Bürgereid
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Daten zum Eintrag
Bürgereid. Jeder neu aufzunehmende Bürger hatte unter Beiziehung zweier Zeugen einen Eid, ein Treuegelöbnis gegenüber dem Landesfürsten und der Stadt Wien, abzulegen und eine Gebühr zu entrichten. Damit erlangte er das volle Bürgerrecht. Die schriftliche Eintragung hierüber erfolgte im Bürgereidbuch. Der Neubürger erhielt darüber eine von der Stadt ausgestellte Bestätigung, die in manchen Fällen aufwändig gestaltet sein konnte. Üblicherweise war es aber lediglich eine kleinformatige Pergamenturkunde ("Bürgerzettel"). Im 19. Jahrhundert wurden gedruckte Papierformulare dafür üblich.