Münzanwalt

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Daten zum Begriff


Münzanwalt, ein ab 1349 nachweisbares Amt. Der Münzanwalt fungierte als Vertrauensmann des Landesfürsten in der Wiener Münzstätte (ähnlich dem Stadtanwalt im Wiener Rat) und kontrollierte die Tätigkeit des Münzmeisters und der Hausgenossen. Er wurde, wie der Münzmeister, vom Landesfürsten aus dem Kreis der bürgerlichen Oberschicht Wiens bestellt. Mit der Auflösung des Gremiums der Hausgenossen durch Erzherzog Ferdinand am 7. Juni 1522 erlosch auch das Amt des Münzanwalts. In der in ein staatliches Amt umgewandelten Münzstätte fungierte ein Münzwardein als Kontrollorgan gegenüber dem Münzmeister.

Amtsträger

Literatur