Bezirksgericht Rudolfsheim
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Daten zur Organisation
48° 11' 6.39" N, 16° 19' 46.96" E zur Karte im Wien Kulturgut
Das Bezirksgericht Rudolfsheim wurde am 1. Juli 1892 eingerichtet.
Am 1. Jänner 1900 ging die Zuständigkeit der Strafsachen an das Bezirksgericht Fünfhaus über (RGBl 235/99). In den Jahren 1913/14 gab es Überlegungen die Bezirksgerichte Meidling, Hietzing, Fünfhaus und Rudolfsheim zu vereinigen, die sich jedoch nicht verwirklichten. Die Überlegungen über eine Vereinigung wurden im Jahre 1919 nochmals aufgegriffen, jedoch bald wieder verworfen. Schließlich wurde das Bezirksgericht am 15. Oktober 1922 mit dem Bezirksgericht Fünfhaus vereinigt (B 665).