Bezirksgericht Mariahilf
48° 12' 15.07" N, 16° 20' 51.00" E zur Karte im Wien Kulturgut
Geschichte
Das Bezirksgericht Mariahilf nahm am 1. Juli 1850 offiziell seine Tätigkeiten, in Folge der kaiserlichen Genehmigung vom 17. Juni 1849 (RGBI 234) und war in der Burggasse 69 / Hermanngasse 38 (damals Neubau 233) untergebracht. Im selben Gebäude befand sich auch das Bezirksgericht Neubau. Am 1. Jänner 1898 wurde es mit eben jenen vereinigt (RGBI 282/97).
Zuständigkeiten
- Ab 1. Juli 1850 bis 1. Jänner 1898: Bezirk Mariahilf
- Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.
Gebäudedaten
Das Bezirksgericht Neubau wurde gemeinsam mit dem Bezirksgericht Mariahilf im damaligen Stift Schotten´schen Amtshaus, lange Kellergasse Nr. 233 untergebracht. Dieses Eckhaus besteht heute noch und befindet sich in der Burggasse 69 / Hermanngasse 38. Die Langkellergasse wurde später in die Burggasse umbenannt. Damals waren die Gebäude auch als Schottenhof bekannt. Im Gebäude befanden sich ein Gefangenenhaus und eine Kapelle.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)