Universität

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Letzte Änderung am 29.10.2024 durch WIEN1.lanm08trj


Universität von lateinisch universitas = Gesamtheit, danach in ursprünglichen Bedeutung eine Anstalt, in der die Gesamtheit aller Wissenschaften gelehrt wird; poetisch ist die Bezeichnung Alma mater (lateinisch Nährmutter), meist mit einem Zusatz, der auf den Gründer hinweist (beispielsweise heißt die Universität Wien "Alma mater Rudolphina" [nach Herzog Rudolf IV. ]). Die Bezeichnung Hohe Schule (Hochschule) war ursprünglich gleichbedeutend mit Universität (später eingeschränkt auf Unterrichtsanstalten für neue Wissenszweige, die an den traditionellen Universitäten nicht gelehrt wurden). Vieldeutig ist das Wort Akademie (nach dem griechischen Helden Academus, dem ein Gymnasion bei Athen geweiht war), ursprünglich gleichbedeutend für Universität beziehungsweise Hochschule (danach "Akademiker" für Absolventen solcher Anstalten), in neuerer Zeit nur noch für bestimmte Lehr- und Forschungsanstalten verwendet.

Mitglieder, Hierarchie und Fakultäten

Jede Universität ist einerseits in lehrende und lernende Mitglieder, andererseits nach Lehrgegenständen gegliedert. Der Lehrkörper besteht aus Professoren (von lateinisch profiteri = öffentlich verkünden), Dozenten (von lateinisch docens = der Lehrende), Lektoren (lateinisch lector = der Lesende) und Assistenten (von lateinisch assistere = unterstützen, das heißt Mitarbeiter eines Professors); die Lernenden heißen Studenten (von lateinisch studere = sich bemühen, lernen) oder Hörer. Die Lehrgegenstände liegen der Einteilung in Fakultäten (lateinisch facultas = Gelegenheit, Möglichkeit), das heißt Hauptgruppen verwandter Wissenschaftszweige, zugrunde.

Die vier (ursprünglichen) Fakultäten

  • artistische Fakutät (sieben artes liberales = freie Künste [Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie]) beziehungsweise ab dem 16. Jahrhundert philosophische Fakultät (griechisch philosophia = Weisheitsliebe)
  • medizinische Fakultät (lateinisch medicina = Heilkunst)
  • juridische Fakulät (lateinisch ius = Recht)
  • theologische Fakultät (griechisch theologia = Gotteswissenschaft)

An der Spitze jeder Fakultät steht ein zum Dekan (von lateinisch decem = zehn, ursprünglich Kommandant einer zehnköpfigen Militäreinheit, dann Vorsteher überhaupt) gewählter Professor; die Dekane sowie Abgeordnete der übrigen Universitätsmitglieder wählen den Rektor (von lateinisch regere = leiten, herrschen), das Oberhaupt jeder Universität; Rektor, Prorektor (Vorgänger des Rektors) und Dekane sowie Vertreter der übrigen Universitätsangehörigen bilden den akademischen Senat (lateinisch = Rat der Alten, oberstes beschlussfassendes Organ; ehemals auch als Konsistorium bezeichnet [von lateinisch consistere = sich versammeln]). Die Zeiteinheit für die Lehrveranstaltungen und für die Funktionsdauer von Rektor und Dekanen bildet das Studienjahr.

Akademische Grade

Den Abschluss jeden Studiums bildet die Verleihung eines akademischen Grads (lateinisch gradus = Schritt, Stufe); in Österreich lange Zeit der Magister (lateinisch = Meister) und der Doktor (von lateinisch doctus = gelehrt; im Mittelalter identisch mit Professor; seit dem 16. Jahrhundert ist der Professor Inhaber einer Lehrkanzel, der Doktor Studienabsolvent ohne Lehrbefugnis).

Um das Österreichische Hochschulsystem an das einheitliche europäische Hochschulwesen anzupassen (Bologna-Prozess), wurden die akademischen Grade um das Jahr 2000 entsprechend dem Bologna-System in drei Ebenen bzw. Zyklen aufgeteilt. Im Universitätsgesetz 2002 wurde die Umstellung auf die englischsprachige Bezeichnungen "Bachelor" und "Master" beschlossen, die 2006 in Kraft traten. Die Regelstudiendauer des Bachelors-Zyklus (Ebene 1) (akademische Grade Bachelor, Bakkalaureus bzw. Bakkalaurea) umfasst 3-4 Jahre (180-240 ECTS-Punkte), der Abschluss berechtigt zum Masterstudium. Der Master-Zyklus (Ebene 2) umfasst 1-2 Jahre (60-120 ECTS-Punkte). Weiterhin bestehen auf Ebene 2 aber auch Diplomstudien mit einer Regelstudiendauer von 4-6 Jahren (akademische Grade Diplom Ingenieur oder Diplom-Ingenieurin, Magister oder Magistra bzw. Doktor/Doktorin der gesamten Heilkunde bzw. Doktor/Doktorin der Zahnheilkunde). Master- und Diplomstudien berechtigen für ein Doktoratsstudium (Ebene 3) mit einer Regelstudiendauer von 2-3 Jahren (120-180 ECTS-Punkte). Akademische Grade sind Doktor bzw. Doktorin oder Doctor of Philosophy (PhD).

Für den Bachlortitel muss eine Bachelorarbeit, für den Mastertitel eine Masterarbeit, für den Magistertitel eine Diplomarbeit und für das Doktorat eine Dissertation (lateinisch dissertatio = Erörterung) vorgelegt werden. Die feierliche Verleihung des Bachlors, des Masters oder des Magisteriums heißt Sponsion (lateinisch spondere = geloben), die des Doktorats Promotion (lateinisch promovere = befördern); ein Doktorat kann an verdiente Persönlichkeiten auch "honoris causa" verliehen werden.

Nicht mehr üblich sind in Österreich die akademischen Grade Bakkalar (von lateinisch baccalaria = Dienstgut eines Kleinadeligen; ehemals niederster Grad) und Lizenziat (von lateinisch licentia = Erlaubnis, das heißt Lehrbefugnis) sowie Burse, Nation (lateinisch natio = Geburt; Gliederung der Univeristätsmitglieder nach Herkunftsländern), Superintendent (lateinisch Aufseher, ehemals Funktionär, der das Aufsichtsrecht des Landesfürsten über die Universität ausübte) und (zumindest zurückgedrängt) Pedell (latinisiert aus dem deutschen Büttel = Gerichtsdiener; an der Universität Hausverwalter, der die Disziplin überwacht); längst abgeschafft ist der Karzer (von lateinisch carcer = Kerker, das heißt Universitätsarrest).

Universitäten in Wien

In Wien bestehen folgende Universitäten:

Universitäten in anderen Ländern

Im 13. Jahrhundert gab es Universitäten in:

  • Italien
  • Frankreich
  • England
  • Spanien
  • Portugal

Im 14. Jahrhundert weitere in:

  • Polen (Krakau 1364)
  • Ungarn (Pecs 1367, Buda 1389).

Im Heiligen Römischen Reich wurden im Mittelalter Universitäten in:

  • Prag 1348,
  • Wien 1365
  • Heidelberg 1386
  • Köln 1388,
  • Erfurt 1392
  • Leipzig 1409
  • Rostock 1419
  • Greifswald 1456
  • Freiburg/Breisgau 1457
  • Basel 1459
  • Ingolstadt 1472
  • Trier 1472
  • Mainz 1476
  • Tübingen 1477
  • Wittenberg 1502
  • Frankfurt 1507 gegründet;

Die ersten Universitäten in den Niederlanden war Löwen (1426), in Schweden Uppsala (1477), in Dänemark Kopenhagen (1478).

Die Unterrichtssprache an allen europäischen Universitäten war bis ins 19. Jahrhundert Latein; aus dieser Sprache stammen daher viele Bezeichnungen im akademischen Bereich; bei Festakten (beispielsweise Promotionen) werden noch heute lateinische Formulierungen verwendet.

Siehe auch