Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1916
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen Renate Balic-Benzing, Adelheid Bretterbauer, Josef Gold, Rudolf Hornek, Ottokar Karbas, Franz Karner, Johannes Köhler, Karl Ourednik, Walter Prohaska, Stephan Rieder, . Alfred Seemann, Ernst Schönbauer, Anton Tesarek, Hans Wolschansky
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  47093
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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  • Magistratsabteilung XIIa - Städtisches Jugendamt (1916, bis: 1918)
  • Magistratsabteilung XII - Städtisches Jugendamt (1918, bis: 1918)
  • Jugendamt (1918, bis: 1920)
  • Magistratsabteilung 7 - Jugendamt (1920, bis: 1934)
  • Magistratsabteilung 14 - Jugendfürsorge (Jugendamt) (1934, bis: 1939)
  • Abteilung VI/1 - Jugendfürsorge (1939, bis: 1939)
  • Abteilung VII/1 - Jugendpflege (1939, bis: 1940)
  • Abteilung VI/1 - Gaujugendamt (1940, bis: 1941)
  • Abteilung E 6 - Allgemeine Fürsorge (1941, bis: 1942)
  • Abteilung V/6 - Gaujugendamt (1941, bis: 1941)
  • Abteilung F 1 - Allgemeine Verwaltung für Jugendwohlfahrt und Jugendpflege (1942, bis: 1945)
  • Abteilung F 2 - Gaujugendamt (1942, bis: 1945)
  • Abteilung F 4 - Jugendpflege (1942, bis: 1945)
  • Abteilung X/2 - Jugendfürsorge (1945, bis: 1946)
  • Magistratsabteilung 11 - Jugendamt (1946, bis: 1990)
  • Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (1990, bis: 27 Februar 2018)
  • Magistratsabteilung 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (31 März 2018, bis: 30 November 2019)
  • Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe (1 Dezember 2019)

Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Leiterinnen und Leiter
  4. Quellen
  5. Literatur
  6. Weblinks
  7. Einzelnachweise


Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe.

Die Kompetenzen der Magistratsabteilung 11 umfassen insbesondere die Angelegenheiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben des Wiener Kindergartengesetzes, des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes, sowie grundsätzliche Angelegenheiten des Jugendschutzes, die Anerkennung von Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe sowie die Erteilung von Bewilligungen für sozialpädagogische Einrichtungen für Minderjährige; die Wahrnehmung der Aufgaben als Zentrale Behörde nach dem Haager-Adoptionsschutzübereinkommen; die Anerkennung von Ausbildungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und gleichgestellten Ländern in den Bereichen Kindergartenpädagogik, Hortpädagogik sowie Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe; das Führen von Servicestellen; Beratungsangebote im Bereich der materiellen Hilfen; den Verbindungsdienst zu den geburtshilflichen Abteilungen, zu den Kinderspitälern und kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen, zum Institut für Ehe- und Familientherapie sowie zum Institut für Erziehungshilfe; Information, Schulungs- und Förderungsangebote für Wiener Familien als Prophylaxe; das Führen der Ehe- und Familienberatungsstellen einschließlich der Bestellung des erforderlichen Personals sowie der Geltendmachung von Bundessubventionen zum Personalaufwand; das Führen von Beratungseinrichtungen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern und das Führen der sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien für Kinder und Jugendliche sowie die Organisation und Administration der Betreuung in diesen Einrichtungen und bei Pflegepersonen. Weiters gehören die Vertretung von Minderjährigen, Angelegenheiten des Wiener Familienzuschusses und Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages 0- bis 6-Jähriger in Kinderbetreuungseinrichtugen und psychologischer Dienst für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Einleitung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung, Feststellung der Eignung von Pflegepersonen und Aufsicht über Pflegeverhältnisse sowie Erteilung von Bewilligungen für private Pflegeverhältnisse, Vermittlung der Annahme an Kindes statt zu den Aufgaben der Magistratsabteilung 11. Zugleich ist die Magistratsabteilung 11 auch im Bereich der Planung und Forschung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe tätig und in der Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie kümmert sich auch um die Beschaffung von Räumlichkeiten für sozialpädagogische Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen sowie regionale Krisenzentren und Verwaltungsstützpunkte und fördert beziehungsweise wirkt bei der Durchführung von Erholungsaktionen des Vereins "Wiener Jugenderholung" mit. Die Abteilung hat auch die Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektion oder der Magistratsabteilung 2 untersteht.

Aufgabenbereiche

Vorläufer war das "Amt städtischer Bevormünder".
1916: Mit Erlass vom 13. April 1916 wurde die Magistratsabteilung XIIa (Städtisches Jugendamt) geschaffen.[1] Dabei wurden Aufgaben der Magistratsabteilung XII (Armenkinderpflege, Anstalten für Kinder im vorschulpflichtigen Alter, Kinderschutz) und der Magistratsabteilung XV (Schulangelegenheiten, öffentliche Kindergärten) abgetrennt und in der neuen Magistratsabteilung XIIa vereinigt. Dem neuen Jugendamt oblagen neben Personalangelegenheiten, Berufsvormundschaft und Fürsorgeerziehung die gesamte Jugendfürsorge der Gemeinde Wien außerhalb des Schulwesens und der Armenkinderpflege, das Hortwesen und die administrativen Aufgaben bei Spielplätzen. Noch im selben Jahr folgte eine kriegsbedingte Ergänzung durch die Übertragung der militärischen Jugendvorbereitung in Wien,[2] ebenfalls noch 1916 eine Erweiterung der Aufgaben bei Spielplätzen (Einbeziehung der Errichtung derselben).[3]
1917: Mit Gemeinderatsbeschluss von 27. April 1917 (begründet mit Erlass vom 13. April 1916) wurden die Grundlagen für den Ausbau der städtischen Kinder- und Jugendfürsorge geschaffen; der Bereich der öffentlichen Fürsorge und Gesundheitsfürsorge (Gesundheitsamt) wurde durch Jugendärzte und Fürsorgerinnen abgedeckt. Aus den ersten Fürsorgestellen in Ottakring (1913) und Rudolfsheim (1914) entstanden 1918 die Bezirksjugendämter, deren Leitung rechtskundige Beamte (Jugendanwälte) übernahmen.
1918: Im Zuge der Auflösung der bisherigen Magistratsabteilung XII wurden die Verwaltung der Waisenhäuser, der Kinderpflegeanstalt und Kinderübernahmestelle sowie der Kinderheilanstalten der Stadt Wien[4] samt den damit verbundenen Personalangelegenheiten (einschließlich bestimmter untergeordneter Bereiche der Personalverrechnung) der Magistratsabteilung XIIa zugewiesen, die bei dieser Gelegenheit die neue Bezeichnung Magistratsabteilung XII - Städtisches Jugendamt erhielt;[5] andere Aufgaben der aufgelösten (alten) Magistratsabteilung XII fielen der Magistratsabteilung XI zu.
1919: Kurz darauf wurde das Jugendamt aus dem Verband der Magistratsabteilungen ausgeschieden und bildete nunmehr ein eigenes städtisches Amt.[6] Am 15. Oktober 1918 wurden alle Angelegenheiten, die mit baulichen Instandhaltungen zusammenhängen – im Besonderen bei Kinderheilanstalten und Spielplätzen – der Magistratischen Bauamtsabteilung VIc übertragen.[7]
1919-1921: 1919-1921 wurde die Berufsvormundschaft auf alle Bezirke ausgedehnt. Die für die Ausbildung der Fürsorgerinnen vorgesehenen Fachkurse für Jugendfürsorge wurden 1918 zur Akademie für soziale Verwaltung umgewandelt. Die 1920er Jahre waren geprägt von den Konzepten Julius Tandlers. 1920 wurde das Jugendamt als Magistratsabteilung Teil des zentralen Wohlfahrtsamts.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Errichtung der Magistratsabteilung 7 (Jugendamt).[8] Die Geschäftsaufzählung schloss sich an jene der alten Magistratsabteilung XII an und enthielt die gesamte Jugendfürsorge der Gemeinde Wien (soweit sie nicht im Schulwesen oder in der Armenkinderpflege enthalten ist), Mutterberatung, Säuglingsfürsorge, Ziehkinderwesen, Fürsorgeerziehung, Kinderarbeit, städtische Spielplätze und Spielwiesen, Kindergärten (Kinderherbergen, Kindererholungsheime, Tageserholungsstätten), Kinderheilanstalten (ausgenommen medizinische Belange), Erholungsfürsorge, Berufsvormundschaft, Verwaltung der Mündelgelder, Mitwirkung bei der Durchführung des Pflegestättengesetzes, Jugendfürsorgestatistik, Organisation der Bezirksjugendämter und die Dienstaufsicht über dieselben. Von der Magistratsabteilung XIc kam das städtische Erziehungsheim für Kinder des Mittelstandes hinzu;[9] im selben Jahr wurden die Kinderheilanstalten ausgeschieden.[10]
1922: Im Zuge der Schaffung des Bundeslandes Wien kam es zu einer Neuformulierung der Geschäftsaufzählung, die erweitert wurde. Die Kinderheilanstalten gehörten nun wieder in den Aufgabenbereich der Magistratsabteilung 7, ebenso (neu) auch die Erziehungsanstalt Eggenburg und das Jugendheim St. Andrä an der Traisen (mit allen erzieherischen und rechtlichen Kompetenzen einschließlich der Dienstaufsicht über das Erziehungspersonal). Eine Neuformulierung erfuhr auch der Abschnitt "Generalvormundschaft", hinzugefügt wurden „Zuschüsse aus Bundesmitteln für die private Fürsorge“.[11]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1924: Die Geschäftsaufzählung wurde bei dieser Gelegenheit neu formuliert. Neu kamen hinzu Angelegenheiten der Akademie für soziale Verwaltung (bisher Magistratsabteilung 14); die Dienstaufsieht über die Bezirksjugendämter erstreckte sich auf die damals bestehenden zwölf Bezirksämter.[12]
1926:[13] Änderung der Geschäftsaufzählung durch Aufnahme der "gesetzlichen Armenkinderpflege" von den Fürsorgeinstituten (bisher Magistratsabteilung 8) mit allen ihren Aufgabenbereichen; dazu gehörten: 1) Offene Fürsorge, Organisation und allgemeine Angelegenheiten; Einzelfürsorge für außerhalb Wiens wohnhafte, nach Wien zuständige Kinder; Unterbringung in städtischen Anstalten und in Anstalten der freien Fürsorge beziehungsweise Familienpflege, verlängerte Fürsorge für Jugendliche; 2) Jugendpflege: Öffentliche Kinderspeisung der Gemeinde Wien, Kindererholungsheime, Tageserholungsstätten und sonstige Einrichtungen der Erholungsfürsorge, insbesondere Geschäftsstelle des Wiener Jugendhilfswerkes (WIJUG); Spielplätze, Eislaufplätze, Spielwiesen, Jugendsport, Jugendwandern, Jugendherbergen; 3) Führung des Kinderstandeskatasters für Anstalten. Neuerlich fixiert wurde auch die fachliche Aus- und Fortbildung des Personals des Jugendamts. Neu hinzu kam die Einrichtung der Kinderübernahmsstelle der Gemeinde Wien als Expositur der Magistratsabteilung 7. Ihr oblag die Annahme aller Kinder, die der Obsorge der Gemeinde Wien zufielen, die Zuweisung in Anstalts- und Familienpflege, die Anweisung und Flüssigmachung von Pflegegeldern, Reiseunterstützungen und dringenden Aushilfen, die Sammlung, Prüfung und Bestandführung von Pflegeangeboten, die Standesführung aller Pflegekinder, die Beschaffung, Verwaltung und Ausgabe von Sachbeihilfen sowie die Durchführung der verlängerten Fürsorge für Jugendliche.
1929:[14] Ausgeschieden wurden städtische Spiel- und Eislaufplätze sowie Spielwiesen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Magistratsabteilung 14; die Geschäftsaufzählung blieb im Wesentlichen unverändert.
1934 und 1938 kam es in manchen Bereichen des Fürsorgewesens zu politisch motivierten personellen Veränderungen.
1939:[15] Ergänzung der Geschäftsaufzählung durch "Ehrenkreuz der deutschen Mutter".
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Neubenennung (VI/1 - Jugendfürsorge);[16] die Geschäftsaufzählung blieb im Wesentlichen unverändert. Es kamen hinzu: Schulgeldaushilfen und einmalige Kinderbeihilfen. Einige Aufgaben (Lehrlingsfürsorge, Heimerrichtungen) wurden der Abteilung VII/1 (Jugendpflege) übertragen, die im Übrigen Stipendienangelegenheiten, HJ-Heime und HJ-Angelegenheiten sowie die geistige Jugenderziehung zu betreuen hat.
1940: Durch die Verordnung für Jugendwohlfahrt, die am 1. April 1940 in Kraft trat, wurde das Jugendamt neu organisiert.[17] Wenig später (25. Juli 1940)[18] erhielt die Abteilung die Bezeichnung "Gaujugendamt". Das Jugendamt hatte die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt und die Hitlerjugend zur Mitarbeit heranzuziehen.
1941: Im Zuge der Verbindung der Hauptabteilungen V und VI[19] zu einer neuen Hauptabteilung V - Hauptwohlfahrtsamt erhielt die Abteilung die neue Ordnungsnummer V/6. Hinzu kam die finanzielle Unterstützung der Hitlerjugend (HJ), wogegen die Jugendgesundheitspflege der Abteilung V/3 übertragen wurde.[20]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Neue Bezeichnung E 6.
1942: Im Jahr 1941 wurde die Hauptabteilung VII (Jugendpflege und Sport) in die Gruppe F (Leibesübungen und Jugendertüchtigung) umgebildet; mit 6. November 1942 erhielt die Hauptabteilung Jugendwohlfahrt und Jugendpflege die Bezeichnung F.[21] Die bisherige Hauptabteilung F wurde aufgelassen, ihre Geschäfte wurden der Hauptabteilung C (Schulwesen) zugeteilt. Die Aufgaben der Abteilung E 6 setzten sich fort in der Abteilung F 3 (Allgemeine Verwaltung für Jugendwohlfahrt und Jugendpflege), der Abteilung F 2 (Gaujugendamt) und der Abteilung F 4 (Jugendpflege), wobei die Aufgaben der alten Abteilungen V/6 beziehungsweise E 6 vor allem in der Abteilung F 2 eine direkte Fortsetzung fanden. Die Abteilung F 4 kam von der (alten) Abteilung VII/1 her, die 1941/42 der (alten) Hauptabteilung F (damals als Abteilung F 3) unterstellt war.[22]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Überleitung der Abteilungen F 1-3 in die neue Magistratsabteilung X/2. Die neue Magistratsabteilung knüpfte an die Aufgabenbereiche von 1939 an; sie übernahm wieder die Kindergärten und Horte, die Bezirksjugendämter und (ab 1951) Jugend am Werk, die Jugendfürsorgeanstalten unterstellte man hingegen dem Anstaltenamt. Das Jugendamt umfasste nunmehr sieben Dezernate (Rechtsfürsorge; Offene Fürsorge; Zentralinspektorat der Kindergärten und Horte; Geschlossene Jugendfürsorge; Erholungsfürsorge und Hilfsaktionen [samt Wijug]; Finanzen; Wirtschaftsangelegenheiten).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 11; die Geschäftsaufzählung knüpfte an die alte Abteilung VI/1 an. Seither ergaben sich mehrfach geringfügige Änderungen, so in der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1956, 1955, 1957,[23] 1958,[24] 1959,[25] 1961[26] und 1962.[27] Die Abteilung wurde 1950 zuständig für die Prüfung der Eignung von Zeitungen und Zeitschriften für Jugendliche (aufgrund des "Pornographiegesetzes"), erhielt 1951 eine eigene Adoptionsstelle (Zuständigkeit bereits 1947) und ein Referat für ausländische Kinder, 1959 ein Dezernat für Städtische Erziehungs- und Kinderheime, ab 1961 war es für den Verbindungsdienst des Jugendamtes beim Jugendgerichtshof zuständig.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Keine grundlegenden Änderungen in der Geschäftsaufzählung. Die Magistratsabteilung 11 war nunmehr für die Verwaltung der Lehrlingsheime zuständig (vorher Magistratsabteilung 17).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1972 (Jänner): Mit der ab 1. Jänner 1971 wirksamen Geschäftseinteilung fanden der Jugendpsychologische Dienst und die Betreuung von Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 12 Aufnahme in die Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1973: In der Geschäftseinteilung des Magistrats 1973 waren einige Veränderungen aufgrund des Sozialhilfegesetzes 1973 zu berücksichtigen; so kamen die Angelegenheiten des Kindertagesheimwesens hinzu, die Fachaufsicht wurde explizit auf Mütterschulen, Kinder- und Jugendpsychologische Beratungsstellen sowie Jugendinformationszentren ausgeweitet. Dazu kamen auch die Errichtungs- und Betriebsbewilligungen von Kinderpflege- und -tagesheimen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1979: Die Geschäftseinteilung 1979 brachte eine textliche Straffung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1981 (Jänner): Ebenfalls eine textliche Straffung brachte die nächste, ab 1. Jänner 1981 wirksame Geschäftseinteilung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1983: Mit der Geschäftseinteilung 1983 folgte eine sprachliche Anpassung an die moderne Sozialterminologie; von den spezifischen Aufgaben erschienen die Unterbringung Jugendlicher auf Lehr- und Arbeitsplätzen sowie die individuelle Betreuung berufstätiger Jugendlicher unter Jugendberufshilfe subsumiert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1986: Auch die Geschäftseinteilung des Magistrats 1986 brachte einige textliche Veränderungen, neu kamen Aufgaben der Grundverwaltung hinzu.
1977-1986: 1977 Sozialpädagogische Beratungsstellen, 1979 Ehe- und Familienberatungsstelle, 1980 Psychologische Beratungsstellen in Scheidungsfragen, 1983 Eröffnung des Instituts für Konzentrations- und Bewegungstraining, 1984 Führung der zwei Frauenhäuser (ab 1978 mit finanzieller Unterstützung der Stadt Wien vom Verein "Soziale Hilfen für gefährdete Frauen und Kinder" geführt). 1973 wurde das Jugendamt bei der Neuordnung der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien der Geschäftsgruppe Kultur, Jugend und Bildung zugeteilt, 1986 der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie und Soziales (seit 1991 auch Frauenfragen).
1990: 1990 wurde der Sachtitel geändert.[28]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1993 (Jänner): Mit der Geschäftseinteilung 1993 kamen die Bürogeschäfte des Vereins Wiener Jugenderholung hinzu, ebenso die Wahrnehmung der Aufgaben von Kinder- und Jugendanwalt, die Führung des Kindertelefons, desgleichen die Geltendmachung von Bundessubventionen zum Personalaufwand in sozialen Bereichen sowie Angelegenheiten des Familienzuschusses.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Jänner): Mit der ab 1. Jänner 1999 wirksamen Geschäftseinteilung wurden die Bürogeschäfte des Wiener Jugendhilfswerks aufgegeben.[29]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Juli): Die mit 1. Juli 1999 wirksame Geschäftseinteilung brachte kleinere textliche Adaptierungen, die sich aus Veränderungen bei anderen Einrichtungen und Organisationen ergaben. Bei der Handhabung des Bundes-Jugendwohlfahrtsgesetzes erfolgte eine Einschränkung hinsichtlich neuer Kompetenzen der Magistratsabteilung 13.
1999: Die Einrichtung einer eigenen Magistratsabteilung für Kindertagesbetreuung 1999 hatte direkte Auswirkungen auf den Aufgabenbereich der Magistratsabteilung 11. So fielen die Kindertagesheime und die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben einschließlich der Grundverwaltung, die Führung der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und das Geltendmachen von Bundessubventionen für diese Anstalt, das Führen von Sonderpädagogischen Ambulanzen und des Lehrgangs Sonderkindergartenpädagogik für Berufstätige, die Bereitstellung von Kinder- und Schüleressen sowie die Herausgabe einer Fachzeitschrift, weiters die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung einschlägiger baulicher Maßnahmen, Vereinbarungen mit Dritten in Angelegenheiten der Tagesbetreuung, desgleichen fachspezifische Personalangelegenheiten an die neue Magistratsabteilung 11A.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2000: Mit der Geschäftseinteilung des Jahres 2000 wurde die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 11 entsprechend neu gefasst.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Jänner): Im Zug der mit 1. Jänner 2003 wirksamen Geschäftseinteilung wurde die Geschäftsaufzählung in Teilen neu formuliert. So scheinen nunmehr die Anerkennung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt, die Erteilung von Bewilligungen für Heime und sonstige Einrichtungen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 sowie die Fachaufsicht darüber auf, desgleichen die Wahrnehmung der Aufgaben als Zentrale Behörde nach dem Haager-Adoptionsschutzübereinkommen. Dem EU-Recht entsprechend übernahm die Magistratsabteilung 11 die Kompetenz der Anerkennung von Befähigungsnachweisen von Kindergärtnerinnen und Erziehern aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Als Schwerpunkte begegnen auch Schulungs- und Förderungsangebote als Familienprophylaxe, Planungs- und Forschungsaufgaben, Intensivbetreuungsstellen und spezifische Öffentlichkeitsarbeit.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2010 (Juli): Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2010 erfolgten kleinere Änderungen in der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2012 (Juli): Es wurde eine kleine Änderung der Geschäftsaufzählung hinsichtlich des Führens der Ehe- und Familienberatungsstellen vorgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2014 (Oktober): Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2014 erfolgte eine textliche Straffung der Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 11.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2016 (Jänner): Die infolge der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen vom 11. Oktober 2015 erlassene Geschäftseinteilung, die mit 1. Jänner 2016 wirksam wurde, wurde die bisherige Geschäftsgruppe "Bildung, Jugend, Information und Sport" aufgelöst und die Magistratsabteilung 11 der neuen Geschäftsgruppe "Gesundheit, Soziales und Generationen" zugeteilt. Die Geschäftsaufzählung blieb unverändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2018 (März): Mit der ab 31. März 2018 wirksamen Geschäftseinteilung wanderte die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie in die neu formulierte Geschäftsgruppe "Bildung, Integration, Jugend und Personal" und erhielt den neuen Sachtitel "Magistratsabteilung 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe". Die Geschäftsaufzählung wurde neu formuliert. Die Magistratsabteilung 11 ist demnach zuständig für Angelegenheiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Vollziehung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Wiener Kirnder- und Jugendhilfegesetzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 13 zuständig ist, sowie Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben des Wiener Kindergartengesetzes, des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes. Zudem gehören auch grundsätzliche Angelegenheiten des Jugendschutzes in seinen Aufgabenbereich.[30]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2019 (Dezember): Mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2019 erfolgte Änderung der Dienststellenbezeichnung in Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2023: Mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 wurde im Zusammenhang mit der Einrichtung des Menschenrechtsbüros als Stabsstelle im Büro der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz die entsprechenden Agenden im Aufgabenbereich der Magistratsabteilung 11 gestrichen.[31]

Entwicklungsübersicht

1916 Magistratsabteilung XIIa - Städtisches Jugendamt
1918 Magistratsabteilung XII - Städtisches Jugendamt
1918 Jugendamt
1920 Magistratsabteilung 7 - Jugendamt (Gruppe III. Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendfürsorge und Gesundheitswesen)
1934 Magistratsabteilung 14 - Jugendfürsorge (Jugendamt) (Gruppe III. Wohlfahrsamt. Soziale Fürsorge und Gesundheitswesen)
1939 Abteilung VI/1 - Jugendfürsorge[32] (Hauptabteilung VI. Sozialverwaltung)
1939 Abteilung VII/1 - Jugendpflege[33] (Hauptabteilung VII. Jugendpflege und Sport)
1940 Abteilung VI/1 - Gaujugendamt (Hauptabteilung VI. Jugendpflege und Sport)
1941 Abteilung V/6[34] - Gaujugendamt (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1941 Abteilung E 6[35] - Allgemeine Fürsorge[36] (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1942 Abteilung F 1 - Allgemeine Verwaltung für Jugendwohlfahrt und Jugendpflege (Hauptabteilung F. Leibesübungen und Jugendertüchtigung)[37]
1942 Abteilung F 2 - Gaujugendamt (Hauptabteilung F. Leibesübungen und Jugendertüchtigung)
1942 Abteilung F 4 - Jugendpflege[38] (Hauptabteilung F. Leibesübungen und Jugendertüchtigung)
1945 Abteilung X/2[39] - Jugendfürsorge (Verwaltungsgruppe X. Wohlfahrtswesen)
1946 Magistratsabteilung 11 - Jugendamt (Geschäftsgruppe IV. Wohlfahrtswesen)
1969 Magistratsabteilung 11 - Jugendamt (Geschäftsgruppe IV. Wohlfahrtswesen)
1973 Magistratsabteilung 11 - Jugendamt (Geschäftsgruppe III. Kultur, Jugend und Bildung)
1979 Magistratsabteilung 11 - Jugendamt (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie)
1986 Magistratsabteilung 11 - Jugendamt (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie und Soziales)
1990 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie und Soziales)
1991 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie, Soziales und Frauenfragen)
1994 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie, Soziales, Frauenfragen und Sport)
1996 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Jugend, Soziales, Information und Sport)
2001 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)
2004 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport)
2016 Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie (Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen)
2018 Magistratsabteilung 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal)
2018 Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe (Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal)
2021 Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz)

Leiterinnen und Leiter

  • Josef Gold (1916-1920)
  • Dr. Rudolf Hornek (1921-1925)
  • Dr. Franz Karner (1925-1927)
  • Dr. Stephan Rieder (1927-1938)
  • Dr. Hans Wolschansky (1938-1945)
  • Dr. Ernst Schönbauer (1945/46)
  • Dr. Alfred Seemann (1946-1948)
  • Dr. Ottokar Karbas (1948-1950)
  • Prof. Anton Tesarek (1950-1962)
  • Dr. Karl Ourednik (1963-1967)
  • Dr. Walter Prohaska (1968-1991)
  • Dr.in Adelheid Bretterbauer (1992-1995)
  • Mag.a Renate Balic-Benzing (1995-2009)
  • OSR Mag. Johannes Köhler (2009-)

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 126-133
  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 58-60
  • Jugend der Stadt Wien (Herausgeber): 70 Jahre Wiener Jugend. 1987
  • Handbuch der Stadt Wien. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1935-2005
  • Verwaltung der Bundeshauptstadt Wien

Weblinks

Magistratsabteilung 11 – Kinder- und Jugendhilfe

Einzelnachweise

  1. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1916, S. 33.
  2. Ebenda, S. 37 (bisher: Präsidialbüro).
  3. Ebenda, S. 65 (von Magistratsabteilung III).
  4. Kaiserin-Elisabeth-Kinderhospital in Bad Hall, Erzherzogin Maria-Theresia-Seehospiz in San Pelagio, Kaiser-Franz-Josef-Kinderhospiz in Sulzbach.
  5. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 28.
  6. Ebenda, S. 49.
  7. Ebenda, S. 52.
  8. Erlass vom 31. Mai 1920 (MD 3389/1920); Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1919/1922, S. 107.
  9. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 15.
  10. Ebenda, S. 87 (sie kamen zur Magistratsabteilung 9).
  11. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1922, S. 65.
  12. Leopoldstadt (für den 11. Bezirk), Landstraße (für den 3. und 9. Bezirk), Margareten (für den 4., 5. und 6. Bezirk), Josefstadt (für den 1., 7., 8. und 9. Bezirk), Favoriten (für den 10. Bezirk), Meidling (für den 12. Bezirk), Hietzing (für den 13. Bezirk), Fünfhaus (für den 14. und 15. Bezirk), Ottakring (für den 16. Bezirk), Währing (für den 17. und 18. Bezirk), Döbling (für den 19. Bezirk), Brigittenau (für den 20. und 21. Bezirk).
  13. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1926, S. 131.
  14. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1929, S. 55.
  15. Erlass vom 16. Februar 1939 (MD 852/1939).
  16. Zunächst provisorische Bezeichnung V/5.
  17. Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1940/1945, S. 239 f.
  18. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 – 1517/1940).
  19. Die Hauptabteilung VI trug den Sachtitel "Sozialverwaltung", ihr unterstand die Gruppe "Fürsorgewesen" (Abteilung VI/1-3); Abteilung VI/2 befasste sich mit allgemeiner Fürsorge (allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten), Abteilung VI/3 (bisher Zentralfürsorgeamt) mit allgemeiner Fürsorge (individuelle Angelegenheiten in den ausdrücklich zugewiesenen Fällen). - Mit Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 – 1517/1940) wurden die Hauptabteilung V (Gesundheitswesen) und die Hauptabteilung VI zusammengelegt (Hauptgesundheits- und Sozialamt), die Abteilungen VI/1-3 gehörten zur Gruppe "Fürsorgeverwaltung". Die Hauptabteilung trug zunächst (Erlass vom 13. Februar 1941; HVO 2 - 170/1941) die Bezeichnung „V/VI - Volksgesundheit und Volkswohlfahrt“, dann (Erlass vom 7. März 1941; HVO 2-602/1941) bei gleichem Sachtitel die Nummer V. Demgemäß erfolgte eine Umnumerierung der Abteilungen VI/1-3 in V/6–8.
  20. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 - 1517/1940).
  21. Im Sinne der Benennung der Hauptabteilung F (Hauptverwaltungs- und Organisationsamt) erfolgte am 15. November 1941 (Organisationsplan beziehungsweise Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941 vom 25. September 1941) die Umbenennung in „Allgemeine Verwaltungsabteilung für Leibesübungen und Jugendertüchtigung“. Die Hauptabteilung F erhielt am 15. November 1941 (im Sinne des Organisationsplanes vom 25. September 1941) die Benennung "Leibesübungen und Jugendertüchtigung". Ihr waren die Abteilungen F 1-4 unterstellt. Am 26. Oktober 1942 (A 2-644/1942; Änderung des Organisationsplanes) erfolgte die Zusammenlegung der Hauptabteilungen F und C zu einer neuen Hauptabteilung C (Schulwesen, Leibesertüchtigung und Bäderverwaltung). Die Abteilung F 1 wurde zur Abteilung C I, die Abteilung F 2 zur Abteilung C 5, die Abteilung F 3 zur Abteilung F 4 (Jugendpflege), die Abteilung F 4 zur Abteilung C 6. Die Abteilung F 1 und 2 gingen aus der Abteilung E 6 hervor, die (alte) Abteilung F 3 trug den Sachtitel „Verwaltung der Jugendfürsorgeanstalten“ und ging aus der Abteilung E 8 hervor.
  22. Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1940/1945, S. 252.
  23. Erlass vom 12. Februar 1957 (MD 306/1957).
  24. Erlass vom 1. Juli 1958 (MD 1605/1958).
  25. Erlass vom 15. Dezember 1959 (MD 5000/1959); betreffend die Mutterberatungsstellen und die Verwaltung der Jugendfürsorgeanstalten.
  26. Erlass vom 8. August 1961 (MD 1995/1961).
  27. Erlass vom 11. Dezember 1962 (MD 4037/1962).
  28. MD-1678-1/1990 vom 2. Juli 1990.
  29. Der Fonds Wiener Jugendhilfswerk war 1956 geschaffen worden (Landesgesetzblatt 201/1956). Die Auflösung erfolgte 2001 (vgl. auch Landesgesetzblatt 114/2001).
  30. Zur geschäftsaufzählung siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 31. Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2017, Pr.Z. 03857-2017/0001-GIF.
  31. 143578-2023-GGK (Antrag Stadtsenat); siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK, Beilage 106/2023 (Postnummer 33).
  32. Vgl. Anm. 19.
  33. Die Hauptabteilung VII trug den Sachtitel „Jugendpflege und Sport“, ihr unterstanden die Abteilungen VII/1-2; die Abteilung VII/2 (bisher Amt für Leibesübungen) übernahm diesen Sachtitel.
  34. Am 15. November 1941 erfolgte die Umbenennung der Hauptabteilung V in Hauptabteilung E (Gesundheitswesen und Volkspflege); dem „Sozialamt“, das dieser Hauptabteilung unterstand, waren die Abteilungen E 5-7 zugeordnet. Die Abteilung E 6 (Allgemeine Fürsorge) unterstand später dem „Hauptwohlfahrtsamt“.
  35. Am 15. November 1941 erfolgte die Umbenennung der Hauptabteilung V in Hauptabteilung E (Gesundheitswesen und Volkspflege); dem „Sozialamt“, das dieser Hauptabteilung unterstand, waren die Abteilungen E 5-7 zugeordnet. Die Abteilung E 6 (Allgemeine Fürsorge) unterstand später dem „Hauptwohlfahrtsamt“.
  36. Am 27. Juli 1943 (A 2 – 2479/1943) erfolgte eine Umbenennung in „Allgemeine Wohlfahrtspflege“.
  37. Vgl. Anm. 21.
  38. Hauptverwaltungs- und Organisationsamt.
  39. Die Abteilung X/2 ging aus der Abteilung F 4 hervor, wogegen die Abteilung X/I (Wohlfahrtspflege, Erwachsenenfürsorge) den früheren Abteilungen E 5-7 entsprach.