Hauptregistratur
Hauptregistratur. Mit Hofkanzleidekret vom 16. und 20. August 1783 wurde der "Magistrat der kaiserlichen Residenzstadt Wien" als bürgerliche Behörde mit dem Bürgermeister an der Spitze geschaffen (Magistratsreform). Der Aufgabenbereich des Magistrats war in drei Senate (politisch-ökonomische Angelegenheiten, Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) aufgeteilt, 1812 kam als vierter Senat jener für schwere Übertretungen in Polizeisachen hinzu.
Parallel zur Senatseinteilung von 1783 gliederte sich die Registratur ebenfalls in drei Bereiche, wobei sich die Bezeichnung Hauptregistratur auf die Registratur des politisch-ökonomischen Senats beschränkte. Die Arbeit der Hauptregistratur begann mit 1. November 1783 und dauerte bis 31. Dezember 1901. Die Aufgaben umfassten die Betreuung der laufenden Geschäftsvorgänge, der älteren Registratur und der Registraturen verschiedener Ämter (Grundbuchs-, Tax-, Depositenamt und so weiter), die teilweise in den Räumen der Hauptregistratur (unterirdische Gewölbe in der Wipplingerstraße, Aktenlager im Zeughaus Am Hof), teilweise außerhalb untergebracht waren. 1885 übersiedelte die Registratur ins (neue) Rathaus.
Bereits 1792 erfolgte eine räumliche, 1802 auch eine personelle Trennung der drei Senate. 1839 übersiedelte der Kriminalsenat mit einer eigenen Kanzlei ins heutige Landesgerichtsgebäude. Ab 1850 fiel die Kompetenz (und mit ihr auch die Akten und Bücher) der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit an die neu errichteten k. k. Bezirksgerichte und Landesgerichte für Zivil- und Strafsachen, wodurch der Magistrat auf die politisch-ökonomischen Angelegenheiten beschränkt wurde.
Was man heute unter Hauptregistratur versteht, beschränkt sich also auf die Bestände des politisch-ökonomischen Senats, der nach einem Regierungsdekret vom 7. April 1841 auch den Titel "Magistrat" führte. Nicht zur Hauptregistratur gehörten unter anderem die Registraturen der Polizeisektion, der Magistratsdirektion, des Bezirksschulrats und des Stadtbauamts.
Die Zunahme des Aktenmaterials war dennoch gewaltig. Vor allem machten sich Kompetenzschwankungen des Magistrats augenblicklich in der Registratur bemerkbar. Als wichtigste Änderungen können die Abspaltung des Unterkammeramts als städtische Baubehörde vom politisch-ökonomischen Senat (1835), die Übernahme des Armenwesens von der niederösterreichischen Regierung (1842), weiters die Übernahme der administrativen Verwaltung der Grundherrschaften im Zuge der Aufhebung der patrimonialen Gerichtsbarkeit (1848) sowie die Auflösung mehrerer Hilfsämter wie Taxamt, Depositenamt, Grundbuchsamt (1850) und weitere angeführt werden. Handelte es sich 1848 um 42.235 Aktenstücke, die beim Einlauf registriert wurden, stieg die Zahl bis 1891 auf 349.532 Stücke. Nach der Einführung der Magistratischen Bezirksämter im Zuge der Eingemeindung der Vororte 1892 sank die Zahl wieder auf 171.393. Eine weitere wichtige Veränderung betraf die 1863 durchgeführte Abtrennung des städtischen Archivs von der Registratur mit Schaffung einer eigenen Beamtenstelle.
Durch die Schaffung eigener Registraturen bei den 1902 neu eingerichteten Magistratsabteilungen endete die Aufgabe der Hauptregistratur.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Hauptregistratur. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv (Magistratsabt. 8) 1991 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt und Landesarchiv, Reihe A, Archivinventar, Serie 1, Landesarchiv, Heft 4)