Esterházybad
48° 11' 51.23" N, 16° 21' 16.27" E zur Karte im Wien Kulturgut
Esterházybad (6., Gumpendorfer Straße 59, Luftbadgasse 14).
Der Erfolg, den Josef Eggerth mit seinem Karolinenbad hatte (gegründet 1843, sicher eines der ältesten Bäder der Vorstädte), ermutigte ihn, in Mariahilf ein Kaltwasserbad zu errichten. Eggerth kaufte zu diesem Zweck das "Binderhäusel", das an einer mit Weingärten bedeckten Berglehne lag, um das Bad zu bauen. Der benachbarte Hausbesitzer "Zum Wollenbaum" (Nummer 57) wandte sich gegen den projektierten Bau, weil er befürchtete, durch Feuchtigkeit Schaden an seinem eigenen Haus zu erleiden. Ebenso erhob der Besitzer des Sophienbads Einspruch, da er behauptete, das alleinige Privileg für Dampfbäder zu besitzen. Schließlich wurde die Auflage erteilt, dass das neu zu erbauende Haus hinsichtlich seiner Höhe so zu bemessen sei, dass es dem Esterházypalais nicht die Aussicht verstelle. Dennoch baute Eggerth 1850 das Badehaus, das im August 1851 eröffnet wurde.[1] Im Vordertrakt wurde ein Wannenbad eingerichtet, im Hintertrakt entstanden zwei Schwimmhallen (für Männer beziehungsweise Frauen). 1857 wurde (mit Genehmigung Fürst Esterházys) ein drittes Stockwerk aufgesetzt und das Etablissement daraufhin "Badhaus zum Fürsten Esterházy" benannt. 1868 erfolgte ein Umbau, bei dem ein "Guldenbad" vom "10-Kreuzer-Bad" getrennt wurde. Nach dem Tod Eggerths (1878) blieb das Esterházybad im Besitz der Familie, Mitte der 1890er Jahre kam es an Johann Presl. Das Gebäude wurde 1982 abgebrochen.
Literatur
- Ernest Blaschek [Hg.]: Mariahilf einst und jetzt. Wien [u.a.]: Gerlach & Wiedling 1926 (Wiener Heimatbücher), S. 307 f.
- Elfriede Faber: Mariahilf und Neubau. Zaltbommel: Europäische Bibliothek 1989 (Wien in alten Ansichtskarten), S. 15
- Kunsthistorische Arbeitsgruppe "GeVAG": Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts. Wohnhäuser in Mariahilf. Wien [u.a.]: Böhlau 1976 (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, 10), S. 89
- Erich Witzmann: Das "Bad zum Fürsten Esterhezy" hat ausgedient. Gemeinde Wien plant nach Ankauf des Gebäudes den Bau einer Kommunalen Wohnhausanlage. In: Die Presse, 11./12.02.1978, S. 4