Wald- und Wiesengürtel

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Plan des Wald- und Wiesengürtels (1955).
Daten zum Objekt

Stadtbauamtsdirektor Heinrich Goldemund erarbeitete im Auftrag Bürgermeister Karl Luegers ein Projekt für einen Wald- und Wiesengürtel, dessen Realisierung am 24. Mai 1905 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde (Wienerwald).

Bereits die Einlösung privater Grundstücke stieß auf finanzielle Schwierigkeiten (eine vorgesehene Anleihe war nicht zustande gekommen), so dass ein wesentlicher Bestandteil des Projekts, die Höhenstraße, nicht gebaut werden konnte (sie wurde erst am 18. Mai 1934 in Angriff genommen). Der Wald- und Wiesengürtel, für den Bauverbot besteht, bildet ein wesentliches Erholungsgebiet und Luftreservoir für die Großstadtbevölkerung und soll weiterhin geschützt und vergrößert werden.

Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu geringfügigen Verkleinerungen (beispielsweise im Bereich des Lainzer Tiergartens; Friedensstadt), ebenso nach dem Zweiten Weltkrieg (Autobahneinfahrt West beim Auhof); außerdem wurden Maßnahmen gesetzt, den Wald- und Wiesengürtel im Süden und Osten der Stadt zu schließen (beginnend mit Aufforstungen am Laaer Berg).

"1.000-Hektar-Plan" (1994)

In den 1990er-Jahren konzipierte die Wiener Stadtplanung die "Leitlinien für die Stadtentwicklung Wiens". In weiterer Folge wurde der grundlegend überarbeitete Stadtentwicklungsplan 1994 (STEP 94) beschlossen. Als Bestandteil des Stadtentwicklungsplans 1994 wurde das "Grün- und Freiflächenkonzept für den Nordosten Wiens" definiert, das die übergeordneten Landschaftsräume in diesem vom Grüngürtel 1905 nicht erfassten Stadtgebiet auswies. Weite Stadtrandbereiche wurden dabei aus den erklärten Entwicklungsbereichen ausgenommen mit dem Ziel, den Wald- und Wiesengürtel rund um Wien zu schließen.

Aufgrund des gewaltigen Flächenausmaßes wurde dieses Konzept auch "1.000-Hektar-Plan" genannt - ein Begriff, der sich rasch durchsetzte.

Grüngürtel Wien 1995

m Jahr 1995, also genau 90 Jahre nach der Festlegung des Wald- und Wiesengürtels, fasste der Wiener Gemeinderat einen weiteren Entschluss, der für die Sicherung des Grüngürtels Wien von herausragender Bedeutung ist:

1905 wurden nicht zuletzt aufgrund des damals erwarteten Bevölkerungswachstums auf bis zu vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner die Flächen im Nordosten der Stadt nicht berücksichtigt. Diese Schließung des Grüngürtels wurde nun im Beschluss 1995 vollzogen. Außerdem wurden jene Teile des Wienerwaldes einbezogen, die vor 90 Jahren noch außerhalb des Stadtgebiets gelegen waren, sowie große Gebiete wie der Lainzer Tiergarten, die damals ebenfalls nicht Bestandteil des Grüngürtels waren.

Teil des Beschlusses 1995 war auch ein Maßnahmenpaket, dessen wesentliche Inhalte sind:

  • Die Unterschutzstellung zusätzlicher Flächen
  • Die Sicherung der Flächenfreihaltung durch entsprechende Flächenwidmung
  • Die Ausgestaltung von Grün- und Freiflächen gemäß Landschafts-, Grünordnungs- und Außenanlagenplänen
  • Die Festlegung von Flächen, deren Erwerb für die Sicherung des Grüngürtels als erforderlich erachtet wurden

Grünräume der Stadtregion 2005

Unter dem Titel "Grünräume der Stadtregion" wurden die Beschlüsse zum Grüngürtel Wien auch in den Stadtentwicklungsplan 2005 eingearbeitet.

Die Schutzkategorie "Wald- und Wiesengürtel" findet sich noch heute in der gültigen Wiener Bauordnung und wird im Zuge der Flächenwidmungspraxis der Stadtplanung nach wie vor zur Sicherung übergeordneter Grün- und Freiräume zur Anwendung gebracht.


siehe auch: Magistratsabteilung 18 - Stadtentwicklung und Stadtplanung

Quellen

Literatur

  • Heinrich Goldemund: Generalprojekt eines Wald- und Wiesengürtels und einer Höhenstraße für die Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Wien: Eigenverlag 1905 (Sonderdruck aus der Zeitschrift der österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereines 33 (1905))
  • Der Wald- und Wiesengürtel und die Höhenstraße der Stadt Wien. 1905