Standesamt Wien-Margareten (1939-2019)
Standesamt Wien-Margareten. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Margareten wurde per 1. Jänner 1939 mit Zuständigkeit für den Bezirk Margareten eingerichtet. Mit 1. Juli 1940 wurde es mit dem Standesamt Wien-Wieden (Zuständigkeit Bezirk Wieden) unter dem Namen Standesamt Wien-Wieden-Margareten zusammengeschlossen. Ab 1. Oktober 1950 führte es wieder die Bezeichnung Standesamt Wien-Margareten. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Zuständigkeit um Meidling und Liesing erweitert. Die Zuständigkeit für Liesing wurde ab 1. Jänner 1990 an das Standesamt Wien-Hietzing abgetreten.
Das Standesamt Wien-Margareten war bis 25. November 2019 zuständig für den 4. Bezirk, 5. Bezirk und 12. Bezirk.
Mit 25. November 2019 wurde das Standesamt Wien-Innere Stadt geschlossen und seine Aufgaben an das neu geschaffene Standesamt Wien-Zentrum übertragen, das am 2. Dezember 2019 eröffnet wurde und nunmehr für die Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 zuständig ist.
2019 Überleitung in:
Standesamt Wien-Zentrum