Fastenbrauchtum

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Letzte Änderung am 31.03.2023 durch WIEN1.lanm08trj

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Fastenbrauchtum.

Im katholisch-liturgischen Leben ist die 40tägige Fastenzeit der Zeitraum von Aschermittwoch bis Karsamstag; sie folgt dem Fasching. In den Kirchen sind die Altarbilder mit sogenannten Fastentüchern verhängt, es finden Fastenpredigten und Kreuzwegandachten statt; der Diözesanbischof erläßt einen Fastenhirtenbrief. Im Brauchtum gilt die Fastenzeit (gleich dem Advent) als „geschlossene Zeit" (keine Tanzveranstaltungen oder „großen" Hochzeiten). Das Fastengebäck ist ein Gebildbrot. In Wien wurde in den Gaststätten an den „Fast-Tägen" (zu denen auch jeder Freitag zählte) eine eigene Speisenfolge serviert; neben der „Fasten-Suppen" handelte es sich dabei um Eier- und Mehlspeisen, Fische und Krebse, Schnecken, Salat, Obst, Käse und Konfekt (die immer üppiger werdenden Fastenspeisekarten widersprachen allerdings dem eigentlichen Sinn der Fastenzeit). Aus dem halbkirchlichen Brauchtum hat sich die Kreuzwegverehrung erhalten (Hernalser Kalvarienberg), deren religiöser Kern jedoch durch das Volkstreiben überwuchert wurde (Buden- und Händlerwesen rund um die Kirche mit jahrmarktähnlichem Charakter).

Literatur

  • Gustav Gugitz: Das Jahr und seine Feste im Volksbrauch Österreichs. Band 1. Wien: Hollinek 1949 (Österreichische Heimat, 14/15), S. 106 ff. (Körberljud)
  • Leopold Schmidt: Wiener Volkskunde. Ein Aufriß. Hrsg. vom Verein für Volkskunde in Wien. Wien [u.a.]: Gerlach & Wiedling 1940, S. 46 f.