Faktor

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Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Letzte Änderung am 8.09.2020 durch WIEN1.lanm08mic

Unter einem "Faktor" ist ein Handlungsbevollmächtiger im (Groß-)Handelswesen zu verstehen; zunächst Angestellter eines Kaufmanns, der in dessen Vertretung mit weitgehenden Vollmachten Handelsreisen unternahm, wurde er ab dem ausgehenden Mittelalter zum dauernd ansässigen, eine Niederlassung leitenden Vertreter einer Handelsgesellschaft. Als Faktorei wird eine solche Handelsniederlassung von Kaufleuten im Ausland bezeichnet.

Bereits für das 15. Jahrhundert ist zu beobachten, dass Wiener Bürger als Faktoren auswärtiger Geschäftsherren auftraten und letztere in der Folge mittelbar in den Genuss jener Begünstigungen auf den Wiener Plätzen kamen, die rechtlich nur Bürgern der Stadt Wien zustanden. Zwar verbot der Wiener Bürgereid jede Handelsgemeinschaft mit fremden Kaufleuten, doch lassen sich Fälle im 16. und 17. Jahrhundert nachweisen, in denen Wiener Bürger Faktoreien fremder Handelshäuser führten.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 178
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 25