Standesamt Wien-Kagran (1939-1941)
Standesamt Wien-Kagran. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Kagran wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. September 1941 dem Standesamt Wien-Floridsdorf angegliedert. Dieses gab die Zuständigkeit für den 22. Bezirk per 1. April 1992 dem neu errichteten Standesamt Wien-Donaustadt ab.
Das Standesamt Wien-Kagran war für das 1938 in den 22. Bezirk eingegliederte Kagran zuständig.
1941 Überleitung in:
Standesamt Wien-Floridsdorf-Kagran
1992 Überleitung in:
Standesamt Wien-Donaustadt