Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege (1902-1918)
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Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege.
Die Magistratsabteilung XII war zuständig für (1902): Organisation der Armenkinderpflege; Erziehungsbeiträge, Waisenpfründen, Kostgelder, Kostkinderwesen, Pflegeparteien; Waisenväter, Waisenmütter; Bekleidung armer Kinder; Waisenhäuser, Asyl für verlassene Kinder, Kinderheim; Waisenfonds; Kinderhospize, Ferienkolonien, Stiftsplätze in Waisenhäusern und Seehospizen; Schenkungen und Legate für Waisen; Übernahme einheimischer, beziehungsweise Abfertigung fremder, hier befindlicher Kinder; Anweisung, beziehungsweise Hereinbringung der aufgelaufenen Kosten; Vermögensdepositen ehemaliger Waisenhauszöglinge; Freigewand.
1918 war die Magistratsabteilung XII zuständig für: Armensäuglingsunterstützungen, Pflegebeiträge, Kostgelder, Kostkinderwesen, Pflegeparteien; Waisenväter, Waisenmütter; Bekleidung armer Kinder; Waisenhäuser, stätische Pflegeanstalt mit Kinderübernahmestelle, Kinderheim; Waisenfonds; Kinderheilanstalten der Stadt Wien; Ferienkolonien, Stiftplätze in Waisenhäusern und Seehospizen, Schenkungen und Legate für Waisen; Übernahme einheimischer beziehungsweise Abfertigung fremder, hier befindlicher Kinder; Vermögensdepositen ehemaliger Waisenhauszöglinge; Freigewand.
Aufgabenbereiche
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902: Die Magistratsabteilung XII setzte die Agenden des Departement XII fort. Die Geschäftsaufzählung umfasste die Organisation der Armenkinderpflege, Verleihung von Erziehungsbeiträgen, Waisenpründen und Kostgeldern, Kostkinderwesen und Pflegeparteien, Waisenväter und -mütter, Waisenhäuser, Waisenfonds, Kinderhospize und Ferienkolonien, Kinderübernahme, Vermögensdepositen sowie einschlägige Personalangelegenheiten.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1907: Magistratsabteilung XII; neu begegneten die Anstalten für Kinder im vorschulpflichtigen Alter und Kinderschutz; Waisenväter und -mütter (Armenräte) unterstanden nun der Magistratsabteilung XI.
1910: Mit Stadtratsbeschluss vom 6. Dezember 1910 wurde die Einführung der Berufsvormundschaft in Wien und die Errichtung eines Amtes der städtischen Berufsvormünder beschlossen. Dieses Amt unterstand der Magistratsabteilung XII.[1]
1916: Infolge der Errichtung der Magistratsabteilung XIIa entfielen die auf den Kinderschutz und die Anstalten für Kinder im vorschulpflichtigen Alter bezüglichen Aufgaben.[2]
1918: Auflassung der Magistratsabteilung XII. Die Agenden der Aufsicht und Verwaltung der Kinderheilanstalten sowie die einschlägigen Personalangelegenheiten wurden der Magistratsabteilung XIIa, alle übrigen der Magistratsabteilung XI übertragen.[3]
Entwicklungsübersicht
1902 Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege
1918 Überleitung in:
Magistratsabteilung XI
Magistratsabteilung XIIa
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 103–104
Siehe auch
Magistratsabteilung XI
Magistratsabteilung XIIa
Einzelnachweise
- ↑ Amtsblatt der Stadt Wien 1910, Nr. 100, 3110.
- ↑ Erlass vom 26. April 1916 (MD 2496/1916); Normalienblatt des Magistrats 1916, Nr. 9.
- ↑ Erlass vom 4. Mai 1918 (MD 2534/1918); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 28.