Externe Meldestelle für EU-Rechtsverstöße

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1. Jänner 2023
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  365952
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
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Letzte Änderung am 5.01.2024 durch WIEN1.lanm08pil
  • 8., Auerspergstraße 15

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48° 12' 31.73" N, 16° 21' 16.78" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Die Externe Meldestelle für EU-Rechtsverstöße (8., Auerspergstraße 15) wurde von der Stadt Wien gemäß der Vorgabe der EU-Whistleblowing-Richtlinie mit 1. Jänner 2023 eingerichtet.

EU-Whistleblowing-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), trat im Dezember 2021 in Kraft und wurde in Wien mit dem Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz umgesetzt. Entsprechend der EU-Richtlinie sieht das Gesetz die Einrichtung von zwei Stellen zur vertraulichen Meldung von EU-Rechtsverstößen vor: eine interne und eine externe Meldestelle.

Die Aufgaben der internen Meldestelle hat die Gruppe Interne Revision und Compliance der Magistratsdirektion Wien bereits im Dezember 2021 übernommen. Mit 1. Jänner 2023 wurde auch die „Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße“ eingerichtet. Die Leitung dieser externen Stelle ist in Ausübung ihres Amts unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Aufgaben der externen Meldestelle

Gemäß Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz (W-HSchG) hat die externe Meldestelle des Landes Wien unter anderem folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Entgegennahme und Überprüfung von Hinweisen auf Rechtsverletzungen in den in § 3 W-HSchG genannten Bereichen (zum Beispiel Verkehrssicherheit, Umweltschutz oder öffentliche Gesundheit), soweit diese in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Wien fallen
  • Gewährleistung des Schutzes der Identität von Hinweisgeber*innen sowie der von einem Hinweis betroffenen Personen
  • Unverzügliche Weiterleitung von Hinweisen, für welche die externe Meldestelle des Landes Wien unzuständig ist, an die externe Stelle des Bundes oder des betreffenden anderen Bundeslandes
  • Bereitstellung von Informationen im Sinn des § 21 W-HSchG


Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2023 wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 die Verankerung der Dienstaufsicht über die in Ausübung ihres Amts unabhängige und an keine Weisungen gebundene Leitung der Externen Meldestelle für EU-Rechtsverstöße in den Geschäften der Magistratsdirektorin beziehungsweise des Magistratsdirektors beschlossen.[1]

Leiterinnen und Leiter

  • Marion Winkler (1. Jänner 2023 - )

Literatur