Geheimabkommen der habsburgischen Erzherzöge (1606)
Im Rahmen des Bruderzwists im Hause Habsburg zwischen Kaiser Rudolf II. (Heiliges Römisches Reich) und Erzherzog Matthias (Heiliges Römisches Reich) reisten die Erzherzöge Matthias, Maximilian und Ferdinand zweimal zu Kaiser Rudolf II. nach Prag, um ihn zu einer Regelung seiner Nachfolge zu drängen. Doch Rudolf hintertrieb diesen Versuch. Daraufhin trafen sich die Erzherzöge der drei österreichischen Linien in Wien, um am 25. April 1606 ein Geheimabkommen zu schließen. In dem Abkommen wurde festgehalten, dass Rudolf regierungsunfähig sei und daher Erzherzog Matthias als Erstgeborener im Sinn der Hausordnung Kaiser Ferdinand I. zum Haupt des österreichischen Zweigs der Habsburger ernannt werden sollte. Matthias erhielt freie Hand im Namen des Hauses mit Erzherzog Albrecht in den Niederlanden, mit dem spanischen Zweig der Habsburger und dem Papst zu verhandeln. Die Erzherzöge bekräftigten zudem, Matthias bei einer Kaiserwahl zu unterstützen.[1] Das Abkommen bildete die Grundlage für die Fortsetzung des Bruderzwists im Haus Habsburg und die spätere Kaiserwahl von Matthias im Jahr 1612.
Literatur
- Bernd Rill: Kaiser Matthias. Bruderzwist und Glaubenskampf, Graz/Wien/Köln: Styria 1999
Einzelnachweise
- ↑ Bernd Rill: Kaiser Matthias. Bruderzwist und Glaubenskampf, Graz/Wien/Köln: Styria 1999, S. 125.