Handel
Mittelalter
Von den drei Hauptgruppen der mittelalterlichen Wirtschaft (Handwerk, Weinbau und Handel) deckte das Handwerk im wesentlichen nur den Bedarf von Wien und Umgebung, war in viele Sparten gegliedert und verfügte über keine exportorientierte Massenproduktion; weit über den Eigenbedarf hinaus betrieb man hingegen den Weinbau, es wurde viel exportiert, und die Einfuhr landfremden Weins war grundsätzlich verboten. Beim Handel unterschied man zwischen Klein- und Großhandel. Der Kleinhandel war auf den Bedarf von Wien und Umgebung abgestimmt; er umfasste den stückweisen Abverkauf von Importwaren durch die Kramer und Laubenherren, den Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte durch Bauern aus Wiens Umgebung und den Verkauf heimischer Handwerkserzeugnisse.
Überragende Bedeutung kam dem Großhandel zu; er besorgte die Ausfuhr des heimischen Weins, die Einfuhr von Gütern, die in Wien nicht erzeugt wurden (und deren Verteilung der Kleinhandel übernahm), in erheblichem Maß war er aber auch Transithandel, der den Güteraustausch zwischen Flandern und Ungarn, zwischen dem Bodenseeraum und Polen, zwischen Schlesien und Venedig vermittelte. Träger des Großhandels waren die heimischen Kaufleute und die „Gäste" (das heißt die landfremden Kaufleute). Das 1221 gewährte Stapelrecht (Niederlagsrecht), das bis 1515 ungeschmälert galt, sicherte den Wiener Kaufleuten die Einschaltung in den Transithandel und die Gewinnspanne aus dem Weiterverkauf von Gütern, die von den Gästen eingeführt wurden. Beeidete Unterkäufel (Agenten) stellten die notwendigen Kontakte her, der Handel von Gästen untereinander war in Wien verboten; der landesfürstliche Hansgraf überwachte die Einhaltung der Bestimmungen des Stapelrechts, das nur während der zweimal jährlich stattfindenden Jahrmärkte gelockert wurde.
Zu den wichtigsten Gütern, die in Wien im Großhandel umgesetzt wurden, zählten heimischer Wein, der auf dem Platz Am Hof, ungarisches Schlachtvieh, das auf dem Ochsenmarkt vor dem Stubentor, und ungarische Reit- und Zugpferde, die auf dem Roßmarkt vertrieben wurden, weiters ungarisches Edelmetall, dessen Verwertung den Hausgenossen zukam (Münze, Wechselbänke), flämisches und rheinländisches Tuch (Vertrieb in den Tuchlauben, wo auch der stückweise Abverkauf durch die Laubenherren erfolgte), schwäbische und schlesische Leinwand (Leinwandhaus), venezianische Gewürze und Seidenstoffe (Saithaus), Salz aus dem Salzkammergut (Salzgries) und Getreide, das zeitweilig aus Bayern eingeführt werden musste (Getreidemarkt).
Die wichtigsten Verkehrswege, auf denen Großhandelsgüter transportiert wurden, waren die Donau sowie die Straßen aus Bayern (heutige Bundesstraße 1), aus Italien (heutige Bundesstraße 17 [in einzelnen Bundesländern andere Nummer]), aus Ungarn (heutige Bundesstraßen 8, 9, 10, 16) sowie aus Böhmen und Mähren (heutige Bundesstraßen 2 und 4). Der Verkehr über die Donau vollzog sich ursprünglich mittels Überfuhren (Urfahr), erst ab 1439 über eine durchgehende Brückenverbindung nördlich von Wien (Donaubrücken). Importierte Waren wurden in den Mauthäusern bei den Stadttoren verzollt; im Waaghaus in der Rotenturmstraße wurde amtlich das Gewicht der jeweiligen Fracht festgestellt. Die Wiener Kaufleute suchten selbst nur einen Teil ausländischer Absatzgebiete auf (vor allem Venedig, wo ihnen im Fondaco dei Tedeschi, dem Handelshaus der Deutschen, Büros und Lagerräume vermietet wurden), im übrigen brachten die Gäste (vor allem jene aus Süddeutschland) ihre Ware nach Wien, wo sie im Sinne des Stapelrechts „niedergelegt" (Niederleger) und den Wiener Kaufleuten angeboten wurde; diese Gäste waren in bestimmten Bürgerhäusern eingemietet (Kölner Hof, Regensburger Hof). Heimische Kaufleute und Gäste schlossen sich häufig zu Handelsgesellschaften zusammen und erzielten mit der Einbringung ihrer Anteile und mit der Teilung von Gewinn und Verlust eine für den riskenreichen Großhandel erwünschte Kapitalkonzentration.
Die Kaufleute waren wegen ihres Reichtums die politisch einflussreichste Schicht im mittelalterlichen Wiener Bürgertum und dominierten den Rat (auch nach dem Ratswahlprivileg 1396, das eine paritätische Besetzung der Ratsmandate mit Kaufleuten, Handwerkern und Erbbürgern vorsah). Die Förderung des Wiener Großhandels lag auch im Interesse der österreichischen Landesfürsten, die auf die Steuern und Darlehen aus Wiens Wirtschaftspotential angewiesen waren und daher politischem Druck aus dem Ausland zur teilweisen Aufhebung des Stapelrechts bis ins frühe 16. Jahrhundert nur in gelegentlichen Einzelfällen nachgaben.
Der Niedergang des Wiener Großhandels begann während der politischen Wirren in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts; als Maximilian I. schließlich 1515 auf Drängen der großen süddeutschen Unternehmen, bei denen er verschuldet war, jene Bestimmung des Wiener Stapelrechts, die den Gästen den Großhandel untereinander verbot, aufhob, wurde eine Umstrukturierung des Wiener Handels eingeleitet, die sich im späteren 16. Jahrhundert durch die Tätigkeit der Hofhandelsleute fortsetzte.
Ab dem 18. Jahrhundert
Die Maßnahmen der maria-theresianischen Gewerbepolitik verliehen auch dem weitgehend zünftig regulierten Handel neue Dynamik. In der 1754 erfolgten Einteilung in Polizei- und Kommerzialgewerbe wurde der Lebensmittel- und Holzhandel der ersten, strenger normierten und auf den alltäglichen Lokalbedarf ausgerichteten Gruppe zugerechnet, der restliche Detailhandel und der Großhandel hingegen der zweiten, expansions- und marktorientierten. Der Großhandel lag seit Jahrhunderten in der Hand oberdeutscher Niederleger, zu denen ab 1718 zahlreiche Griechen und Juden kamen, die den wachsenden Warenaustausch mit dem Osmanischen Reich abwickelten. 1774 wurden als einzige Voraussetzungen für den Erwerb der Großhandelskonzession eine einschlägige Ausbildung und ein Kapital von 30.000 Gulden (für Wechselgeschäfte 50.000 Gulden) festgelegt, womit sich nach dem Toleranzpatent Josephs II. vermehrt die Möglichkeit zum Einstieg ins Handels- und Bankgeschäft ergab. Der Einzelhandel erfuhr zusätzliche Belebung durch das mit der Fabriksbefugnis (Manufaktur, Industrie) immer häufiger verbundene Recht zur Eröffnung eigener Verkaufsgewölbe in Wien, was allerdings zu heftigen Konflikten mit den bereits etablierten Detaillisten führte.
Abgesehen von Läden für den Lokalbedarf, blieben aber die meisten bedeutenderen Geschäfte noch in den großen Verkaufsstraßen der Stadt, wie Kärntner Straße, Graben, Kohlmarkt, Rotenturmstraße) konzentriert. Einen entscheidenden weiteren Impuls erhielt der Wiener Handel erst wieder über ein halbes Jahrhundert später mit der liberalen Gewerbeordnung von 1859, die das Handelsgeschäft bis auf wenige konzessionierte Branchen (beispielsweise Buchhandel, Drogerien) vollkommen freigab. Zusammen mit dem in den Jahrzehnten nach 1848 besonders raschen Stadtwachstum war damit die Voraussetzung für eine starke Zunahme der Handelsbetriebe gegeben. Im Zug der damals im vollen Gang befindlichen Abwanderung der Wiener Textilindustrie in die Sudetenländer, als viele Unternehmen nur mehr ihre Verwaltungs- und Vermarktungsaktivitäten in Wien konzentrierten, entstand auf den Stadterweiterungsgründen das sogenannte Textilviertel.
Seit den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts erlebten auch die „Konfektionäre" einen enormen Aufschwung, zum Teil ursprünglich Gewerbetreibende, häufig aber von Haus aus Händler, die verlagsmäßig Kleider, Wäsche oder Schuhe produzieren ließen und diese dann im eigenen Geschäft verkauften beziehungsweise exportierten. Als erstes Wiener Warenhaus modernen Stils gilt zwar das von der Teppichfirma Philipp Haas erbaute (l, Stock-im-Eisen-Platz 4), überwiegend entstanden die Häuser dieses in Wien relativ schwach entwickelten Typs aber auf Initiative von Konfektionären, wie Jacob Rothberger (l, Stephansplatz 9 und 10, erbaut 1884/1895) und Ludwig Zwieback (1, Kärntner Straße 11) oder von Textilwarenhändlern wie August Herzmansky (7, Mariahilfer Straße 26-30, erbaut 1896/1897) oder Paul Gerngroß (7, Mariahilfer Straße 44-46, erbaut 1902-1904).
Die Mariahilfer Straße war um diese Zeit in ihrem wirtschaftlichen Rang schon längst den bedeutendsten Geschäftszonen der Innenstadt ebenbürtig geworden und überragte diesbezüglich die anderen Ausfallstraßen der Innenbezirke deutlich. Spätestens ab der Erschwerung des Gewerbezugangs durch den „Befähigungsnachweis" 1883 (Gewerbe) begann sich die liberalismusfeindliche und antisemitische Mittelstandsbewegung auch im noch weniger regulierten Handelssektor, dem sich die Juden traditionsgemäß besonders häufig zuwandten und in dem einige von ihnen (wie Rothberger oder Gerngroß) überdurchschnittlich erfolgreich waren, massiv auszubreiten (Abhaltung von „Kaufmannstagen" ab 1884). Hauptangriffsziele waren neben den mit modernen Geschäftsmethoden, wie Reklame und Sonderangeboten, agierenden Warenhäusern die ebenfalls expansiven Filialketten (beispielsweise Del-Ka Schuhwaren, Julius Meinl Lebensmittel) sowie die Konsumvereine und die Hausierer.
Mit der Gewerbeordnungsnovelle von 1907 wurde schließlich auch für bedeutende Bereiche des Detailhandels (beispielsweise Gemischt-, Kolonial-, Materialwarenhandel) der Befähigungsnachweis vorgeschrieben und die Berechtigung von Händlern zum Ausführen von Reparaturen, Sonderanfertigungen und so weiter geregelt. Nachdem sich in den Jahren vor 1914 die Konfliktsituation im Handel etwas entspannt hatte, spitzte sich die Auseinandersetzung nach 1918 wieder zu, als aus der Handelsmetropole des Habsburgerreichs der "Wasserkopf" eines Kleinstaats geworden war und besonders als in der Krise nach 1929 etliche Beschäftigungslose als selbständige Kleinhändler ihren Unterhalt zu verdienen suchten. Daraufhin wurde neben allgemeinen Gewerbebeschränkungen („Gewerbesperre" 1933, „Untersagungsgesetz" 1934) vor allem der Zugang zum Handel beträchtlich erschwert, denn der in der Gewerbeordnungsnovelle 1934 statuierte Begriff der „gebundenen Gewerbe" machte den Befähigungsnachweis in praktisch allen Handelsbranchen zur Vorschrift. Zum Schutz der bereits etablierten Kleinhändler erfolgten auch Einschränkungen bei Reklame und Ausverkäufen sowie Maßnahmen gegen die „Großwarenhäuser": 1933 wurde ihnen der Verkauf von Lebensmitteln erschwert, 1936 schließlich verboten, und im selben Jahr wurde die Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender Großwarenhäuser überhaupt untersagt.
Nach dem „Anschluss" von 1938 blieben diese Regulierungen in Kraft. Dazu kam noch die in der nationalsozialistische Rassenideologie begründete „Arisierung", der neben altrenommierten Großkaufhäusern (wie Gerngroß, Herzmansky oder Rothberger) auch tausende jüdische Kleinhändler zum Opfer fielen, wobei die Geschäfte der letzteren zur Reduktion des Überhangs an Kleinbetrieben großteils überhaupt liquidiert wurden.
Als erste Reaktion auf die ökonomische Erholung nach der Krise der 1930er und der Katastrophe der 1940er Jahre wurden 1952 mit der Aufhebung des Untersagungsgesetzes die damals eingeführten Beschränkungen bis auf die Statuierung des Handels als gebundenes Gewerbe wieder beseitigt. Die mit dem raschen Wachstum der Industrieproduktion einhergehende Ausweitung des Massenkonsums ergab dann vor allem seit den 1960er Jahren analoge Expansionspotentiale im Handelssektor, die aber überwiegend von Großunternehmen schon bestehenden (Waren-, Kaufhäuser, Filialketten) oder neuen Typs (Selbstbedienungsmärkte, zuerst für Lebensmittel, dann für Möbel, Drogerie, Bauwaren usw., ebenfalls zunehmend als Filialketten organisiert) genutzt wurden, die relativ stark von ausländischem Kapital dominiert waren.
Von den Klein- und Mittelbetrieben konnten sich beratungsintensive, eher zentral gelegene Spezialgeschäfte des oberen und des Luxus-Preissegments halten, wogegen die Masse der traditionellen Detailhändler, insbesondere in der Lebensmittel-, Textil- und Schuhbranche, nur geringe Überlebenschancen hatte. Das führte besonders in den von Haus aus mit schlechter Handelsinfrastruktur ausgestatteten Neubausiedlungen am Stadtrand, bald aber auch in zentrumsnäheren Zonen zu steigenden Defiziten der Nahversorgung.
Verstärkt wurden diese Trends noch durch die Anlage großer Einkaufsmärkte außerhalb des Stadtgebiets (Shopping City Süd), die zudem unerwünschten Kaufkraftabfluss und vermehrte Verkehrsprobleme brachten. Die vom ökonomischen Strukturwandel ausgelöste „Renaissance der Innenstädte" in den 1980er Jahren zeitigte wieder gegenläufige Entwicklungen: Bau von Einkaufszentren mit „Erlebniswert" im inneren Stadtbereich (beispielsweise Haas-Haus, Generali-Center, Kärntner-Ring-Hof, Lugner-City), Boutiquen-Boom, bessere Nahversorgung durch Zunahme der mittelgroßen Supermärkte im dichtverbauten Gebiet, sorgfältigere Infrastrukturplanung in Neubausiedlungen.
Neben der stärkeren Internationalisierung und Wettbewerbsorientierung der Wirtschaft bewirkten speziell die Ost-Öffnung Europas der 1980er Jahre, die nach sieben Jahrzehnten der Schrumpfung wieder einsetzende Bevölkerungszunahme und die Diskussion einer künftigen EU-Integration zusätzliche Wachstumsimpulse, verbunden mit einem beschleunigten Prozess der Strukturverschiebung und Deregulierung (beispielsweise Einkaufs-Boom nach der Ost-Öffnung 1989/1990, Ost-Expansion von Wiener Handelsfirmen, Neuansiedlung internationaler Handels-Unternehmen, Liberalisierung der Öffnungszeiten, Gewerbeordnungsreform 1992 mit Aufweichung der Branchengrenzen).
Wappen
1904 hat der Heraldiker Hugo Gerard Ströhl Wappen der Genossenschaften vorgelegt, die zur künstlerischen Innenausstattung Versorgungsheimkirche dienten.
Wappen der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler
In Blau eine auf einem aufgeschlagenen Buch sitzende flugbereite, naturfarbene, goldgeaugte Eule, die einen silbergeflügelten goldenen Merkurstab im rechten Fang hält. Das in Rot gebundene, zwei sich kreuzenden, grünen rotbefruchteten Lorbeerzweigen aufgelegte Buch mit goldenem Schnitt und goldenen Ecken zeigt die griechischen Buchstaben A und Ω in roter Tinktur.
Wappen der Händler mit Brennmaterialien
In Silber eine gestürzte, eingebogene rote Spitze, die einem schwarzen Dreiberge (Kohle) aufsteht. In der Spitze erscheint ein goldener Merkurstab als Zeichen des Handels, rechts eine Holzhacke, ein Schlegel und Eisen, links drei Holzscheite.
Beide Figuren sind Symbole der Holz- und Kohlengewinnung.
Wappen der Holz- und Kohlenhändler
In Schwarz ein silbern geflügelter, goldener Merkurstab, der auf sich kreuzende, goldgestielte silberne Werkzeuge der Holz- und Kohlengewinnung (Hacke und Schlegel) gelegt ist. Die Figur ist von je vier untereinander stehenden Flammen beseitet, die die Bestimmung der Handelsprodukte, Holz und Kohle, symbolisieren.
Wappen der Händler mit Reibsand, Gartenschotter, Vogelsand, Ausreibwascherln, Ausreibtüchern, Putzlappen und Sägespäne im Umherziehen
In Blau auf grünem Boden ein silberner Schotterhaufen; über demselben eine goldene Butte mit silbernem Reibsand von je einem goldenen Ausreibwaschel beseitet.
Wappen der nicht handelsgerichtlich protokollierten Handelsleute
Rot ein silbern gebügelter, goldener Merkurstab mit grünem Schlangenpaar, das sich auch um eine goldene Krämerwaage schlingt.
Siehe auch
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Innungen und Handelsgremien: Großhändler
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Innungen und Handelsgremien, U: Urkunden: Gesamtserie aller Innungen (enthält Urkunden der Großhändlerinnung)
Literatur
Mittelalter
- Theodor Mayer: Der auswärtige Handel des Herzogtums Österreich im Mittelalter, in: Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, 6, Wien 1909
- Arnold Luschin von Ebengreuth: Münzwesen, Handel und Verkehr im Spätmittelalter, in: Geschichte der Stadt Wien. Hg. vom Altertumsverein zu Wien. Wien: Holzhausen 2/2, 1905, S. 741-866
- Otto Brunner: Neue Arbeiten zur älteren Handelsgeschichte Wiens, in: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 8, 1949/1950, S. 7 ff.
- Friedrich Engel-Janosi: Zur Geschichte der Wiener Kaufmannschaft von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Verlag des Vereines, 6, 1926, S. 36 ff.
- Peter Csendes: Zur Wiener Handelsgeschichte des 16. Jahrhunderts, in: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien, 29, 1974, S. 218 ff.
- Ferdinand Tremel: Zur Geschichte des Wiener Italienhandels im 16. Jahrhundert, in: Nachrichtenblatt VGStW 3, 1941, S. 22 ff.
- Othmar Pickl: Das älteste Geschäftsbuch Österreichs, in: Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark 23, 1966
- Richard Perger: Nürnberger im mittelalterlichen Wien, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 63, 1976, S. l ff.
- Richard Perger: Simon Pötel und seine Handelsgesellschaft, in: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 40, 1984, S. 7 ff.
- Richard Perger: Die Wiener Bürgermeister Lienhard Lackner, Friedrich von Pieschen, Dr. Martin Siebenbürger und andere Mitglieder der „Wiener Handelsgesellschaft", in: Richard Perger / Walter Hetzer: Wiener Bürgermeister der frühen Neuzeit. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1981 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 9), S. 3 ff.
Ab dem 18. Jahrhundert
- Karl Bachinger u. a.: Gewerbe in Österreich, 2, 1984, Heft 4
- Renate Banik-Schweitzer: Wien im Vormärz. Wien [u.a.]: Kommissionsverlag Jugend & Volk 1980 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 8)
- Günther Chaloupek: Gewerbeordnungsreform 1992: Zurück zu 1859!, in: Wirtschaft und Gesellschaft, 18, 1992, Heft l, S. 89 ff.
- Günther Chaloupek: Peter Eigner, Michael Wagner (Hgg.): Wiener Wirtschaftsgeschichte 1740-1938, 2 Bände, 1991
- Andreas Lehne: Wiener Warenhäuser 1865 - 1914. Wien: Deuticke 1990 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 20)
- G. Meißl: Artikel „Wirtschaft 1740-1990" und „Wirtschaftliche Interessenvertretungen 1740-1990", in: Österreichisches Städtebuch, Band Wien
- Maren Seliger, Karl Ucakar, Wiens Politische Geschichte 1740-1934, 2 Bände, 1985
Wappen
- Jakob Dont: Das Wiener Versorgungsheim. Eine Gedenkschrift zur Eröffnung. Wien: Verlag der Gemeinde Wien 1904, Taf. IV (Händler mit Brennmaterialien), V (Buch-, Kunst- und Musikalienhändler; nicht handelsgerichtlich protokollierte Handelsleute), VII (Wappen der Holz- und Kohlenhändler), VI (Händler mit Reibsand, Gartenschotter, Vogelsand, Ausreibwascherln, Ausreibüchern, Putzlappen und Sägespane im Umherziehen)
- Jakob Dont [Hg.]: Der heraldische Schmuck der Kirche des Wiener Versorgungsheims. Mit dem Anhang: Beschreibung der Siegel der ehemaligen Wiener Vorstädte und Vorort-Gemeinden. Wien: Gerlach & Wiedling 1910, S. 19, Taf. IV (Händler mit Brennmaterialien), V (Buch-, Kunst- und Musikalienhändler; nicht handelsgerichtlich protokollierte Handelsleute), VII (Wappen der Holz- und Kohlenhändler), VI (Händler mit Reibsand, Gartenschotter, Vogelsand, Ausreibwascherln, Ausreibüchern, Putzlappen und Sägespane im Umherziehen)