Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst

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Präsentation eines neuen Röntgenwagens durch das Gesundheitsamt der Stadt Wien (1953)
Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1920
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen Julius Tandler, August Böhm, Viktor Gegenbauer, Hermann Vellguth, Ehrenfried Lande, Ferdinand Dirschmid, Albert Krassnig, Ermar Junker, Helene Kapaun
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  47150
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Magistratsabteilung, Zwischenkriegszeit, NS-Zeit, 1945 bis heute
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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BildnameName des Bildes Gesundheitsamt 1.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Präsentation eines neuen Röntgenwagens durch das Gesundheitsamt der Stadt Wien (1953)
  • 3., Thomas-Klestil-Platz 8/2

Frühere Adressierung
  • Magistratsabteilung X (1902, bis: 1818)
  • Städtisches Gesundheitsamt (1918, bis: 1920)
  • Magistratsabteilung 12 - Gesundheitsamt (1920, bis: 1934)
  • Magistratsabteilung 19 - Gesundheitswesen (1934, bis: 1939)
  • Abteilung V/1 - Ärztliche Aufgaben der Gesundheitspolizei (1939, bis: 1940)
  • Abteilung V/2 - Erb- und Rassenpflege (1939, bis: 1940)
  • Abteilung V/3 - Gesundheitsfürsorge (1939, bis: 1940)
  • Abteilung V/4 - Amts-, gerichts- und vertrauensärztlicher Dienst (1939, bis: 1940)
  • Abteilung V/3 - Gesundheitsverwaltung (1940, bis: 1941)
  • Abteilung V/2 - Erb- und Rassenpflege (1940, bis: 1941)
  • Abteilung V/1 - Gesundheitsschutz (1940, bis: 1941)
  • Abteilung V/3 - Gesundheitsverwaltung (1941, bis: 1945)
  • Abteilung E 2 - Gesundheitsschutz (1941, bis: 1945)
  • Abteilung E 3 - Erb- und Rassenpflege (1941, bis: 1945)
  • Abteilung E 4 - Gesundheitsfürsorge (1941, bis: 1945)
  • Magistratsabteilung II/1 - Gesundheitsamt (1945, bis: 1946)
  • Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt (1946, bis: 1996)
  • Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen (1996, bis: 2004)
  • Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales (2004, bis: 2007)
  • Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (2007, bis: 30 November 2019)
  • Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst (1 Dezember 2019)

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48° 11' 38.16" N, 16° 24' 39.54" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst (3., Thomas-Klestil-Platz 8).

Inhalt:
  1. Gebäude
  2. Geschichte
    1. Anfänge
    2. 18. Jahrhundert bis Erster Weltkrieg
    3. Erste Republik
    4. Reichsgau Wien
    5. Zweite Republik
  3. Verwaltungsgeschichte
    1. Aufgabenbereiche
    2. Entwicklungsübersicht
    3. Abteilungsleiter (seit 1918)
    4. Bezirksgesundheitsämter
  4. Quellen
  5. Literatur
  6. Weblinks
  7. Referenzen

Die Magistratsabteilung 15 ist für die grundsätzlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständig. Die Geschäftsaufzählung umfasst insbesondere die Agenden des Landessanitätsdirektors, den ärztlichen Dienst, die Fachaufsicht über die Bezirksgesundheitsämter, Angelegenheiten der Hygiene, Führung des Institut für Umweltmedizin, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfwesen, ärztliche Säuglings-, Kinder- und Jugendfürsorge, ärztliche Behindertenbetreuung, Betreuung Nerven- und Gemütskranker sowie Alkoholkranker, Schul- und Sporthygiene, Schulzahnkliniken, Beratung Tropenreisender, Mitwirkung beim Strahlen- und Katastrophenschutz, Führung der Gesundenuntersuchungsstellen, Körperbehindertenbetreuung, sanitäre Überwachung von Kranken- und Wohlfahrtsanstalten, Campingplätzen und Herbergen für Obdachlose, Angelegenheiten der Sanitätspersonen und des Apothekenwesens, Schädlingsbekämpfung, Leichenwesen, die Vollziehung einschlägiger Gesetze und der amtsärztliche Dienst.

Gebäude

1., Gonzagagasse 23 (Schottenring 26, Neutorgasse 18; im städtischen Amtshaus 1, Schottenring 20-26, Gonzagagasse 21-23, Zelinkagasse 1-7, Neutorgasse 18-20). Das acht Bauparzellen der Ringstraßenzone umfassende Gebäude (Baugruppe J der Allgemeinen Baugesellschaft) wurde 1870-1873 im Zuge der Vorbereitung der Weltausstellung 1873 nach Plänen von Theophil Hansen und Heinrich Förster als Hotel erbaut. Es kam 1927 an den Wiener Bürgerspitalfonds und 1941 an die Gemeinde Wien.

Seit 2007 befindet sich die Magistratsabteilung 15 am 3.,Thomas-Klestil-Platz 8/2.

Geschichte

Anfänge

Die Anfänge eines öffentlichen Sanitätsdiensts reichen ins 16. Jahrhundert zurück. Ab 1501 waren die Mitglieder der medizinischen Fakultät der Universität Wien zur unentgeltlichen Behandlung der Armen verpflichtet. 1540 wurde die erste Infektionsordnung erlassen; im selben Jahr schuf die medizinische Fakultät die Stelle eines "magister sanitatis", für deren Finanzierung bis zur Übernahme durch den Magistrat (1870) die Regierung aufkam; ab 1552 war sie mit Dr. Franz Vesalius besetzt, der (ebenso wie viele seiner Nachfolger, für die sich die Bezeichnung "Stadtphysikus" durchsetzte) der Pest erlag. Um 1646 arbeitete die Fakultät eine neue Instruktion für den "magister sanitatis" aus, die diesen verpflichtete, bei Epidemien den Kontakt mit Gesunden zu vermeiden. Zu seinen Aufgaben gehörten in der Folge die Totenbeschau (Totenbeschauprotokolle), die Rezeptüberwachung der Pestkranken und die Untersuchung von Verdachtsfällen.

Die finanzielle Grundlage für einen öffentlichen Sanitätsdienst bildete vor allem das "aerarium sanitatis", zu welchem Landstände und Regierung gleichermaßen beitrugen, das Gros der Kosten hatten jedoch Stadt und Bürgerspitalverwaltung zu stemmen . Als Rechnungsführer dieses Ärars ist ein "aerarii sanitatis cassier" belegt, mit der Verwaltung war ein eigener Sollizitator ("aerarii sanitatis solicitator") betraut.[1]

18. Jahrhundert bis Erster Weltkrieg

Ab 1713 gab es zwei beamtete Ärzte: einen Arzt für die Stadt und den anderen für die Vorstädte. 1770 brachte das Hauptsanitätsnormativ (Gesundheitsordnung) den öffentlichen Gesundheitsdienst in ein einheitliches System. Neben dem "magister sanitatis" gab es noch einen "chirurgus sanitatis" (Infektionschirurg) und einen "inspector mortuum" (Totenbeschauer); die beiden letztgenannten Funktionen wurden jedoch meist von einer Person ausgeübt. Zur Grundlage einer Neuorganisation des städtischen Gesundheitswesens wurde das Reichssanitätsgesetz vom 30. April 1870.[2] Auf diesem basierend unterstellte man den Stadtarzt (Stadtphysikus) und seine beiden Stellvertreter als städtische Beamte dem Magistrat (Bezügeregelung 1872, Instruktion für die städtischen Ärzte 1880); ihre Hauptaufgabe bestand bis zum Ersten Weltkrieg vorwiegend in der Organisation des Seuchenbekämpfungsdiensts und des Infektionswesens der Stadt.

Der Aufgabenkreis des Gemeindesanitätsdiensts wurde erst 1895 gesetzlich geregelt. Am 5. Oktober 1895 erfolgte die Einführung des Oberstadtphysikus (als Titel ab 1898 bei Dr. Emil Kammerer, ab 1902 bei Dr. Theodor Szongott). Im Zuge der Eingemeindung der Vororte (1890/1892) übernahm die Gemeinde fast alle vorortlichen Amtsärzte sowie 34 Armenärzte, die die Bezeichnung "städtische Ärzte für Armenbehandlung und Totenbeschau" führten. 1902 übertrug man die Agenden des Gesundheitswesens der neugeschaffenen Magistratsabteilung X (Gesundheitspolizei, Leichen- und Friedhofswesen, Verwaltung von Sanitätsstationen und Siechenanstalten). 1917 begann der Ausbau einer Tuberkulosestation (1919 Errichtung der ersten TBC-Fürsorgestelle). 1918 folgten Ambulatorien zur Eindämmung der Geschlechtskrankheiten. 1918 wurde die Gesundheitspolizei aus der Magistratsabteilung X gelöst und mit dem Stadtphysikat in die Magistratsabteilung "Städtisches Gesundheitsamt" umgewandelt (Magistratsdirektions-Erlass von 28. Mai 1918, wirksam ab 1. September 1918); Leiter wurde der Oberstadtphysikus, der nach der Trennung Wiens von Niederösterreich auch die Agenden des Landessanitätsdirektors in sanitären Angelegenheiten des Landes Wien versah (Magistratsdirektions-Erlass von 21. Mai 1920). Die sanitären Aufgaben in den Bezirken wurden von den Bezirksgesundheitsämtern unter der Leitung eines Amtsarztes besorgt.

Erste Republik

Viele Errungenschaften verdankt die Gesundheitsfürsorge dem Wirken von Stadtrat Dr. Julius Tandler, der diese als Unterstaatssekretär für Volksgesundheit (1919/1920) populär machen konnte und beispielsweise das Krankenanstaltengesetz schuf (Staatsgesetzblatt 327/1920). Ab 22. November 1920 reorganisierte Tandler in Wien als amtsführender Stadtrat das Wohlfahrtswesen; alle dafür relevanten Verwaltungangelegenheiten wurden in der Verwaltungsgruppe für Wohlfahrtspflege, Jugendfürsorge und Gesundheitswesen zusammengefasst (Gemeinderatsbeschluss von 30. Juni 1921). Die Gesundheitspflege und -fürsorge musste neben amtsärztlichen Untersuchungen, Krankenbehandlungen in der offenen Fürsorge und Totenbeschau ihr Hauptaugenmerk vorerst auf die Eindämmung der Tuberkulose und der Geschlechtskrankheiten legen. In den 1920er Jahre wurden folgende Einrichtungen geschaffen: Eheberatungsstelle (1922), Mutterberatungsstellen (erstmals 1917, jedoch 1926 mit Säuglingsfürsorge und Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit neu organisiert), Säuglingswäschepaket (1927), Schularztwesen und Schulzahnkliniken (1922) sowie Augenärztliche Zentrale für Schulkinder (1929), Stelle für Sport und Körperkultur (1927), Ausbau der Tuberkulosefürsorge (begründet 1917; seit 1942 Röntgenreihenuntersuchungen) samt Zentralaufnahmsstelle für Tuberkulöse und Kurbedürftige (1923) sowie Sputumuntersuchungsstelle (1927), Behindertenschulen (1923), Orthopädisches Ambulatorium im Mautner-Markhofschen Kinderspital und Ambulatorium für sprach- und stimmgestörte Kinder (1925), Untersuchung für Blutsenkungsreaktion (1930), Röntgenuntersuchungen, Beratungsstelle für Geschlechtskranke (1923), Wassermannstationen (1929), Landeshauptstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus (1922) und Trinkerfürsorgestelle (1925). Zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wurden städtische Krankentransporte, Infektionsbetten, Quarantänestationen, Desinfektionsanstalten und hygienische Untersuchungsstellen eingerichtet. 1929 wurden Vorkehrungen gegen die Rauschgiftsucht in den Aufgabenbereich einbezogen. Die Ausgaben für das Gesundheitswesen betrugen 1923 12,18 Millionen Schilling und erreichten ihren Höhepunkt 1930 mit 41,07 Millionen Schilling (34,8 Prozent der Gesamtausgaben für Wohlfahrtspflege). Im Bereich der geschlossenen Gesundheitsfürsorge besaß die Gemeinde Wien bis 1923 nur das Krankenhaus der Stadt Wien in Lainz (errichtet 1908-1913; Lainzer Krankenhaus), dem sie 1924 eine eigene Krankenpflegeschule anschloss. 1923 wurde das Karolinen-Kinderspital, 1924 das Leopoldstädter Kinderspital und das Brigittaspital sowie 1925 das Mautner Markhofsche Kinderspital in die Verwaltung der Gemeinde übernommen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Tuberkulose entstand eine Reihe von Heilstätten (unter anderem 1923 die Lungenheilstätte "Baumgartner Höhe" (Am Steinhof)). Mit der Trennung Wiens von Niederösterreich wurde eine Reihe von Anstalten übernommen, darunter die Pflegeanstalt für Geisteskranke Am Steinhof. Dem Gesundheitsamt sind die Hygienisch-Bakteriologische Untersuchungsanstalt (gegründet 1908 im Hygiene-Institut, ab 1925 im Karolinen-Kinderspital, seit 1951 im ehemaligen Maria-Theresia-Frauen-Hospital, 8., Feldgasse 9 [seit 25. August 1987 Institut für Umweltmedizin]) und die Desinfektionsanstalt angegliedert.

Reichsgau Wien

Das Jahr 1938 brachte für das Gesundheitsamt einschneidende Veränderungen, insbesondere auf dem personellen Sektor (67 der 195 Ärzte wurden wegen ihrer jüdischen Abstammung gekündigt oder pensioniert). Es wurde eine Abteilung für Erb- und Rassenpflege geschaffen. Im Organisationsplan des Reichsgaus Wien scheint 1943 das Hauptgesundheitsamt in der Hauptabteilung E - Gesundheits- und Volkspflege auf.

Zweite Republik

Präsentation eines neuen Röntgenwagens durch das Gesundheitsamt der Stadt Wien (1953)

Nach dem Zweiten Weltkrieg musste die Organisation des Gesundheitsamtes neu aufgebaut werden. Viele Bezirksgesundheitsämter, Tbc-Fürsorgestellen, Mutterberatungsstellen und das Gebäude des Gesundheitsamts selbst waren durch Bombentreffer schwer beschädigt. Die nationalsozialistische Einstellung zur Erb- und Rassenpflege wurde abgelehnt und das zuständige Dezernat aufgelöst. Es erfolgte die Wiederherstellung des österreichischen Rechts auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (Bundesgesetzblatt 151/1947 und 193/1948). Durch die neue Geschäftseinteilung (1946) wurden die Sanitätsrechtsangelegenheiten (beispielsweise Ärztegesetz Bundesgesetzblatt 92/1949, Dentistengesetz Bundesgesetzblatt 90/1949, Krankenpflegegesetz Bundesgesetzblatt 93/1949, Suchtgiftnovelle 31/1949, Novelle zur Pharmazeutischen Hilfskräfteverordnung Bundesgesetzblatt 71/1949, Gesetz über Schutzimpfungen gegen Tuberkulose Bundesgesetzblatt 89/1949, Bestimmungen über Ärztelisten und -ausweise Bundesgesetzblatt 160/1949) einer eigenen Magistratsabteilung übertragen. Zunächst wurde nach Kriegsende mit den Besatzungsmächten ein Seuchendienst aufgebaut; gesetzliche Impfungen gab es nur zum Schutz gegen Pocken. Im August 1945 wurde eine Abteilung für zusätzliche Lebensmittel für Kranke errichtet. Am 8. April 1948 fand die Konstituierung des neuen Landessanitätsrats für Wien (als beratendes und begutachtendes Organ für die Sanitätsangelegenheiten des Landes) statt (Vorsitzender Dozent Dr. Alfed Schneiderbaur, Lainzer Krankenhaus). Die wiederaufgebauten Räume des Gesundheimtsamts konnten 1952 wieder benutzt werden, jene der Desinfektionsanstalten (3., Arsenalstraße 7; 18., Gilmgasse 18) nahmen 1948/1949 den Betrieb auf. Zur Seuchenbekämpfung und Überprüfung der Hygiene kam der Hygienisch-Bakteriologischen Untersuchungsanstalt besondere Bedeutung zu.

Seither kam es zu folgenden Neuerungen: Bundeshebammenlehrgang in der Semmelweisklinik (1947), Ausbildung und Einsatz von Krankengymnastikerinnen und Assistentinnen für physikalische Medizin, Eröffnung einer fünften Krankenpflegeschule (1948), BCG-Impfstelle, sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle in der Herzstation der Poliklinik (1950), Einrichtung von Gesundenuntersuchungsstellen zur Krebsvorsorge (Elisabethspital und Franz-Joseph-Spital 1950, Rudolfstiftung und Floridsdorfer Krankenhaus 1951), Diphtherie-Tetanus-Schutzimpfungen (Anfang 1950er Jahre), Karies-Prophylaxe-Aktionen (1956), Untersuchungs- und Beratungsstelle für Tropenreisende (1956), Schluckimpfung gegen Kinderlähmung (1961), allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (1965), Übernahme der Schwangerenberatungsstellen vom Jugendamt (1965), Kinderkrankenpflegeschule am Allgemeinen Krankenhaus (1966), Grippeimpfung und -informationsdienst (1969), Raucherberatungsstelle (1973), Familienplanungsstellen (1974), Nächtlicher Ärztenotdienst (gemeinsam mit der Wiener Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer; 1975), Mobiler Schwesterndienst (1975), kostenlose Sehtests (1975), kostenlose Hörtests für vorschulpflichtete Kinder (1976), Zeckenimpfungen (1976), Impfaktion gegen Masern und Mumps (1978), Ernährungsberatungsstelle (1979), Sondermutterberatungsstelle für entwicklungsdiagnostische Fragen (1981), Gesundheitsstraße für Senioren (1986), Aktion "Schau auf Dich" in Bädern, Beratung für Wetterfühlige und Institut für Umweltmedizin (1987).

Am 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzblatt 1/1957) wurde das Neue Krankenanstaltengesetz beschlossen, das einheitliche Normen für die Krankenanstalten schuf. Seit den 70er Jahren treten die sozialmedizinischen Aufgaben mehr in den Vordergrund. Seit 1974 werden in Wien Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt (wegen unzureichender Frequenz seitens der Bevölkerung seit 1990 auch in Betrieben), 1981 wurden alle betreuenden Funktionen der Psychohygiene an das Kuratorium für psychosoziale Dienste abgetreten. Die hygienische Beratung bei Fragen des Bau-, Gewerbe- und Lebensmittelwesens, die allgemeine Hygiene, der Umweltschutz und die Vorsorgemedizin erhielten in den 1980er Jahren einen höheren Stellenwert. Die Ausgaben für das Gesundheitswesen (Magistratsabteilung 15) betrugen (laut Rechnungsabschluss): 1950 149,2 Millionen Schilling, 1960 513,5 Millionen Schilling, 1970 1,72 Millionen Schilling, 1980 5,08 Millionen Schilling, 1990 9,16 Millionen Schilling.

Verwaltungsgeschichte

Aufgabenbereiche

Die Magistratsabteilung X hatte Aufgaben der Gesundheitspolizei, des Leichen- und Friedhofswesens, aber auch die Verwaltung von Sanitätsstationen und Siechenanstalten zu besorgen. Am 1. September 1918[3] wurde aus der Magistratsabteilung X das Städtische Gesundheitsamt gelöst, in dem auch Aufgabenbereiche des Stadtphysikats aufgingen. 1920 kam es zu einer Fortsetzung in der Magistratsabteilung 12 (aus dem Städtischen Gesundheitsamt hervorgegangen, seit 1946 Magistratsabteilung 15) und der Magistratsabteilung 13.
1918: Die äußerst umfangreiche Geschäftsaufzählung des Städtischen Gesundheitsamtes umfasste: Öffentliches Gesundheitswesen (mit Ausnahme der Lebensmittelpolizei), soweit es sich um Angelegenheiten allgemeiner oder grundsätzlicher Art handelte, Ordnung und Beaufsichtigung des amtsärztlichen Dienstes, Regelung und Beaufsichtigung des schulärztlichen Dienstes, Schulhygiene, Jugendfürsorge (in gesundheitlicher Hinsicht), Bauhygiene, Wohnungsfürsorge (in gesundheitlicher Hinsicht), Gewerbehygiene, gesundheitliche Überwachung der Wasserversorgung, der Badeanstalten, des Lebensmittelverkehrs, Handhabung der Vorschriften über ansteckende Krankheiten, Bekämpfung der Volksseuchen (Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten, Alkoholismus und anderes), Tuberkulosefürsorge, Impf- und Desinfektionswesen, Sanitätsstationen (einschließlich des Sanitätspersonals), Rettungswesen, öffentlicher Kranken- und Leichentransport, Hauskrankenpflege, Überwachung der Betriebsführung privater Heil- und Irrenanstalten, gesundheitliche Überwachung der städtischen Heil- und Humanitätsanstalten, Evidenzhaltung der Sanitätspersonen (Ärzte, Apotheker, Hebammen) und Sanitätsgewerbe, Totenbeschau, Leichenwesen, Überwachung der Leichenbestattungsunternehmungen und der Friedhöfe in sanitärer Hinsicht, amtsärztliche Untersuchungen, chefärztlicher Dienst in der städtischen Kranken­ und Unfallfürsorge, Herausgabe periodischer Sanitätsberichte, medizinische Statistik und anderes.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Magistratsabteilung 12. Die Geschäftsaufzählung erstreckte sich entsprechend jener des Jahres 1918 über das öffentliche Gesundheitswesen, den amts- und schulärztlichen Dienst, die Wasserversorgung, Volksernährung und das Rettungswesen, die Bekämpfung von Seuchen und das Impfwesen zum Sanitätswesen, Sanitätsgewerbe und Leichenwesen (Totenbeschau und sanitätspolizeiliche Obduktionen). Im selben Jahr[4] erhielt der Ausschuss II auch das Gesundheitswesen zugeordnet.
1927: Bei der Magistratsabteilung 12 wurde eine Stelle für Sport und Körperkultur eingerichtet.[5]
1929: In die Geschäftsaufzählung wurden die Verwaltung von Spielplätzen sowie Vorkehrungen gegen Rauschgiftsucht aufgenommen.[6]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Magistratsabteilung 19. Neuformulierung der Geschäftsaufzählung, jedoch keine wesentlichen Veränderungen. Als Stelle erster Instanz in Landesangelegenheiten verwaltete das Besondere Stadtamt III/3 (Sanitätsrechtsangelegenheiten) einschlägige Aufgaben.[7]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Durch die Schaffung einer Hauptabteilung "Gesundheitswesen" (Hauptabteilung V) mit den Gruppen Gesundheitsamt und Krankenanstalten erfolgte eine Aufteilung der Geschäfte der bisherigen Magistratsabteilung 19 auf die neuen Abteilungen V/1-4: Die Abteilung V/1 (Ärztliche Aufgaben der Gesundheitspolizei) befasste sich mit Medizinalangelegenheiten, einschlägigen Gewerbesachen, Wohn- und Schulhygiene, Wasserversorgung, Desinfektionswesen, Rettungswesen, Totenbeschau und Bestattungswesen. 1940[8] wurden die Abteilungen V/1 und V/4 vereinigt; der amtsärztliche, gerichts- und kriminalpolizeiärztliche Dienst kamen damit zur Abteilung V/1.[9] - 1939 hatte man mit der Einrichtung von Bezirksjugendämtern begonnen;[10] die ärztliche Aufsicht wurde der Abteilung V/I übertragen. Die Abteilung V/2 (Erb- und Rassenpflege) befasste sich mit allgemeinen und ärztlichen Fragen der Erb- und Rassenpflege.[11] Die Abteilung V/3 (Gesundheitsfürsorge) behandelte Fragen der Fürsorge (Mutter-, Säuglings-, Tuberkulosefürsorge und dergleichen).[12] Der Abteilung V/4 unterstand der amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Dienst; die Abteilung wurde 1940 aufgelöst und mit der Abteilung V/1 vereinigt.[13]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Abteilung E 1, die neu errichtet wurde, hatte allgemeine Angelegenheiten, die wirtschaftliche Verwaltung des Hauptgesundheitsamts (das 1941 an die Stelle der Hauptabteilung für Gesundheitswesen tritt) sowie Personalangelegenheiten zu besorgen. Die Abteilung E 2 ging aus der alten Abteilung V/1 hervor; die Geschäftsaufzählung wurde kaum verändert. Die Abteilung E 3 ging aus der alten Abteilung V/2 hervor; die Geschäftsaufzählung wurde nur durch die Führung einer Zentralkartei ergänzt. Die Abteilung E 4 ging aus der alten Abteilung V /3 hervor; die Geschäftsaufzählung wurde kaum verändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Zusammenlegung der bisher selbständigen Abteilungen zu einer Magistratsabteilung II/1 (Gesundheitsamt).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 15. Die Geschäftsaufzählung griff auf jene des Jahres 1934 zurück, doch wurden einige Punkte neu formuliert beziehungsweise präzisiert.[14]
1955,[15] 1958,[16] 1961[17] und 1962[18] erfolgten geringfügige Änderungen der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Neuformulierung der Geschäftsaufzählung.
1972: Die durch die Suchtgiftnovelle 1971 den Bezirksverwaltungsbehörden übertragenen Aufgaben wurden 1972 der Magistratsabteilung 15 zugewiesen.[19]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1976: Gesetzlich bedingt übernahm die Magistratsabteilung 15 mit der Geschäftsaufzählung 1976 gutachtende Aufgaben nach dem Bäderhygienegesetz sowie hinsichtlich der Plasmapheresestellen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1979: Die Geschäftseinteilung des Magistrats 1979 wurde für eine textliche Straffung der Geschäftsaufzählung genutzt, der Begriff des Blutspendewesens aufgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1981 (Jänner): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1981 wurde die Geschäftsaufzählung leicht adaptiert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1983: Die Geschäftseinteilung des Magistrats 1983 übertrug der Magistratsabteilung 15 die Bewilligung von Enterdigungen und Überführungen, die bis dahin bei den Magistratischen Bezirksämtern ressortierte.
1984: Als Folge des Wiener Prostitutionsgesetzes wurde die Magistratsabteilung 15 1984 mit der Mitwirkung bei der Vorschreibung von Sicherheitsvorkehrungen bei Baulichkeiten zur Ausübung der Prostitution betraut.[20]
1985: 1985 wurde im Rahmen der Magistratsabteilung 15 ein zentraler Totenbeschaudienst eingerichtet.[21]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1989: Die Hygienisch-bakteriologische Untersuchungsanstalt erhielt 1987 die Bezeichnung Institut für Umweltmedizin der Stadt Wien,[22] was in der Geschäftseinteilung des Magistrats 1989 Berücksichtigung fand. Dabei wurde auch die Bestellung der Impfärzte für Tuberkuloseimpfungen von der Magistratsabteilung 14 übernommen.
1990: 1990 wurden sämtliche Untersuchungen des Trinkwassers der Magistratsabteilung 15 übertragen, auch solche, die bisher von der Magistratsabteilung 22 vorgenommen worden waren.[23]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1993 (Jänner): Im Zuge der Auflassung der Magistratsabteilung 17 wurde mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1993 der Magistratsabteilung 15 die Verwaltung der physikalisch-technischen Prüfanstalt für Radiologie und Elektromedizin übergeben.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1993 (Juli): Mit 1. Juli 1993 übernahm die Magistratsabteilung 15 die Aufgaben der aufgelassenen Magistratsabteilung 14, was neben den grundsätzlichen und individuellen Rechtsangelegenheiten des Gesundheitswesens, der Handhabung des Krankenanstaltengesetzes, den rechtlichen Angelegenheiten des Heilvorkommen- und Kurortewesens, der Handhabung des Strahlenschutzgesetzes hinsichtlich von Heilbehandlungen und der Tuberkulose- und Schädlingsbekämpfung eine Ausweitung der Kompetenzen hinsichtlich der Sanitätspersonen sowie des Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsbereichs brachte. Unter den grundsätzlichen Aufgaben schien nunmehr auch die Gesundheitsplanung auf.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1996 (Jänner): Im Rahmen der Geschäftseinteilung des Magistrats 1996 wurde der Sachtitel geändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Jänner): Mit der Einrichtung der Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Landessanitätsdirektion (MAL) wurden die grundsätzlichen Aufgaben des Landessanitätsdirektors im Zug der Geschäftseinteilung des Magistrats 1999 dorthin abgegeben.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2002: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2002 wurden der Magistratsabteilung 15 die Festsetzung von Pflege- und Anstaltsgebühren, von Kostenbeiträgen zu Untersuchungs- und Behandlungskosten sowie der Pflegeentgelte für die städtischen Pflegeheime übertragen, die zuletzt von der Magistratsabteilung für Krankenanstaltenfinanzierung (MA-K) besorgt worden waren. 2002 kam auch die Bearbeitung von Berufungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz hinzu.[24] Eine Korrektur bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nach bestimmten Materiengesetzen ergab sich als Folge des Verwaltungsreformgesetzes 2001.[25]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Jänner): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2003 wurden die Festsetzung von Pflege- und Anstaltsgebühren sowie von Kostenbeiträgen für die Wiener Krankenanstalten aufgrund der neuen Stellung des Krankenanstaltenverbundes (KAV) aus der Geschäftsaufzählung gestrichen, die rechtlichen Angelegenheiten medizinischer Gesundheitsberufe wie auch einige andere Kompetenzen textlich überarbeitet. Neu begegnen Angelegenheiten der Ethikkommission und die Führung von deren Geschäftsstelle.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Mai): Mit 1. Mai 2003 kamen auch Angelegenheiten von Ausweisen für stark gehbehinderte Personen nach der StVO 1960 hinzu.
2003: Gleichfalls 2003 übernahm die Magistratsabteilung 15 von der Magistratsabteilung 47 die Aufsicht über öffentliche und private Pflege- und Wohnheime.[26]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2004 (Jänner): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2004 wurde die Magistratsabteilung 12 aufgelassen, ihre Aufgaben wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 der neuen Magistratsabteilung 15A übertragen, zugleich aber deren späterer Übergang an die Magistratsabteilung 15 festgelegt.
2004: In Ergänzung zur Geschäftseinteilung des Magistrats 2004 wurden in Erlässen die rechtlichen Angelegenheiten des Behindertengesetzes 1986 und des Heimhilfegesetzes beziehungsweise Angelegenheiten des Pflegegeldgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes, des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes sowie die Verwaltung von Stiftungen zu sozialen Zwecken mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 von der Magistratsabteilung 15A an die Magistratsabteilung 15 übertragen, sodass im Wesentlichen die Aufgaben der früheren die Magistratsabteilung 12 nunmehr der Magistratsabteilung 15 oblagen.[27]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2004 (Juli): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2004 war auch die der Magistratsabteilung 47 aufgelassen worden; deren Kompetenzen fielen überwiegend an die neue Magistratsabteilung 15A, allein die Aufsicht über öffentliche und private Pflegeheime kam als Aufgabe an die Magistratsabteilung 15. Mit Auflassung der Magistratsabteilung 15A fielen deren Agenden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 an die Magistratsabteilung 15, deren Geschäftsaufzählung durch die Übernahme des Sozial- und Pflegebereichs eine entsprechend umfangreiche Erweiterung erfuhr,[28] während die budgetären Angelegenheiten des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste fortan wegfielen. Der Sachtitel der Magistratsabteilung 15, der nunmehr als amtlichem Pendant zum Fonds Soziales Wien die hoheitsrechtlichen Aufgaben auch im Sozialbereich zugeordnet waren, erfuhr eine entsprechende Ergänzung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2005: Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2005 wurde der Magistratsabteilung 15 die Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Katastropheneinsätzen übertragen, Rechtsmittelentscheidungen gegen die Vorschreibung von Ausgleichstaxen dagegen abgenommen.
2007: Mit 1. Oktober 2007 wurden die Angelegenheiten des Sozialwesens der neuen Magistratsabteilung 40 übertragen, die Physikalisch-technische Prüfanstalt der Magistratsabteilung 39 eingegliedert.[29] Bei der Magistratsabteilung 15 wurden fortan die medizinischen Kompetenzen konzentriert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2008 (Februar): Die Magistratsabteilung 15 firmierte wieder unter dem Sachtitel "Gesundheitswesen und Soziales".
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2008 (April): Die Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Landessanitätsdirektion wurde aufgelöst und ihre Aufgaben der Magistratsabteilung 15 übertragen, die nunmehr wieder unter dem Sachtitel "Gesundheitsdienst der Stadt Wien" firmierte.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2009 (Jänner): Es wurden Änderungen in Geschäftsaufzählung vorgenommen, die die Dokumentation und Auswertung von Gesundheitsdaten, die Entwicklung und Führung eines strategischen Gesundheitsmonitorings für Wien, die Erstellung von Vorschlägen für Gesundheitsziele im Sinne einer modernen Public Health Strategie und die Führung der Geschäftsstelle des Wiener Frauengesundheitsprogrammes betrafen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2009 (Oktober): Die Magistratsabteilung 15 übernahm die Handhabung des Epidemiegesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren und die der Magistratsabteilung 40 übertragenen Aufgaben.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2012 (Juli): Es wurden Änderungen im Kompetenzkatalog hinsichtlich des Führens der Tuberkulosevorsorgestellen, der Stützpunkte für Familienhebammen und die Verwaltung der Jugendzahlklinik vorgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2013 (Jänner): Die Geschäftsaufzählung wurde geringfügig durch Abänderung des Absatzes betreffend die Meldung von Personen an die Landespolizeidirektion Wien, welche, ohne die Beendigung der Prostitutionsausübung mitgeteilt zu haben, länger als sechs Monate nicht zur Kontrolluntersuchung erschienen sind, verändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2013 (Juli): Auch in der nächsten Geschäftsaufzählung wurden textliche Änderungen vorgenommen, die unter anderem das Führen des Hygienezentrums der Stadt Wien und das Führen der Stützpunkte für Familienhebammen betrafen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2014 (Oktober): Es wurden geringfügige Streichungen in der Geschäftsaufzählungen vorgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2019 (Dezember): Mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2019 erfolgte Änderung der Dienststellenbezeichnung in Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2020 (Juni): Mit der am 1. Juni 2020 wirksamen Geschäftseinteilung wurden der Magistratsabteilung 15 das Führen des Impfservice Wien übertragen.[30]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2021 (Jänner): Mit der am 1. Jänner 2021 wirksamen Geschäftseinteilung erfolgte, wie bereits mit Erlass gemäß Artikel IV Absatz 2 der GEM festgelegt, die Aufgabenübertragung betreffend Landessanitätsdirektion von der Magistratsabteilung 15 auf die Magistratsabteilung 24 - Strategische Gesundheitsversorgung.[31]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2022: Mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 erfolgten Strukturänderungen zur Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Stadt Wien, wie es im Programm Arbeitswelt und Gesundheit konzipiert wurde. Diese Maßnahmen beinhalteten bei gleichzeitiger Auflösung der Magistratsabteilung 3 - Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung die Übertragung des Bereiches Arbeitsmedizin, der zugehörigen Aufgaben der Arbeitspsychologie und der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien, eine Eingliederung der arbeitsmedizinischen Betreuung in den Wiener Gesundheitsverbund sowie die Übernahme der darüber hinaus reichenden Aufgaben durch die Magistratsabteilung 15. Die Angelegenheiten der Landessanitätsdirektion wurden von der Magistratsabteilung 24 - Strategische Gesundheitsversorgung auf die Magistratsabteilung 15 übertragen.[32]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2024: Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 wurden kleinere Kompetenzänderungen beziehungsweise –klarstellungen betreffend die Aufgabenbereiche vorgenommen.[33]

Entwicklungsübersicht

1902 Magistratsabteilung X - Gesundheitswesen
1918 Städtisches Gesundheitsamt
1920 Magistratsabteilung 12 - Gesundheitsamt (Gruppe IV. Sozialpolitik und Wohnungswesen)
1920 Magistratsabteilung 12 - Gesundheitsamt (Gruppe III. Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendfürsorge und Gesundheitswesen)
1934 Magistratsabteilung 19 - Gesundheitswesen (ärztliche Angelegenheiten) (Gruppe III. Wohlfahrtsamt. Soziale Fürsorge und Gesundheitswesen)
1939 Abteilung V/1 - Ärztliche Aufgaben der Gesundheitspolizei (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1939 Abteilung V/2 - Erb- und Rassenpflege (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1939 Abteilung V/3 - Gesundheitsfürsorge (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1939 Abteilung V/4 - Amts-, gerichts- und vertrauensärztlicher Dienst (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1940 Abteilung V/1 - Gesundheitsschutz (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1940 Abteilung V/2 - Erb- und Rassenpflege (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1940 Abteilung V/3 - Gesundheitsverwaltung (Hauptabteilung V. Gesundheitswesen)
1941 Abteilung E 1 - Allgemeine Verwaltungsabteilung des Hauptgesundheitsamts (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1941 Abteilung E 2 - Gesundheitsschutz (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1941 Abteilung E 3 - Erb- und Rassenpflege (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1941 Abteilung E 4 - Gesundheitsfürsorge (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1945 Magistratsabteilung II/1 - Gesundheitsamt (Verwaltungsgruppe II. Gesundheitswesen)
1946 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt (Geschäftsgruppe V. Gesundheitswesen)
1969 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt (Geschäftsgruppe V. Gesundheitswesen)
1973 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt (Geschäftsgruppe IV. Soziales und Gesundheit)
1976 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt (Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales)
1986 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt (Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen)
1996 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen (Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen)
2004 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales (Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales)
2007 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales)
2016 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen)
2019 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst (Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen)
2021 Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst (Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport)

Abteilungsleiter (seit 1918)

  • Dr. August Böhm (1918-1930)
  • Dr. Viktor Gegenbauer (1930-1939)
  • Dr. Hermann Vellguth (1939-1945; Abteilung V/3)
  • Dr. Ehrenfried Lande (1945-1960)
  • Dr. Ferdinand Dirschmid (1960-1967)
  • Dr. Albert Krassnig (1967-1972)
  • Dr. Ermar Junker (1972-1988)
  • HR Dr.in Helene Kapaun (1988-1992)
  • SR Dr. Karl Graf (1993-2002)
  • SR Dr. Hans Serban (2002-2006)
  • Mag.a Renate Pommering-Schober (2006-2007)
  • Dr.in Karin Spacek (2007-2020)
  • Mag. Dr. Jochen Haidvogel (seit 2021)

Bezirksgesundheitsämter

Das Gesundheitsamt unterhält in fast allen Bezirken Außenstellen (Bezirksgesundheitsämter), denen bestimmte dezentralisierte Aufgaben zugewiesen sind, zu denen neben Innendienst und Außendienst auch amtsärztlichen Untersuchungen gehören; zu den Amtsobliegenheiten zählen unter anderem auch die Tuberkulosefürsorge, das Desinfektionswesen, die sanitären Überwachungen, die Rattenbekämpfung sowie die Totenbeschau und die sanitätspolizeiliche Obduktionen.

Quellen

Literatur

  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 66-68
  • Herwig Czech: Erfassung, Selektion und "Ausmerze". Das Wiener Gesundheitsamt und die Umsetzung der nationalsozialistischen "Erbgesundheitspolitik" 1938 bis 1945. Wien: Deuticke 2003 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 41)
  • Renate Wagner-Rieger [Hg.]: Die Ringstraße. Bild einer Epoche. Die Erweiterung der Inneren Stadt Wien unter Kaiser Franz Joseph. Band 4. Wiesbaden: Steiner 1972, S. 343 ff.
  • Renate Wagner-Rieger [Hg.]: Die Ringstraße. Bild einer Epoche. Die Erweiterung der Inneren Stadt Wien unter Kaiser Franz Joseph. Band 7. Wiesbaden: Steiner 1976, S. 301 ff., und Register
  • Gesundheitsbericht für Wien [später: Gesundheitsbericht Wien]. Hg.: Stadt Wien, Magistratsabteilung 15, Gesundheitsdienst der Stadt Wien. Wien: Gesundheitsdienst der Stadt Wien 1973 ff.
  • Wien, Presse- und Informationsdienst [Hg.]: Das Gesundheitsamt als Zentrum der Vorsorgemedizin in Wien. Wien: Eigenverlag 1985
  • Elmar Junker: Vom Wiener Stadtphysikat zum Gesundheitsamt der Stadt Wien. Wien: Hollinek 1975
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740 - 1895. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 1), Register
  • Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1956 (Wiener Schriften, 6), S. 176 ff.
  • Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 2. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1959. (Wiener Schriften, 11), Register
  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 143-149
  • Verwaltungsbericht der Stadt Wien 22 (1919)
  • Verwaltungsbericht der Stadt Wien 28 (1923)
  • Verwaltungsbericht der Stadt Wien 31 (1929)
  • Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1948-1990
  • Ferdinand Lettmayer [Hg.]: Wien um die Mitte des XX. Jahrhunderts - ein Querschnitt durch Landschaft, Geschichte, soziale und technische Einrichtungen, wirtschaftliche und politische Stellung und durch das kulturelle Leben. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1958, S. 526 ff., 530 ff. (Bezirksgesundheitsämter)

Weblinks

- Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst

Referenzen

  1. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 1 f.
  2. Reichssanitätsgesetz vom 30. April 1870
  3. Normalienblatt des Magistrats 1918, Nr. 17.
  4. Erlass vom 20. November 1920 (MD 6725/1920); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 105 f.
  5. Erlass vom 10. März 1927 (MD 1487/1927); Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1927, S. 29. Die Anordnung wurde nicht genügend beachtet und daher mit Erlass vom 30. Dezember 1927 (MD 8209/1927; Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1928, S. 10) wiederholt.
  6. Erlass vom 14. Mai 1929 (MD 2687/1929); Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1929, S. 55.
  7. Handbuch der Stadt Wien 61 (1935), S. 123 f.
  8. Mit Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 - 1517/1940) kam es zur Zusammenlegung der Hauptabteilungen V und VI; die Bezeichnungen der Abteilungen V/I-4 wurden dadurch nicht berührt; die Abteilung V/4 wurde mit der Abteilung V/I vereinigt.
  9. Die Abteilung V/I trug nunmehr den Sachtitel "Gesundheitsschutz".
  10. Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1940/1945, S. 122.
  11. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 -1517/1940).
  12. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 -1517/1940).
  13. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 -1517/1940).
  14. Vgl. Geschäftseinteilung 1948, S. 27 ff.
  15. Erlass vom 13. Dezember 1955 (MD 5452/1955).
  16. Erlass vom 26. August 1958 (MD 3304/1958).
  17. Erlass vom 8. August 1961 (MD 1995/1961).
  18. Erlass vom 11. Dezember 1962 (MD 4037/1962).
  19. MD-1975/1972 vom 20. Juli 1972.
  20. MD-1608-1/1984 vom 27. August 1984.
  21. MD-1083-4/1985 vom 16. Dezember 1985.
  22. MD-2046-1/1987 vom 9. September 1987.
  23. MD-1940-1/1990 vom 31. Juli 1990.
  24. MDA-1815-1/2002 vom 31. Juli 2002.
  25. MDA-1800-1/2002 vom 31. Juli 2002.
  26. MDA-1993-1/2003 vom 25. September 2003.
  27. MDA-516-1/2004 vom 26. Februar 2004 und MDA-516-2/2004 vom 23. April 2004.
  28. Amtsblatt der Stadt Wien 4/2004, S. 7.
  29. Rathauskorrespondenz vom 20. September 2007 und 1. Oktober 2007.
  30. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 68. Sitzung des Gemeinderates vom 26.05.2020, 152130-2020-GIF.
  31. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 3. Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021, 1100122-2020-GIF.
  32. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 21. Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2022, 308858-2022-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 21. Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2022, 308858-2022-GGK.
  33. 1286912-2023-GGK (Antrag Stadtsenat); siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 47. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2023, 1286912-2023-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 47. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2023, 1286912-2023-GGK, Beilage 139/2023 (Postnummer 88).