Augustiner-Chorherren, katholischer Männerorden, entstanden im 11. Jahrhundert aus dem Zusammenschluss von Weltgeistlichen zu gemeinsamem Leben nach der Regel des heiligen Augustinus; eine der Hauptaufgaben ist die Seelsorge.
Im Stift Klosterneuburg wurde die Chorherrenregel 1133 eingeführt (Gründung durch Markgraf Leopold III.). Das einzige Wiener Chorherrenstift (St. Dorothea; Dorotheerkloster) wurde 1414 durch Albrecht V. bzw. seinen Kanzler und Lehrer, Pfarrer Andreas Plank von Gars gegründet, nachdem dies bereits durch seinem Vater Albrecht IV. initiiert worden war. Als erster Propst wurde der Magister artium Egidius eingesetzt und 1415 durch den Bischof Georg von Passau bestätigt wurde, eingesetzt.
1782 Klosterneuburg unterstellt und 1786 durch Joseph II. aufgehoben. Die Chorherrenstifte schlossen sich schon früh zu Kongregationen (regionalen Vereinigungen) zusammen. Ab 1907 besteht in Österreich die Kongregation der lateranensischen Chorherren (Congregatio Austriaca Can. reg. Lateranensium); Der Generalabt wird vom Generalkapilel aus den regierenden Pröpsten der einzelnen Kanonien der österreichischen Kongregation gewählt; seine Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
1954-1987 war der Propst von Klosterneuburg, Gebhard Koberger, Generalabt, 1987 folgte ihm der Propst von St. Florian, Wilhelm Neuwirth.
Siehe auch: Augustinerkirche
Literatur
- Richard Perger / Walther Brauneis: Die mittelalterlichen Kirchen und Klöster Wiens. Wien [u.a.]: Zsolnay 1977 (Wiener Geschichtsbücher, 19/20), S. 169 ff.
- Floridus Röhrig: Klosterneuburg. Wien [u.a.]: Zsolnay 1972 (Wiener Geschichtsbücher, 11)
- Floridus Röhrig: Stift Klosterneuburg. Augustiner-Chorherren-Stift. Niederösterreich, Erzdiözese Wien. München / Zürich: Schnell und Steiner 1980