Stapelrecht

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Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1221 JL
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1517 JL
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Mittelalter, Stadtverfassung
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 4.10.2021 durch WIEN1.lanm08son

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Die im Stadtrecht von 1221 enthaltene Verpflichtung fremder Kaufleute, Transitgüter in Wien vor dem Weitertransport (etwa von Bayern nach Ungarn) Wiener Bürgern zum Kauf anzubieten. Dieses Recht wurde 1244 und 1278 bestätigt, jedoch 1281 durch das Niederlagsprivileg Albrechts I. in seinem Umfang gemindert, weil dem Habsburger die Ordnung für die fremden Kaufleute zu streng erschien. Das Stapelrecht bildete die Grundlage für den wirtschaftlichen Aufschwung Wiens und den Wohlstand der Wiener Kaufleute. Es blieb über Jahrhunderte in Kraft. Die Veränderungen am Ende des 15. Jahrhunderts, insbesondere die Einverleibung Mährens in das Ungarnreich des Matthias Corvinus, sowie handelspolitische Maßnahmen Maximilians I. fügten dem Wiener Handel schweren Schaden zu; es war nicht zu verkennen, dass die über Wien nach Osten und Südosten verlaufende Handelsverbindung durch die Straße über Brünn und Preßburg eine echte Alternative erhalten hatte, außerdem war Maximilians Macht weitgehend von der Finanzkraft der oberdeutschen Kaufherren abhängig, die mit Nachdruck die Freigabe des Handelswegs über Wien forderten. Nachdem Maximilian I. 1506 das Stapelrecht aufgehoben hatte, gelang es den Wiener Bürgern 1512 nochmals, dessen Bestätigung zu erlangen, doch kam dem keine reale Bedeutung mehr zu; durch das Stadtrecht von 1517 wurde das Stapelrecht endgültig beseitigt.