Magistratsabteilung 68 - Preisbestimmungsamt (1939-1949)
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Magistratsabteilung 68 - Preisbestimmungsamt.
Aufgabenbereiche
Aufgrund einer Anordnung des Reichsstatthalters vom 22. Juli 1938 wurden dem Bürgermeister die preisbildenden und preissichernden Maßnahmen bei Mieten von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten sowie bei allen mit derartigen Mieten in Zusammenhang stehenden Entgelten übertragen. Mit der Durchführung betraute man eine Preisbildungsstelle, die im Rahmen der Magistratsabteilung 21 bestand.[1]
1939: Errichtung einer eigenen Magistratsabteilung 21b, Preisbildung hinsichtlich unbeweglicher Güter.[2]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Abteilung VIII/5; die Geschäftsaufzählung beinhaltete Preisbildung und Preissicherung hinsichtlich unbeweglicher Güter, Kleingärten, Kleinpachtlandordnung (untere Verwaltungsbehörde, bisher vom Besonderen Stadtamt III geübt).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Abteilung H 5.
1944: Auflassung der Abteilung H 5. die Geschäfte wurden der Abteilung A 8 übertragen.[3]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Magistratsabteilung VII/8.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 68; die Geschäftsaufzählung erschien, bedingt durch die Zeitumstände, gegenüber der Zeit vor 1944 erweitert. Sie umfasste: Bestimmung von Preisen, Preisspannen und -zuschlägen für Sachgüter und Leistungen, soweit sie nur für den wirtschaftlichen Bezirk der Stadt Wien von Bedeutung sind und diese Bestimmung durch die Preisregelungsverordnung nicht ausgenommen ist, Festsetzung der Preise und Pachtzinse für Liegenschaften und die Bestimmung der Pacht- und Mietzinse für Wohn- und Geschäftsräume, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von Bestimmungen von Preisen, Preisspannen und -zuschlägen, soweit sie vom Magistrat erlassen wurden, Berufungen gegen die von den staatlichen Polizeibehörden erlassenen Strafbescheide in Preis- und Devisenangelegenheiten sowie preisliche Gutachten verschiedener Art im Zusammenhang mit der Besatzung.
1949: Neuformulierung und Änderung der Geschäftsaufzählung. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen scheint nicht mehr auf, dagegen begegnen neu: Bestimmung der Pachtzinse für Jagd- und Fischereireviere sowie Maßnahmen auf dem Gebiet der Preisüberwachung.[4] Mit Beschluss vom 27. September desselben Jahres erfolgte die Auflassung der Magistratsabteilung 68.[5] Die Berufungsbearbeitungen gingen an die Magistratsabteilung 70, die bereits einschlägige Aufgaben erfüllte, alle übrigen Agenden kamen an die Entgelten übertragen. Mit der Durchführung betraute man eine Preisbildungsstelle, die im Rahmen der Magistratsabteilung 50. Preisbestimmungen gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 16. August 1949, Anlage l (Preisregelungsverordnung) übernahm die Zentralstelle für Vermögenssicherungsangelegenheiten.[6]
Entwicklungsübersicht
1939 Magistratsabteilung 21b - Preisbildung hinsichtlich unbeweglicher Güter (Gruppe IV. Wohnungsamt. Gebäude- und Grundverwaltung)
1939 Abteilung VIII/5 - Preisbehörde (Hauptabteilung VIII. Wohnungs- und Siedlungswesen)
1941 Abteilung H 5 - Preisbehörde (Hauptabteilung H. Wohnungs- und Siedlungswesen)
1944 Abteilung A 8 - Zivilrechtsabteilung (Hauptabteilung A. Allgemeine Verwaltung)
1945 Magistratsabteilung VII/8 - Preisbestimmungsamt (Verwaltungsgruppe VII. Allgemeine Verwaltung)
1946 Magistratsabteilung 68 - Preisbestimmungsamt (Geschäftsgruppe XI. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten)
1949 Überleitung:
Magistratsabteilung 50
Magistratsabteilung 70
Zentralstelle für Vermögenssicherungsangelegenheiten und Forderungen gegen Alliierte Besatzungsmächte
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 155-156
Einzelnachweise
- ↑ Erlass vom 30. Juli 1938 (MD 4166/1938).
- ↑ Erlass vom 29. April 1939 (MD 863/1939).
- ↑ Erlass vom 21. September 1944 (A 2 – 6235/1944).
- ↑ Beschluss vom 31. Mai 1949 (MD 627/1949); Amtsblatt der Stadt Wien 1949, Nr. 47, 5.
- ↑ Laut Verfassung des Bürgermeisters, Amtsblatt der Stadt Wien 1949, Nr. 80, 4.
- ↑ Anlage 1 der Preisregelungsverordnung (BGBl. 1949, Nr. 183) betrifft an Sachgütern Fleisch und Fleischwaren, elektrische Energie und Wassergebühren der Wasserwerke in Städten unter 10.000 Einwohnern (Orten); an Leistungen die der Bäcker, Fleischhauer und Molkereien. Die Aufgaben hinsichtlich Anlage 2 wurden der Magistratsabteilung 50 übertragen: Die Sachgüter umfassten überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften, die Leistungen Vermietung von Bestandobjekten und die Verpachtung von Liegenschaften, die ganz oder teilweise einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gewidmet sind.