Externe Meldestelle für EU-Rechtsverstöße
48° 12' 31.73" N, 16° 21' 16.78" E zur Karte im Wien Kulturgut
Die Externe Meldestelle für EU-Rechtsverstöße (8., Auerspergstraße 15) wurde von der Stadt Wien gemäß der Vorgabe der EU-Whistleblowing-Richtlinie mit 1. Jänner 2023 eingerichtet.
EU-Whistleblowing-Richtlinie
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), trat im Dezember 2021 in Kraft und wurde in Wien mit dem Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz umgesetzt. Entsprechend der EU-Richtlinie sieht das Gesetz die Einrichtung von zwei Stellen zur vertraulichen Meldung von EU-Rechtsverstößen vor: eine interne und eine externe Meldestelle.
Die Aufgaben der internen Meldestelle hat die Gruppe Interne Revision und Compliance der Magistratsdirektion Wien bereits im Dezember 2021 übernommen. Mit 1. Jänner 2023 wurde auch die „Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße“ eingerichtet. Die Leitung dieser externen Stelle ist in Ausübung ihres Amts unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Aufgaben der externen Meldestelle
Gemäß Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz (W-HSchG) hat die externe Meldestelle des Landes Wien unter anderem folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Entgegennahme und Überprüfung von Hinweisen auf Rechtsverletzungen in den in § 3 W-HSchG genannten Bereichen (zum Beispiel Verkehrssicherheit, Umweltschutz oder öffentliche Gesundheit), soweit diese in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Wien fallen
- Gewährleistung des Schutzes der Identität von Hinweisgeber*innen sowie der von einem Hinweis betroffenen Personen
- Unverzügliche Weiterleitung von Hinweisen, für welche die externe Meldestelle des Landes Wien unzuständig ist, an die externe Stelle des Bundes oder des betreffenden anderen Bundeslandes
- Bereitstellung von Informationen im Sinn des § 21 W-HSchG
Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2023 wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 die Verankerung der Dienstaufsicht über die in Ausübung ihres Amts unabhängige und an keine Weisungen gebundene Leitung der Externen Meldestelle für EU-Rechtsverstöße in den Geschäften der Magistratsdirektorin beziehungsweise des Magistratsdirektors beschlossen.[1]
Leiterinnen und Leiter
- Marion Winkler (1. Jänner 2023 - )
Literatur
- ↑ 143578-2023-GGK (Antrag Stadtsenat); siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK, Beilage 106/2023 (Postnummer 33).