Standesamt Wien-Wieden (1939-1940)
Standesamt Wien-Wieden. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Wieden (Zuständigkeit Bezirk Wieden) wurde per 1. Jänner 1939 errichtet und per 1. Juli 1940 dem Standesamt 7/8 Wien-Wieden-Margareten angeschlossen.
Das Standesamt Wien-Wieden war zuständig für den 4. Bezirk.
1940 Überleitung in:
Standesamt 7/8 Wien-Wieden-Margareten