Vertrag von Wien (1725)
Nach Vorverhandlungen mit Johann Wilhelm Freiherrn von Ripperdá im Jänner 1725 schlossen Kaiser Karl VI. und König Philipp V. von Spanien (formell als "Herzog von Anjou") am 30. April 1725 ein Defensivbündnis, am 1. Mai einen Handels- und Schiffahrtsvertrag.[1]. In ersteren Vertrag anerkannte Karl die bourbonische Sukzession in Spanien indem er für seine Nachfolger auf den Titel eines spanischen Königs verzichtete. Die Pragmatische Sanktion wurde durch Spanien anerkannt, die Oestendische Gesellschaft erhielt im spanischen Weltreich die gleichen Handelsbedingungen wie niederländische und englische Untertanen. Karl versprach im Fall der Erledingung der Reichslehen Parma und Toskana den spanischen Infanten Don Carlos mit diesen Reichslehen zu belehnen. In einem Geheimvertrag versprach Karl VI. Spanien bei der Wiedererwerbung Gibraltars und Menorcas zu unterstützen, Spanien wiedrum Hilfe im Fall von Angriffen auf kaiserliche Schiffe. Eine von den spanischen Bourbonen vorgeschlagene Heirat des Infanten mit Maria Theresia wurde nicht weiterverfolgt. Das kaiserlich-spanische Bündnis richtete sich gegen die Liga von Cambrai in der England und Frankreich zusammengerückt waren.[2]
Literatur
- Ludwig Bittner: Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staatsverträge. Band 1: Die österreichischen Staatsverträge von 1526 bis 1763. Wien: Adolf Holzhausen 1903, S. 142
- Bernd Rill: Karl VI. Habsburg als barocke Großmacht, Graz/Wien/Köln: Styria 1992