Felizia Fischer
Felizia Fischer, Lebensdaten unbekannt, Taxichauffeurin.
Biografie
Felizia Fischer erhielt 1925 das Prüfungszeugnis zur selbständigen Führung von Kraftwagen und suchte 1926 bei der Polizeidirektion Wien um Zulassung als berufsmäßige Chauffeurin an. Als sie einen ablehnenden Bescheid erhielt, legte sie dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Geschlechter (Artikel 7 der Bundesverfassung) ein. Dieser entschied am 12. Oktober 1926, dass es keinen Grund zur Nichtzulassung von Frauen zum Platzwagendienst gebe. Es war dies ein von nur zwei einschlägigen Erkenntnissen in der Zwischenkriegszeit.
Trotz der geklärten Rechtslage erhielt Fischer keine Anstellung, so dass sie sich privat ein Auto kaufte, mit dem sie am 21. Mai 1927 ihren Dienst am Standort Babenbergerstraße aufnahm. Zeitungen berichteten ausführlich über die junge Dame mit weißer Jacke und braunem Mantel, aber auch über einen Unfall, in den sie im Juli 1927 verwickelt war. 1930 klagte sie erfolgreich den Theaterverlag Karczag, der einen Schlager mit den Worten "Ich bin die erste Taximaitresse, wer wünscht zu wissen meine Adresse" herausgebracht hatte.
Danach verliert sich ihre Spur.
Literatur
- Anita Ziegerhofer: Felizia Fischer - erste Taxilenkerin von Wien. Zur Gleichstellung von Frauen in der Ersten Republik. In: Eszter Berger/Borut Holcman/Markus Steppan (Hg.): Festschrift Gernot Kocher zum 80. Geburtstag (Grazer Rechtswissenschaftliche Studien, 69). Graz: Leykam 2022, S. 393-407
- Elisabeth Holzer-Ottawa: Die erste Taxlerin: "Eine Chauffeuse sucht Stellung". In: Kurier, 14.01.2021, S. 22