Stadtrechtsprivileg Maximilians I. (1517)

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Stadtrechtsprivileg Maximilians I. von 1517
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von 20. November 1517 JL
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
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Letzte Änderung am 28.03.2024 durch WIEN1.lanm08trj
BildnameName des Bildes StadtordnungMaximilian1517.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Stadtrechtsprivileg Maximilians I. von 1517

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Gegen Ende seiner Regierung hat Maximilian I. der Stadt Wien am 20. November 1517 ihre Privilegien bestätigt, wie er es schon nach der Vertreibung der Ungarn 1490 getan hat. Allerdings dokumentiert es eine Machtverschiebung: Eingriffen und Minderungen der Rechte der Stadt stehen stärkere Rechte des Landesfürsten gegenüber. Dezidiert können gewählte städtische Amtsträger, insbesondere Bürgermeister und Räte vom Landesfürsten abgelehnt werden, wenn er beziehungsweise sie diesem oder seinem Vertreter nicht geeignet erschienen. Dieser behält sich außerdem ausdrücklich vor, einzelne Bestimmungen aus seiner landesfürstlichen Macht heraus zu ändern. Vor allem bedeutete das Stadtrecht Maximilians I. Eingriffe in die Wirtschaftsrechte, nämlich die endgültige Aufhebung des Stapelrechts. Dieses hatte durch die von den fremden Kaufleuten genutzte Umgehungsmöglichkeit über Brünn und Pressburg allerdings seinen Wert bereits erheblich eingebüßt.

Quellen

Literatur

  • Peter Csendes [Hg.]: Die Rechtsquellen der Stadt Wien. Wien / Köln / Graz: Hermann Böhlaus Nachfolger 1986 (Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, 3. Abteilung: Fontes iuris 9), Nr. 71, S. 254-262