Niederlagsprivileg

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Wiener Niederlagsprivileg von 1281
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von 23. Juli 1281 JL
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Mittelalter, Stadtverfassung
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 3.09.2021 durch WIEN1.lanm08swa
BildnameName des Bildes Niederlagsprivileg.jpg
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Wiener Niederlagsprivileg von 1281

Am 24. Juli 1281 verlieh Graf Albrecht von Habsburg, Verweser von Österreich und Steiermark, mit Zustimmung seines Vaters König Rudolf I. der Stadt Wien ein Niederlagsrecht. Die zu den Beratungen eingeladenen Abgeordneten der Stadt Wien beriefen sich auf Privilegien, die sie bereits in früheren Zeiten über die Niederlage (Niederleger) erhalten hatten (1221 Leopold VI., Bestätigungen 1244 Friedrich II. und 1278 Rudolf I., siehe auch Stadtverfassung).

Das Niederlagsrecht, auch Stapelrecht genannt, verpflichtete durchziehende Kaufleute, ihre Ware zuerst den Wiener Händlern zum Kauf anzubieten, bevor sie weiterziehen durften. Dieses Recht sicherte den Zwischenhandel in Wien, führte zum wirtschaftlichen Aufschwung und verschaffte der Stadt Wohlstand, war aber gleichzeitig eine Handelserschwernis für die auswärtigen Kaufleute.

Wirtschaftsmaßnahmen

Das 1221 von Leopold VI. gewährte Wiener Stadtrecht hatte restriktivere Auflagen für Kaufleute vorgesehen, die allerdings mit dem Niederlagsprivileg von 1281 durch Albrecht gelockert wurden. Nunmehr war es den Kaufleuten erlaubt, untereinander Handel zu treiben. Die Rechte der Wiener Bürger wurden dadurch vermindert. Für den Handel stellte das habsburgische Niederlagsprivileg jedoch eine Erleichterung dar. Profitiert davon haben vor allem Bürger aus Schwaben, Regensburg und Passau, die mit Ungarn in Geschäftsbeziehungen standen. Politische Veränderungen Ende des 15. Jahrhunderts und insbesondere handelspolitische Maßnahmen Maximilians I. zugunsten oberdeutscher Kaufleute wie zum Beispiel der Augsburger Fugger führten schließlich 1517 zur Beseitigung des Wiener Vorrechts.

Urkunde mit 17 Siegeln

Die Pergamenturkunde wurde in deutscher Sprache verfasst und enthält frühere lateinische Niederlagsprivilegien in Übersetzung. Die Verhandlungsteilnehmer sind in der Urkunde genannt und haben diese auch besiegelt.[1] In der Mitte befindet sich das Reitersiegel Albrechts I., ab 1282 Herzog von Österreich und der Steiermark. Daneben befinden sich die Siegel weiterer führender Adeliger. Ganz rechts ist das Siegel der Stadt Wien in seiner ältesten Form mit dem einköpfigen Adler als Bild angebracht.

Quellen

Literatur

  • Peter Csendes: Zur Wiener Handelsgeschichte des 16. Jahrhunderts. In: Wiener Geschichtsblätter 29 (1974), besonders S. 220 f.
  • Archivalien aus acht Jahrhunderten. Ausstellung des Archivs der Stadt Wien. Dezember 1964 - Februar 1965. Wien: Eigenverlag der Museen der Stadt Wien 1965 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 15), S. 51
  • Wien in Mittelalter. 41. Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, Karlsplatz, 18. Dezember 1975 bis 18. April 1976. Wien: Eigenverlag der Museen der Stadt Wien 1975 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 41), S. 84 f.

Einzelnachweise

  1. Siegel an 17 verschiedenartigen Seidenschnüren, davon eines nicht erhalten