Standesamt Wien-Währing (1939-2019)
Standesamt Wien-Währing. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Währing wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet. Per 1. Oktober 1950 wurde ihm das Standesamt Wien-Döbling angegliedert.
Das Standesamt Wien-Währing ist zuständig für den 18. Bezirk und 19. Bezirk.
Mit 25. November 2019 wurde das Standesamt Wien-Währing geschlossen und seine Aufgaben an das Standesamt Wien-Ottakring übertragen, das nunmehr für die Bezirke 16, 17, 18 und 19 zuständig ist.
2019 Überleitung in:
Standesamt Wien-Ottakring