Stadtrechtsprivileg Maximilians I. (1517)
Gegen Ende seiner Regierung hat Maximilian I. der Stadt Wien am 20. November 1517 ihre Privilegien bestätigt, wie er es schon nach der Vertreibung der Ungarn 1490 getan hat. Allerdings dokumentiert es eine Machtverschiebung: Eingriffen und Minderungen der Rechte der Stadt stehen stärkere Rechte des Landesfürsten gegenüber. Dezidiert können gewählte städtische Amtsträger, insbesondere Bürgermeister und Räte vom Landesfürsten abgelehnt werden, wenn er beziehungsweise sie diesem oder seinem Vertreter nicht geeignet erschienen. Dieser behält sich außerdem ausdrücklich vor, einzelne Bestimmungen aus seiner landesfürstlichen Macht heraus zu ändern. Vor allem bedeutete das Stadtrecht Maximilians I. Eingriffe in die Wirtschaftsrechte, nämlich die endgültige Aufhebung des Stapelrechts. Dieses hatte durch die von den fremden Kaufleuten genutzte Umgehungsmöglichkeit über Brünn und Pressburg allerdings seinen Wert bereits erheblich eingebüßt.
Quellen
Literatur
- Peter Csendes [Hg.]: Die Rechtsquellen der Stadt Wien. Wien / Köln / Graz: Hermann Böhlaus Nachfolger 1986 (Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, 3. Abteilung: Fontes iuris 9), Nr. 71, S. 254-262