auch die Zuständigkeit über Mauer, an das Standesamt Wien-Hietzing.
Das Standesamt Wien-Mauer war zuständig für das zum 23. Bezirk eingemeindete Mauer.
1950 Überleitung in:
Standesamt Wien-Penzing