Fürsorgerin

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Säuglingsfürsorgerinnen in der Kinderübernahmestelle (1926).
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BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Säuglingsfürsorgerinnen in der Kinderübernahmestelle (1926).

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Anfänge

Säuglingssterblichkeit nach Bezirken (1891 bis 1929).

Die Jahre vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges war der Diskurs um die „Volksgesundheit“ durch ein gesteigertes Interesse an der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gekennzeichnet. Besonders der Kinderschutz- und Jugendfürsorgediskurs blieb dabei unter den Postulaten „Erziehung“ und „Prävention“ von menschenökonomischen und eugenischen Einflüssen nicht unberührt. Nicht ganz zufällig wandte sich die Gesundheitspolitik der Zielgruppe „Mutter und Kind“, im besonderen der Säuglingspflege, zu. Die Erkenntnisse der Bakteriologie versprachen gerade im Bereich der Säuglings- und Kindersterblichkeit ein deutliches Verbesserungspotential, Verbesserungen die auch im menschenökonomischen Sinn besonders erstrebenswert erschienen.

Noch am Vorabend des Ersten Weltkrieges starben etwa 20% der Säuglinge im ersten Lebensjahr. Diese Tatsache war auch den Entscheidungsträgern in Politik, Militär und Verwaltung nicht entgangen. Kaiser Franz Joseph I. stellte daher die Feierlichkeiten anlässlich seines 50jährigen Regierungsjubiläums in Anlehnung an das „Jahrhundert des Kindes“ unter das Motto „Für das Kind“ und ließ einen eigenen Spendenfonds einrichten. Der Fonds sollte Kinderspitäler und Kinderprogramme in der ganzen Monarchie fördern. Dazu wurde ein Zentrum für Kinderschutz und Jugendwohlfahrt als Dachorganisation aller regionalen Zweige dieses Fonds eingerichtet.

Die primär von privaten Vereinen getragene und von patriarchalischen Grundkonzepten ausgehende traditionelle Armenfürsorge konnte kaum einen Reformbeitrag leisten. Der Kontakt zu den Befürsorgten war in den Händen von Freiwilligen, die dafür in keiner Weise qualifiziert waren und die ein tiefer Klassenunterschied von den Befürsorgten trennte. Besonders galt das für die Säuglings-, Kinder- und Jugendfürsorge. Es bedurfte also eines stärkeren Einflusses der Öffentlichkeit, der Kommunen. Ein Gemeinderatsbeschluss vom 6. September 1912 bildete die Grundlage für die öffentliche Sammelvormundschaft für alle unehelichen Kinder, die Errichtung der ersten kommunalen Säuglingsfürsorgestellen und die Schaffung der ersten 18 Berufpflegerinnenposten. Er legte damit einen Grundstein für eine Professionalisierung im Bereich der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge. Die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses lief jedoch nur langsam an. Im Jahr 1914 waren erst 6, 1915 13 und erst 1916 alle 18 Posten besetzt. Säuglingspflegerinnen sollten ein- bis zweimal monatlich unehelich geborene Säuglinge besuchen, Ernährung und Pflege kontrollieren und Kenntnisse darüber den Müttern vermitteln. Die Überwachung der Pflege der Kinder durch die Berufspflegerinnen endete mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr und ging dann an die Mündel- und Waisenrätinnen über. Im Krieg wurden die Besuche auf alle Bedürftigen, auch ehelich geborene Säuglinge, ausgedehnt. Die Anzahl der Besuche nahm auch durch die Kriegsnot ständig zu. Im Jahr 1916 wurden auch die ersten Tuberkulose-Fürsorgerinnen für ihre Tätigkeit in entsprechenden Fürsorgestellen angestellt (siehe Tuberkulosefürsorge).

Das Berufskonzept der Fürsorgerin

Das ursprüngliche Konzept eines Fürsorgerinnenberufes wurde von Ilse Arlt entwickelt. Arlt hatte erstmals am Kongress für öffentliche Armenpflege und private Wohltätigkeit in Kopenhagen im Jahr 1910 die Forderung nach der Schaffung eines neuen Berufs, der „Wohfahrtspflegerin“ erhoben.[1] Im Jahr 1912 gründete sie die „Vereinigten Fachkurse für Volkspflege“, einer der ersten Fürsorgeschulen der Welt. Es folgten 1916 die Social Caritative Frauenschule der Katholischen Frauenorganisation für Wien und Niederösterreich. Für Mitarbeiterinnen des 1916 gegründeten Wiener Jugendamtes wurde ein zweijährigen Fachkurs für Jugendfürsorge eingerichtet, der ab 1917-1919 in eine Akademie für Soziale Verwaltung der Stadt Wien umgewandelt wurde.[2] Die Ausbildung in diesen Schulen war auf Familienfürsorge ausgerichtet. Nur die Arlt-Schule sah jedoch keine Spezialisierung auf bestimmte Felder der Sozialarbeit vor. Um den Absolventinnen der Fürsorgerinnenschulen ein entsprechendes Arbeitsfeld anbieten zu können, bedurfte es freilich entsprechender gesetzlicher Grundlagen und der Schaffung öffentlicher Einrichtungen. Der endgültige Schritt zur Etablierung des Fürsorgerinnenberufes kam daher aus der Politik. Eine gewichtige Rolle spielte dabei Julius Tandler. Am 29.1.1917 war es Tandler in einem Gespräch mit Kaiser Karl gelungen, diesen von der Notwendigkeit der Einrichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge zu überzeugen. Gleichzeitig erhielt die Fürsorge erstmals eine gesetzliche Verankerung und Basis als staatlich anerkannte Berufsausübung.

Die Fürsorgerin im „Roten Wien“

Betreuung eines Säuglings in der Kinderübernahmestelle (1926).

Dieser gesetzlichen Regelung waren entsprechende Reformschritte in der Wiener Kommunalpolitik vorangegangen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.4.1917 wurden 160 Fürsorgerinnenposten geschaffen. Aus „Pflegerinnen“ wurde die offizielle Berufsbezeichnung „Fürsorgerinnen“.[3] Im Jahr 1918 waren bereits 91 Fürsorgerinnen, 1931 278 bei der Gemeinde Wien angestellt. Insgesamt betrug die Zahl der Fürsorgerinnen in ganz Wien laut Berufszählung 1934 760. Bei den Wiener Fürsorgerinnen handelte es sich großteils um professionell ausgebildete „Einheitsfürsorgerinnen“ die in der Jugendfürsorge tätig waren. Tbc-Fürsorgerinnen stellten etwa nur ein Viertel aller Fürsorgerinnen.[4].

Im Rahmen des von Julius Tandler entwickelten „Wiener Systems“ kam den Fürsorgerinnen eine wichtige Rolle zu. Tandlers Konzept ging von einem integrativen gesellschaftspolitischen Konzept der „Familienfürsorge“ aus und beruhte auf Intentionen einer qualitativen Bevölkerungspolitik. Im Bereich der fürsorgerischen Aufgaben und des fürsorgerischen Selbstverständnisses verfochten die Sozialdemokraten vehement das Recht jedes Kindes auf Fürsorge. Diesem Recht stand die „Pflicht zu angepasstem Verhalten“, vor allem der Eltern, gegenüber. Maßgeblicher Grundsatz sozialdemokratischer Fürsorgetheorie und –praxis war die Ausrichtung auf Prophylaxe, das Eingreifen der Fürsorge vor dem Eintreten von Notfällen.[5]. Fürsorgerinnen sollten nicht zuletzt die Ideale einer pronatalistischen qualitativen Bevölkerungspolitik in die Familien tragen. Sie waren nach Tandler Beauftragte der Gesellschaft. Später begann sich Tandler für die Rolle der Psychologie im Rahmen der Fürsorge zu begeistern. Er ermöglichte wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Psychologischen Instituts der Universität Wien in der 1925 geschaffenen Kinderübernahmestelle „Kleinkindertests“ durchzuführen. Die Einweisung der Kinder in diese Stelle beruhte auf Beobachtungen und Mitteilungen der Fürsorgerinnen.[6]

Die Aufgaben der Fürsorgerinnen

Hinsichtlich des Anspruchs auf Medikalisierung der Unterschichten beruhte das Wiener System auf einem Zusammenspiel dezentraler und zentraler Einheiten. Die zentrale Steuerungsstelle war das seit 1916 bestehende Wiener Jugendamt. Im Jahr 1921 begann der flächendeckende Ausbau von Bezirksjugendämtern, denen die Fürsorgerinnen direkt unterstanden. Fürsorgerinnen war ein bestimmter Sprengel zugeteilt in dem sie alle notleidenden Familien und alle Pflichtschulen (Volks- und Bürgerschulen), nicht jedoch Gymnasien, neben dem Schularzt zu betreuen hatten. Im Gegensatz zu den Schülern wurden Neugeborene hingegen ausnahmslos erfasst. Geburtsanzeigen gelangten an das Jugendamt, von dort an das zuständige Bezirksjugendamt, wo die Meldungen an die Sprengelfürsorgerinnen weitergeleitet werden. Der Wirkungsbereich der Fürsorgerinnen umfasste die Fürsorgeaufsicht über Mündel und Ziehkinder und sonstige Dauerschützlinge des städtischen Jugendamtes, die Erfassung sämtlicher fürsorgebedürftiger Kinder und Jugendlicher aufgrund der Pflichtanzeigen der Hebammen und aufgrund der „Verbindungsdienste“. Dabei handelte es sich um die regelmäßige Entsendung von Fürsorgerinnen an Gebäranstalten, Entbindungsheime, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten.[7] Schon 1921 kam es zur Einführung der sogenannten „Schulfürsorge“, die sich zur quantitativ wichtigsten Sparte der Kinder- und Jugendfürsorge entwickelte. Fürsorgerinnen übernahmen „Verbindungsdienste“ zu Lehrern und Schulärzten der Volks- und Bürgerschulen. Lehrpersonen und Schulfürsorgerinnen führten in Fällen in denen sie es für notwendig empfanden die betroffenen Kinder dem Schularzt vor. Dies konnte in weiterer Folge zu Hausbesuchen der Fürsorgerin führen. Fürsorgerinnen sollten bei ihren Besuchen Mütter zum Mutterberuf erziehen, Anweisungen in Pflege und Hygiene geben und Kinder als Multiplikatoren des Fürsorgegedankens gewinnen. Fürsorgerinnen wirkten auch bei der Mutterberatung, Erholungsfürsorge und den Schülerausspeisungen mit. Sie standen auch in Verbindung mit Jugendärzten und Erziehungsberatern. Auch für die Betreuung mittelloser Schwangerer bestand ein von Fürsorgerinnen getragenes Netzwerk. In den Entbindungsstationen wurden sie von Fürsorgerinnen betreut und für weitere Hilfsmaßnahmen nach Verlassen der Klinken erfasst.

Ausbildung und Berufsalltag

In Ilse Arlts ursprünglicher Konzeption spielte der Erwerb medizinischer Kenntnisse bei der Ausbildung künftiger Fürsorgerinnen eine wichtige Rolle. Die Ausbildung gliederte sich in zwei Abschnitte: im ersten Schuljahr wurde eine Einführung in die Arbeitsweisen der Bedürfnisbefriedigung, wie Arlt es nannte, gegeben, im zweiten die Anwendung dieser für die Fürsorge gelehrt.[8] Hinsichtlich medizinischer Inhalte sah der Lehrplan u.a. die Fächer Gesundheitslehre, Einführung in die Säuglingspflege, Familienkrankenpflege bei inneren Erkrankungen, Anamnese und Sozialhygiene vor. Ergänzt wurde die theoretische Ausbildung durch das Hospitieren in einschlägigen Einrichtungen wie Kinderabteilungen von Spitälern und Kinderheimen. Ab 1924/25 kam es zu einer Modifikation der Lehrpläne. Die Einflüsse der Medizin traten zugunsten eines stärkeren Praxisbezugs zurück. Vom Eignungsberuf wurde Fürsorge zum normalen Dienstleistungsberuf. Im Jahr 1926 wurde der Beruf der „Hilfsfürsorgerin“ eingeführt, der sich hinsichtlich der verlangten Vorbildung, jedoch nicht in der Berufsausbildung und Tätigkeit von dem der Fürsorgerinnen unterschied. Ab 1930 wurde dieser Fürsorgerinnenkategorie der Berufstitel „Fürsorgerin“ zuerkannt. Noch 1926 benötigten Fürsorgerinnen Matura einer Mittelschule oder einer Lehrerinnenbildungsanstalt. Für den Berufszweig der „Hilfsfürsorgerinnen“ genügte als Einstellungserfordernis ein Bürgerschulabschluss, die fünfjährige Tätigkeit im städtischen Jugendamt, sowie die Absolvierung des zweijährigen theoretisch-praktischen Fürsorgerinnenkurs an der städtischen Akademie für Soziale Verwaltung.

Fürsorgerin in einer städtischen Tuberkulosefürsorgestelle (1937).

Ökonomisch zwangen die Folgen der Weltwirtschaftskrise die Gemeinde Wien wie auch andere Gebietskörperschaften immer höhere Mittel in die traditionelle Armenfürsorge zu verschieben, was natürlich auch für die Tätigkeit der Fürsorgerinnen nicht ohne Bedeutung blieb. Deren Tätigkeit verschob sich in Richtung erwachsener Unterstützungsempfänger, die die traditionelle Armenfürsorge geprägt hatten. Dadurch entstanden alte/neue Konfliktfelder. Es häuften sich Beschwerden Betroffener, über die Arroganz der Fürsorgerinnen im Umgang mit Kranken, die medizinische oder medikamentöse Hilfe benötigten, ihre Angewohnheit Arbeiter wie Kinder zu behandeln. Ein weitere Folge der Weltwirtschaftskrise war der rasante Geburtenrückgang. Mit der sinkenden Bedeutung der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge gewann dadurch persönlich-pädagogische Betreuung und Beratung im Rahmen der Jugendfürsorge an Bedeutung, eine Entwicklung, die die Veränderungen des Berufsbildes nach 1945 nachhaltig bestimmen sollte.

Ausklang

In der NS-Zeit trat an die Stelle der Fürsorgerin mit der „Volkspflegerin“ eine Berufskonzeption, die einerseits die Pflegerinnen zu reinen Kontroll- und Vollzugsorganen des Staates degradierte, andererseits ihnen im Rahmen nationalsozialistischer „Volkskörperpflege“ eine für einzelne oder Gruppen gefährliche Denunziationsmacht im Rahmen der „Erb- und Rassenpflege“ und damit eine gewisse Nähe zur NS-Vernichtungsmedizin zuwies.[9] Nach Ende der NS-Herrschaft bestand der Fürsorgerinnenberuf weiter, besaß jedoch ein schlechtes Berufsimage. Es dauerte bis Ende der 1970er Jahre als der endgültige Schritt von der Fürsorgerin zur modernen Sozialarbeiterin bzw. zum Sozialarbeiter vollzogen wurde.[10] Deren Berufskonzeption orientierte sich am „social casework“ mit methodischer Kompetenz wie ihn Ilse Arlt vorgezeichnet hatte.

Videos

Die städtische Vorschule für soziale Frauenberufe (1960), Zitat: WStLA, Filmarchiv der media wien, 205 (Ausschnitt)
Was könnte ich werden: Fürsorger, Krankenschwester, Erzieher – Berufe der Sozialarbeit (1971), Zitat: WStLA, Filmarchiv der media wien, 037 (Ausschnitt)
Ein Tag mit: Brigitte Lasser. Fürsorgerin in Wien (1972), Zitat: WStLA, Filmarchiv der media wien, 328V (Ausschnitt)

Literatur

  • Ilse Arlt, Die Grundlagen der Fürsorge. Wien 1921.
  • Gerhard Baader, Veronika Hofer, Thomas Mayer (Hgg.), Eugenik in Österreich. Biopolitische Strukturen von 1900 bis 1945. Wien: Czernin Verlag 2007.
  • Ursula Ertl, Ilse Arlt – Studien zur Biographie der wenig bekannten Wissenschaftlerin und Begründerin der Fürsorgeausbildung in Österreich. Würzburg-Schweinfurt 1995.
  • Cornelia Frey, „Respekt vor der Kreativität des Menschen“. Ilse Arlt: Werk und Wirkung (Frauen- und Genderforschung in der Erziehungswissenschaft 1). Opladen: Verlag Barbara Budrich 2005.
  • Katja Geiger, „Im Dienst der Volksgesundheit“. Fürsorgerinnen bzw. Volkspflegerinnen im nationalsozialistischen Wien. In: Ingrid Arias (Hg.), Im Dienste der Volksgesundheit. Frauen – Gesundheitswesen – Nationalsozialismus, Wien: Verlagshaus der Ärzte 1996, S. 177-209.
  • Helmut Gruber, Red Vienna. Experiment in Working-Class Culture 1919-1934, New York-Oxford: Oxford University Press 1991.
  • Peter Jancsy, Jugendfürsorge in Österreich 1918-1934 unter besonderer Berücksichtigung des Wiener Wohlfahrtswesens (ungedr.phil.Diss.). Wien 1982.
  • Marie Köstler, Die Fürsorgerin. In: Handbuch der Frauenarbeit in Österreich, hg. von der Arbeiterkammer in Wien, Wien 1930, S. 281-294.
  • Elfriede Lichtenberg, Ein Tag aus dem Leben einer Fürsorgerin. Radiovortrag gehalten am 16. März 1932. In: Österreichische Blätter für Krankenpflege und Fürsorge 8/3 (1932), S. 33-39.
  • Gerhard Melinz, Hilfe, Schutz und Kontrolle. Versuch zur historischen Genese einer öffentlichen „Jugendfürsorge“ in Österreich, unter besonderer Berücksichtigung von Wien (1880-1914) (ungedr.phil.Diss). Wien 1982.
  • Gerhard Melinz, Das „zweite soziale Netz“ – Kehrseite staatlicher Sozialpolitik. In: Emmerich Tálos [u.a.], Handbuch des politischen Systems Österreichs. Erste Republik 1918-1933. Wien: 1995, S. 587-601.
  • Gerhard Melinz, Susan Zimmermann, Getrennte Wege. Wohlfahrtspolitik und gesellschaftlicher Transformationsprozess in Wien und Budapest zwischen den Weltkriegen. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 50 (1994), S. 269-315.
  • Susanne Birgit Mittermeier, Die Jugendfürsorgerin. Zur Professionalisierung der sozialen Kinder- und Jugendarbeit in der Wiener städtischen Fürsorge von den Anfängen bis zur Konstituierung des Berufsbildes Ende der 1920er Jahre. In: L’Homme 5/2 (1994), S. 102-120.
  • Leopold Moll, Zehn Jahre (1915 bis 1925) Reichsanstalt für Mutter- und Säuglingsfürsorge. In: derselbe, Zehn Jahre Kinderfürsorge der Reichsanstalt für Mutter- und Säuglingsfürsorge in Wien und der ihr angeschlossenen Fürsorgeaktionen, Wien 1926, S. 2-38.
  • Werner Steinhauser, Geschichte der Sozialarbeiterausbildung. Wien: Österreichisches Komitee für soziale Arbeit [1994].
  • Julius Tandler, Zur Psychologie der Fürsorge. Aus einem Vortrage in einer Arbeitsgemeinschaft städtischer Fürsorgerinnen (Sonderdruck aus dem Jahrbuch des Wiener Jugendhilfswerks). Wien: Verlag des Wiener Jugendhilfswerks 1926
  • Andreas Weigl: “Fürsorgliche Belagerer”. Bürgerliche Fürsorgerinnen im „Roten Wien“. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 66 (2010), S. 319-335.
  • Andreas Weigl: The rise and fall of the Fürsorgerin (female welfare worker) in Austrian public health policies. Theory and practise of a professional link within a changing social and epidemiological framework. In: Robert Jütte, Martin Dinges (Hg.), The transmission of health practices (Medizin, Gesellschaft und Geschichte Beiheft 39), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2011, S. 117-133.
  • Gudrun Wolfsgruber, Messbares Glück? Sozialdemokratische Konzeptionen zu Fürsorge und Familie im Wien der 1920er Jahre. L’Homme 10/2 (1999), S. 277-294.
  • Gudrun Wolfsgruber, Zwischen Hilfestellung und sozialer Kontrolle. Jugendfürsorge im Roten Wien, dargestellt am Beispiel der Kindesabnahme. Wien: Ed. praesens 1997.
  • Gabriele Ziering, 90 Jahre Jugendamt Ottakring 1913 bis 2003. Von der Berufsvormundschaft zur Jugendwohlfahrt der MAG ELF. Wien 2002.

Einzelnachweise

  1. Werner Steinhauser, Geschichte der Sozialarbeiterausbildung. Wien [1994], S. 112.
  2. Susanne Birgit Mittermeier, Die Jugendfürsorgerin. Zur Professionalisierung der sozialen Kinder- und Jugendarbeit in der Wiener städtischen Fürsorge von den Anfängen bis zur Konstituierung des Berufsbildes Ende der 1920er Jahre. In: L’Homme 5/2 (1994), S. 114.
  3. Susanne Birgit Mittermeier, Die Jugendfürsorgerin. Zur Professionalisierung der sozialen Kinder- und Jugendarbeit in der Wiener städtischen Fürsorge von den Anfängen bis zur Konstituierung des Berufsbildes Ende der 1920er Jahre. In: L’Homme 5/2 (1994), S. 111 f.
  4. Andreas Weigl: The rise and fall of the Fürsorgerin (female welfare worker) in Austrian public health policies. Theory and practise of a professional link within a changing social and epidemiological framework. In: Robert Jütte, Martin Dinges (Hg.), The transmission of health practices (Medizin, Gesellschaft und Geschichte Beiheft 39), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2011, S. 117-133.
  5. Gudrun Wolfsgruber, Messbares Glück? Sozialdemokratische Konzeptionen zu Fürsorge und Familie im Wien der 1920er Jahre. L’Homme 10/2 (1999), S. 280.
  6. Gudrun Wolfsgruber, Zwischen Hilfestellung und sozialer Kontrolle. Jugendfürsorge im Roten Wien, dargestellt am Beispiel der Kindesabnahme. Wien 1997, S. 79-100.
  7. Susanne Birgit Mittermeier, Die Jugendfürsorgerin. Zur Professionalisierung der sozialen Kinder- und Jugendarbeit in der Wiener städtischen Fürsorge von den Anfängen bis zur Konstituierung des Berufsbildes Ende der 1920er Jahre. In: L’Homme 5/2 (1994), S. 116.
  8. Ursula Ertl, Ilse Arlt – Studien zur Biographie der wenig bekannten Wissenschaftlerin und Begründerin der Fürsorgeausbildung in Österreich. Würzburg-Schweinfurt 1995, S. 36.
  9. Katja Geiger, „Im Dienst der Volksgesundheit“. Fürsorgerinnen bzw. Volkspflegerinnen im nationalsozialistischen Wien. In: Ingrid Arias (Hg.), Im Dienste der Volksgesundheit. Frauen – Gesundheitswesen – Nationalsozialismus, Wien 1906, S. 177.
  10. Gabriele Ziering, 90 Jahre Jugendamt Ottakring 1913 bis 2003. Von der Berufsvormundschaft zur Jugendwohlfahrt der MAG ELF. Wien 2002, S. 46.