Franz Egger

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Daten zur Person
PersonennameName der Person im Format Nachname, Vorname Egger, Franz
Abweichende NamensformAlternative Formen des Namens wie z.B. Pseudonyme oder Mädchennamen im Format Nachname, Vorname
TitelAkademische Titel (abgekürzt), Amtstitel, Adelstitel Dr. jur., o. Prof.
Geschlecht männlich
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  11211
GNDGemeindsame Normdatei 10012030X
Wikidata Q56423495
GeburtsdatumDatum der Geburt 14. Juni 1765
GeburtsortOrt der Geburt Orth am Traunsee, Oberösterreich
SterbedatumSterbedatum 12. November 1851
SterbeortSterbeort Graz
BerufBeruf Jurist
ParteizugehörigkeitAngabe der Partei (bei PolitikerInnen)
EreignisEreignis, mit dem die Person in Verbindung gebracht wird
Nachlass/Vorlass
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki 
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 2.02.2023 durch WIEN1.lanm08uns
BestattungsdatumDatum der Bestattung 
FriedhofFriedhof, auf dem eine Person begraben wurde
Grabstelle

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Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

Franz Egger, * 14. Juni 1765 Orth am Traunsee, Oberösterreich, † 12. November 1851 Graz, Jurist.

Biografie

Studierte Theologie und Jus (Dr. jur.; Schüler von Zeiller und Sonnenfels), wurde 1789 Professor am Grazer Lyzeum (1796/1797 Rektor) und war 1803-1829 ordentlicher Professor an der Universität Wien (Lehrkanzel für Natur- und Kriminalrecht, Supplierung der Lehrkanzel Zeillers); nach seiner Pensionierung behielt er bis 1835 die Leitung der Lehrkanzel, weil sein Nachfolger Sebastian Jenull bei der zur Revision der Strafgesetze aufgestellten Hofkommission in Verwendung stand.

Seine Kommentare haben sehr zur Verbreitung der Lehrbücher von Karl Anton von Martini (Staats- und Völkerrecht) und Franz von Zeiller (Naturrecht) beigetragen, die Lehren fester begründet und gegen reaktionäre Angriffe verteidigt, jedoch stand er im Schatten Zeillers. Zur Prüfungsvorbereitung verfaßte er seine "Kurze Erklärung des Österreichischen Gesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizey-Übertretungen". An seine spezifische österreichische rechtsgeschichtliche Bearbeitungsweise des bestehenden Rechts knüpfte später Anton Hye an.

Literatur

  • Österreichisches biographisches Lexikon 1815–1950. Hg. von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften / Wien/Graz: Böhlau 1954-lfd.
  • Constantin von Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich. Enthaltend die Lebensskizzen der denkwürdigen Personen, welche 1750 bis 1850 im Kaiserstaate und in seinen Kronländern gelebt haben. 60 Bände. Wien: Verlag der typografisch-literarisch-artistischen Anstalt 1856-1891. Register 1923
  • Wilhelm Brauneder [Hg.]: Juristen in Österreich. 1200-1980. Wien: Orac 1987, S. 113 ff., 315
  • Wilhelm Kosch: Biographisches Staatshandbuch. Lexikon der Politik, Presse und Publizistik. Band 1. Bern: Francke 1963, S. 276
  • Gerhard Oberkofler: Studien zur Geschichte der österreichischen Rechtswissenschaften. Frankfurt am Main [u.a.]: Lang 1984, S. 85 ff.
  • Gerhard Oberkofler: Strafrechtslehrer an den Universitäten Wien und Prag im Vormärz. Innsbruck: Inn-Verlag 1982 (Innsbrucker Historische Studien, 5), S. 55 ff.