Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege (1902-1918)

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1902
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1918
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  45177
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Letzte Änderung am 5.12.2022 durch WIEN1.lanm08jan

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  • Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege (1902, bis: 1918)

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Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Quellen
  4. Literatur
  5. Siehe auch
  6. Einzelnachweise


Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege.

Die Magistratsabteilung XII war zuständig für (1902): Organisation der Armenkinderpflege; Erziehungsbeiträge, Waisenpfründen, Kostgelder, Kostkinderwesen, Pflegeparteien; Waisenväter, Waisenmütter; Bekleidung armer Kinder; Waisenhäuser, Asyl für verlassene Kinder, Kinderheim; Waisenfonds; Kinderhospize, Ferienkolonien, Stiftsplätze in Waisenhäusern und Seehospizen; Schenkungen und Legate für Waisen; Übernahme einheimischer, beziehungsweise Abfertigung fremder, hier befindlicher Kinder; Anweisung, beziehungsweise Hereinbringung der aufgelaufenen Kosten; Vermögensdepositen ehemaliger Waisenhauszöglinge; Freigewand.
1918 war die Magistratsabteilung XII zuständig für: Armensäuglingsunterstützungen, Pflegebeiträge, Kostgelder, Kostkinderwesen, Pflegeparteien; Waisenväter, Waisenmütter; Bekleidung armer Kinder; Waisenhäuser, stätische Pflegeanstalt mit Kinderübernahmestelle, Kinderheim; Waisenfonds; Kinderheilanstalten der Stadt Wien; Ferienkolonien, Stiftplätze in Waisenhäusern und Seehospizen, Schenkungen und Legate für Waisen; Übernahme einheimischer beziehungsweise Abfertigung fremder, hier befindlicher Kinder; Vermögensdepositen ehemaliger Waisenhauszöglinge; Freigewand.

Aufgabenbereiche

Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902: Die Magistratsabteilung XII setzte die Agenden des Departement XII fort. Die Geschäftsaufzählung umfasste die Organisation der Armenkinderpflege, Verleihung von Erziehungsbeiträgen, Waisenpründen und Kostgeldern, Kostkinderwesen und Pflegeparteien, Waisenväter und -mütter, Waisenhäuser, Waisenfonds, Kinderhospize und Ferienkolonien, Kinderübernahme, Vermögensdepositen sowie einschlägige Personalangelegenheiten.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1907: Magistratsabteilung XII; neu begegneten die Anstalten für Kinder im vorschulpflichtigen Alter und Kinderschutz; Waisenväter und -mütter (Armenräte) unterstanden nun der Magistratsabteilung XI.
1910: Mit Stadtratsbeschluss vom 6. Dezember 1910 wurde die Einführung der Berufsvormundschaft in Wien und die Errichtung eines Amtes der städtischen Berufsvormünder beschlossen. Dieses Amt unterstand der Magistratsabteilung XII.[1]
1916: Infolge der Errichtung der Magistratsabteilung XIIa entfielen die auf den Kinderschutz und die Anstalten für Kinder im vorschulpflichtigen Alter bezüglichen Aufgaben.[2]
1918: Auflassung der Magistratsabteilung XII. Die Agenden der Aufsicht und Verwaltung der Kinderheilanstalten sowie die einschlägigen Personalangelegenheiten wurden der Magistratsabteilung XIIa, alle übrigen der Magistratsabteilung XI übertragen.[3]

Entwicklungsübersicht

1902 Magistratsabteilung XII - Armenkinderpflege
1918 Überleitung in:
Magistratsabteilung XI
Magistratsabteilung XIIa

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 103–104

Siehe auch

Magistratsabteilung XI
Magistratsabteilung XIIa

Einzelnachweise

  1. Amtsblatt der Stadt Wien 1910, Nr. 100, 3110.
  2. Erlass vom 26. April 1916 (MD 2496/1916); Normalienblatt des Magistrats 1916, Nr. 9.
  3. Erlass vom 4. Mai 1918 (MD 2534/1918); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 28.