Bodenpolitik
Bodenpolitik (in der Ersten Republik). Neben der Einhebung der Wohnbausteuer bildete der Erwerb großer Grundareale die unmittelbare Voraussetzung für die Realisierung der sozialdemokratischen Wohnbauprogramme sowie der Anlage von Wohlfahrtseinrichtungen (Bäder, Sport- und Gartenanlagen) der 1920er Jahre. Die bis 1919 im Besitz der Gemeinde Wien befindlichen Gründe im Gebiet des Wald- und Wiesengürtels und in der Lobau kamen für eine Verbauung nicht in Frage, weshalb baureife Liegenschaften im engeren Stadtgebiet erworben werden mussten. Nachdem unter anderem der Draschegürtel im Süden der Stadt (von Meidling bis Kaiserebersdorf; 800.000 Quadratmeter) und die Frankl-Gründe (1,8 Millionen Quadratmeter) erworben worden waren, besaß die Gemeinde Wien 1928 insgesamt 7.920 Hektar Boden (rund ein Viertel der Gemeindefläche), sodass sie als dominierende Grundbesitzerin auch Einfluss auf die Bodenpreise nehmen und die Grundstücksspekulation bekämpfen konnte. Da die Bodenwertabgabe die Grundbesitzer belastete, ergriffen sie häufig die Gelegenheit, durch einen Verkauf an die Gemeinde Wien ihr gebundenes Kapital freizubekommen.
Literatur
- Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 2. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1959 (Wiener Schriften, 11), S. 45 ff.