Euro
Dieser Artikel behandelt die Währung Euro (€). Die Fußball-Europameisterschaft wird im Artikel EURO 2008 behandelt.
Euro (€), Einheitswährung der in der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossenen Staaten, deren Einführung den Mitgliedstaaten der Union allerdings nicht zwingend vorgeschrieben ist (Großbritannien, Dänemark und Schweden verschoben die Einführung auf einen späteren Zeitpunkt und machten diese von einer Volksabstimmung abhängig, die in Schweden 2003 negativ endete). In Österreich löste der Euro den Schilling ab.
Als alternative Verrechnungswährung konnte der Euro bereits ab 1. Jänner 1999 verwendet werden; die Ausgabe von Münzpackungen im Gegenwert von 200 Schilling erfolgte ab Dezember 2001, die Verwendung als Valuta (Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 €, Banknoten zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 €) ab 1. Jänner 2002 (in Österreich und Wien bis 30. Juni 2002 [bei gleichzeitig vorgeschriebener doppelter Preisauszeichnung im Handel] vom Schilling als zwingend zu akzeptierende Parallelwährung begleitet).
In Österreich weisen die Münzen das Prägejahr 2002 auf; ab 2003 kam es zu Nachprägungen einzelner Umlaufmünzen. Die Aversseiten der Münzen sind europaweit einheitlich, die Reversseiten in jedem Land jedoch individuell gestaltet: in Österreich auf den Münzen zu 1, 2 und 5 Cent Blüten alpiner Pflanzen, auf der 10-Cent-Münze Teile des Stephansdoms (Gotik), auf der 20-Cent-Münze das Tor zum Park am Gürtel südlich des Oberen Belvedere (Barock) und auf der 50-Cent-Münze das Gebäude der Secession (Jugendstil), wobei eine den Banknoten ähnelnde Baustilabfolge gewählt wurde; auf der 1-€-Münze Wolfgang Amadeus Mozart und auf der 2-€-Münze die Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner. Zusammen mit Griechenland war Österreich bei der Einführung des Euros das einzige Land, bei dem sämtliche Reversseiten unterschiedliche Motive zeigten.
Die am 1. Mai 2004 vollzogene Erweiterung der Europäischen Union ist für die neuen Mitgliedstaaten nicht unmittelbar mit der Einführung des Euro verbunden, weil diese die Erreichung bestimmter Wirtschaftsdaten zur Voraussetzung hat. Eine Zahlungsakzeptanz bei veränderlichen Kursen kann jeder Staat für sich festlegen.