Standesamt Wien-Klosterneuburg (1939-1954)
Standesamt Wien-Klosterneuburg. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Klosterneuburg wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und kam ab 1. September 1954 als Standesamt Klosterneuburg zu Niederösterreich.
Das Standesamt Wien-Klosterneuburg war zuständig für den von 1938 bis 1954 zu Wien eingemeindeten 26. Bezirk.
1954 Überleitung in:
Standesamt Klosterneuburg