Kommission für Verkehrsanlagen in Wien

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Verein
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1891
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1934
Benannt nach
Prominente Personen Erich Kielmansegg, Johann Prix, Albert Richter, Georg Boschan, Joseph Müller, Rudolf Stummer von Traunfels, Wilhelm Stiaßny, Alois Wurm
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  14003
GNDGemeindsame Normdatei
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  • 1., Stubenring 1

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48° 12' 35.70" N, 16° 22' 58.61" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Kommission für Verkehrsanlagen in Wien (1, Stubenring 1). Bei den im Oktober und November 1891 abgehaltenen Verhandlungen über den Stadtbahnbau und die Wienflußregulierung zwischen Vertretern der Regierung, des Kronlands Niederösterreich, der Stadt Wien und der Donauregulierungskommission wurde seitens des Statthalters Erich Graf Kielmansegg die Bildung einer neuen Kommission beantragt (Pkt. VII des Regierungsprogramms), welcher die technische und finanzielle Durchführung dieser Vorhaben zu übertragen wäre. Die Kommission erhielt unter Verantwortung des Handelsministeriums die Bauaufsicht und die Verwaltung der Geldmittel über die Stadtbahn, die Regulierung des Wienflusses, die Anlage des Hauptsammelkanals und die Umwandlung des Donaukanals in einen geschützten Handels- und Winterhafen. Staat, Land und Gemeinde waren mit gleichem Stimmrecht in der Kommission vertreten. Am 18. Juli 1892 erfolgte die kaiserliche Sanktion des Gesetzes (Regierungsblatt 109/1892). Die erste Sitzung fand am 25. Juli 1892 unter dem Vorsitz des Handelsministers statt; Mitglied der Gemeinde Wien waren Bürgermeister Dr. Johann Prix, Vizebürgermeister Dr. Albert Richter, Stadtrat Georg Boschan, Stadtrat Joseph Müller und Gemeinderat Rudolf Stummer von Traunfels (Ersatzmänner Stadtrat Wilhelm Stiaßny und Alois Wurm). Streitigkeiten zwischen der Kommission und der Gemeinde über Grundstücke wurden durch Übereinkommen von 11. Februar und 22. März 1910 beigelegt. Da die Kommission 1923 aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beschlußfähig war, konnte die Stadtbahn nur über den Weg von drei übereinstimmenden Gesetzen von Bund, Land und Gemeinde (Landesgesetz für Wien vom 20. Dezember 1923, Landesgesetzblatt 2/1924) unbeschadet der bevorstehenden Liquidierung der Kommission der Gemeinde Wien zur Elektrifizierung überlassen werden. In der Folge blieben die Kurien von Bund, Land und Gemeinde meist unbesetzt. Die endgültig Auflösung erfolgte allerdings erst mit 1. Juli 1934 (Bundesgesetzblatt Nummer 95/1934).

Literatur

  • Gemeindeverwaltung der Stadt Wien 1889-1893. 1910, S. 1923-1928, 1929-1931 *Bundesgesetzblatt 1934