Krugerstraße 13
48° 12' 13.96" N, 16° 22' 19.20" E zur Karte im Wien Kulturgut
1, Krugerstraße 13 (Konskriptionsnummer 1009).
Dieses Gebäude wird von Realis als sogenanntes "Judenhaus" geführt. 1457 tritt das Objekt ("Stadel und Garten") erstmalig urkundlich in Erscheinung. Damals wurde es von Gilg Paum erworben, der zu jenen elf Bürgern zählte, die 1463 verhaftet, im Hubhaus gefoltert und zum Tod durch Vierteilung verurteilt wurden, jedoch ins Exil gehen durften und nach dem Tod Albrechts VI. nach Wien zurückkehrten (siehe Kampf um die Stadtherrschaft 1461-1463). Als der Ratsherr Hans Hutstocker 1516 das Objekt erwarb, bestand es schon aus "dem Stadel und Garten und einem Haus daran". Über seine Gattin Barbara kam es in den Besitz seiner Söhne Wolfgang und Sebastian Hutstocker und gehörte ab 1538 dem späteren Bürgermeister Sebastian Hutstocker allein.
1667 kam es in das Eigentum von Ernst Freiherr von Fünfkirchen, der in diesem Haus starb und an den ein Grabmal in der Augustinerkirche erinnert. Danach gehörte es weiterhin verschiedenen Mitgliedern der Hocharistokratie und wurde 1804 durch einen vier Stockwerke hohen Neubau (Grundfläche: 1129 Quadratmeter) ersetzt, in dem Ludwig van Beethoven im Herbst 1824 eine Wohnung mietete. Diese soll einfach ausgestattet gewesen sein und sich im zweiten Stock (rechte Stiege) befunden haben. Möglicherweise war er hierhergezogen, da er Gefallen an der ruhigen Lage gefunden hatte, die er durch Karl Czerny, der im Haus Stadt 1006 (Krugerstraße 3) wohnte, kennengelernt hatte. Im Jahr 1844 kam das Haus in den Besitz der Familie Wikenburg, die es zwischen 1905 und 1911 an den "k.k. Ärar" verkaufte.
Das heutige Haus entstand im Jahr 1913 auf gleichbleibender Grundfläche und gleicher Stockwerksanzahl. Hier wurde das "Post- und Telegraphenamt Nummer 16" untergebracht.
Gewerbe und Firmen innerhalb des Hauses im Laufe der Jahre
- Post- und Telegraphenamt Nummer 16
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur. Band 5, 2. Teil. Wien ²1956 (Manuskript im WStLA), S. 353-355