Bürgerspitalfonds
Das Wiener Bürgerspital war in der Frühen Neuzeit die zentrale Wohlfahrtsanstalt der Stadt Wien. Es diente zugleich der Fürsorge für Erwerbsunfähige, Arme und Alte, der Pflege von Kranken und hatte ein Gebär- und auch ein Waisenhaus. Es verfügte über verschiedene Standorte. Die Versorgung erfolgte aus einer selbst betriebenen Wirtschaft im Rahmen der eigenen Grundherrschaft, zu der auch Brauhäuser gehörten.
Reformen Josephs II.
Auf Befehl Josephs II. kam es 1782-1784 zu einer durchgreifenden Reorganisation des Wiener Wohlfahrtswesens. Das Bürgerspital in seiner bisherigen Form wurde aufgelassen, weil es zu einer Entflechtung der verschiedenen Aufgaben und der Finanzierung kommen sollte. Zur Krankenpflege war seit 1784 ausschließlich das staatliche Allgemeine Krankenhaus bestimmt, dem auch das Lazarett des Bürgerspitals angegliedert wurde. Die Waisenkinder waren schon 1782 in das Waisenhaus am Rennweg übersiedelt, das Spital Zum Klagbaum wurde ganz aufgelassen und 1784 demoliert. Beim Bürgerspital verblieb die Versorgung der Alten und Erwerbsunfähigen. Diese wurden in das frei gewordene, ab dann als Bürgerversorgungshaus bezeichnete Spital zu St. Marx überführt.
Die Stiftungs-Oberdirektion schlug vor, das Bürgerspital der Gemeinde vollständig zu entziehen und die Wirtschaftsführung des Spitals der Cameral-Administration, die Verwaltung der Bürgerspitalstiftungen der Stiftungs-Oberdirektion zu unterstellen. Kaiser Joseph II. schreckte vor diesem Schritt zurück und erklärte, dass davor Verhandlungen mit dem Magistrat aufgenommen werden müssten.[1] Ergebnis derselben war, dass die Verwaltung des Bürgerspitals wieder dem Magistrat übertragen und der Stiftungs-Oberdirektion nur das Aufsichtsrecht eingeräumt wurde.[2] Die Finanzierung erfolgte schließlich über den neu gegründeten Bürgerspitalfonds, in den das Vermögen des Bürgerspitals eingebracht wurde. Die Wirtschaftsführung wurde komplett umgestellt. 1790 wurde die Eigenwirtschaft ganz aufgegeben und der Landbesitz verpachtet, wobei zu bemerken ist, dass bereits im Lauf des 18. Jahrhunderts schon sehr vieles verpachtet worden war. Das frei gewordene Bürgerspitalgebäude in der Stadt wurde 1783 bis 1790 zu einem riesigen Zinshauskomplex umgebaut (siehe Bürgerspitalzinshaus), dessen Erträgnisse ebenfalls in den Bürgerspitalfonds flossen. Der Bürgerspitalfonds hatte aber nicht nur die Altersversorgung, die Gemeindeangelegenheit war, zu gewährleisten, sondern auch jährlich von den Erträgnissen Mittel an den Staat abzuliefern, die für die Waisen- und für die Krankenversorgung verwendet wurden. Die Umstrukturierungen zogen sich freilich über viele Jahre hin.
Die Bürgerspital-Wirtschaftskommission
Kaiser Franz II. hob 1795 die Stellen der beiden Superintendenten und des Hofkommissärs auf und übertrug den Vorsitz in den wöchentlichen Sitzungen, den so genannten, seit 1734 bestehenden Hauskommissionen, einem Magistratsreferenten in Bürgerspitalsangelegenheiten. Anstelle des Abgeordneten der milden Stiftungs-Hofbuchhaltung trat ein Mitglied der städtischen Buchhaltung.[3] 1797 wurden die Gehälter für die Superintendenten und den Hofkommissär endgültig eingestellt. Aus Kostengründen sollte der Magistrat aus dem Kreis des äußeren Rates wohlhabende, wirtschaftsverständige Bürger für Kontrollaufgaben und Beratungstätigkeit in Wirtschaftsangelegenheiten wählen. [4] Acht Bürger wurden vorgeschlagen: vier sollten im Bürgerversorgungshaus St. Marx Nachsicht halten, vier den Hauskommissionen beiwohnen. 1798 erstattete die Regierung an die Hofkanzlei Bericht über den Vorschlag. Im Jahr 1800 wurde die Bürgerspital-Wirtschaftskommission eingesetzt: Kaiser Franz genehmigte die Geschäftsordnung mit der Abänderung, dass das Präsidium von einem Magistratsrat zu führen sei sowie, dass die monatlich an den Magistrat abzuliefernden Protokolle und summarischen Gebarungsausweise nicht von diesem, sondern von einem Magistratsreferenten im Rat vorzutragen seien.[5]
Bürgerversorgungshaus in der Währinger Straße
1858 bis 1860 wurde ein neues Bürgerversorgungshaus errichtet, welches das Spital zu St. Marx ablöste. Pläne für einen Neubau am St. Marxer Gelände hatte man wieder verworfen. Als Standort wählte man die Liegenschaft des ehemaligen Lazaretts Johannes an der Siechenals in der Währinger Straße, das bis zu den josephinischen Reformen dem Bürgerspital gehört hatte. Das Bürgerversorgungshaus behielt seine Funktion bis zur Fertigstellung eines neuen Standortes in Lainz 1904 (siehe Lainzer Versorgungshaus). 1928 wurde es ganz aufgelassen und abgerissen (heute Arne-Carlsson-Park).
Streit um die rechtliche Stellung des Bürgerspitalfonds
Seit dem 18. Jahrhundert war ein Streitpunkt zwischen der Stadt Wien und der Staatsverwaltung, ob und inwieweit die Verwaltung des Bürgerspitals dem Magistrat oder dem Staat, etwa der Stiftungs-Hofkommission zukam; darüber hinaus, ob das Bürgerspital als Stiftung oder als Zweckvermögen der Stadt Wien anzusehen sei. Die rechtliche Stellung des Bürgerspitalfonds blieb bis zu seiner Auflösung umstritten. 1869 sprach der Minister des Inneren aus, dass der Bürgerspitalfonds als ein Zweckvermögen der Gemeinde Wien anzusehen sei.[6] Der Bürgerspitalfond verkaufte 1873 das Bürgerspitalzinshaus, das wegen der Straßenregulierung abgerissen werden musste. Im Tauschweg erhielt es von der Allgemeinen Österreichischen Baugesellschaft mehrere, neu errichtete Häuser, die zwei ganze Baublöcke am Schottenring einnahmen (Bürgerspitalfondshaus).[7]
Eingliederung in den Magistrat
1880 wurde die Bürgerspital-Wirtschaftskommission, die eine eigenständige Stellung beansprucht hatte, mit Beschluss des Wiener Gemeinderates [8] aufgelöst. Die Verwaltung wurde von einer Kommission des Magistrats wahrgenommen. Die Kasse des Fonds wurde dem Magistrat übergeben und die Bürgerspitalsangestellten in den Status der Magistratsbediensteten eingewiesen.[9] Das Bürgerspitalsarchiv wurde dem Stadtarchiv übergeben.[10]
Bürgervereinigung der Stadt Wien
In den Streit um die rechtliche Natur des Bürgerspitalfonds mischte sich Anfang des 20. Jahrhunderts ein weiterer Spieler ein. Unter tatkräftiger Unterstützung von Bürgermeister Karl Lueger wurde 1900 von Wiener Bürgern die „Bürgervereinigung (der k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt) Wien“ ins Leben gerufen.[11] Diese hatte in ihren Statuten zum Vereinszweck unter Paragraph 2, Absatz g die Bestimmung „Antheilnahme an der Verwaltung des Bürgerspital- und des Bürgerladfondes, insoferne und insoweit dieselbe durch Gemeinderathsbeschlüsse eingeräumt wird“. Insbesondere in den 1920er und 1930er Jahren versuchte diese Vereinigung mehrfach in die Verwaltung und auf das Vermögen des Bürgerspitalfonds ein- bzw. zuzugreifen, was die Bürgermeister zu verhindern wussten, allerdings zu weiteren Erhebungen zur rechtlichen Stellung des Fonds führte.[12]
1904 sprach sich die k.k. Finanz-Landes-Direktion in Wien[13] gegen die Stadt Wien aus, die die Meinung vertrat, dass der Fonds ein selbständiges Zweckvermögen sei. An der selbständigen juristischen Existenz des Bürgerspitalfonds könne nicht gezweifelt werden. Der Fonds sei einer Stiftung gleichzuhalten. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung eines Kaufvertrages[14] zwischen der Stadt Wien und dem Wiener Bürgerspitalfonds aus dem Jahr 1913 wurde in einer Urkunde der Stadt Wien aus dem Jahr 1932 festgestellt, dass der Kaufvertrag als Übereinkommen anzusehen sei. Laut Amtsbestätigung aus 1932 waren der Bürgermeister und Stadträte der Stadt Wien berechtigt, den Wiener Bürgerspitalfonds zu vertreten. 1934 wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen das Grundbuchsgesuch abgewiesen, weil eine stiftungsbehördliche Bewilligung für den Kaufvertrag nachzuweisen sei. Aufgrund einer Amtsbestätigung des Wiener Magistrates, dass der Wiener Bürgerspitalfonds keine Stiftung ist, wurde schließlich die grundbücherliche Durchführung bewilligt.[15]
Die Auflösung der Bürgerspitalfonds
Der Wiener Bürgerspitalfonds wurde im Jahr 1939 von der Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und selbständigen Fonds von der Auflösung als Stiftung freigestellt[16], weil es sich um "keinen selbständigen Fonds, sondern ein Zweckvermögen der Stadt Wien" handle. Dies aufgrund einer Stellungnahme der Magistratsabteilung 15 [17], weil "… angenommen werden kann, dass das Bürgerspital eine Gründung der Stadtverwaltung … von ihr für Zweck gewisse Gemeindemittel bestimmt wurden und hiezu Spenden einzelner Bürger hinzugeflossen sind.... Die Bezeichnung wurde vermutlich nur deshalb belassen, um einerseits die historische Erinnerung aufrecht zu erhalten und andererseits die Kosten der grundbücherlichen Eigentumsübertragungen an die Gemeinde Wien zu ersparen." 1941 wurde auf Grund von Amtsbescheinigungen der Stadt Wien unter Hinweis auf die "Verordnung über die Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften im Lande Österreich"[18] das Eigentumsrecht der Stadt Wien anstelle des Wiener Bürgerspitalfonds in den Grundbüchern einverleibt.
In den 1960er Jahren[19] und zuletzt 1991 wurden hinsichtlich der Flächen, die 1938 nicht in das Eigentum der Stadt Wien übertragen worden waren, nachträglich das Eigentumsrecht der Stadt Wien einverleibt. Im Grundbuch ist der Wiener Bürgerspitalfonds als Eigentümer heute nicht mehr verzeichnet.
Für die Verwaltung des Bürgerspitalfonds und seiner Liegenschaften waren zuständig:
- 1784: Spitalamt
- 1800: Bürgerspital-Wirtschaftskommission
- 1880: Zwölfköpfige Kommission des Magistrats: neu gegründetes Department XXV: Donauregulierung und Bürgerspitalfonds[20]
- 1902: Magistratsabteilung III
- 1920: Magistratsabteilung 45
- 1934: Magistratsabteilung 22
- 1939: Abteilung VIII/4
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Bürgerspital
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Bürgerspitalfonds
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Pläne aus dem Bestand Bürgerspital
Literatur
- Michael Altmann: Vorschläge für eine neue Organisierung der Verwaltung des Wiener Bürgerspitales. Wien: 1872
- Michael Altmann: Das Wiener Bürgerspital und dessen Verhältnis zur Großkommune Wien. Ein Gutachten. Wien: 1865
- Michael Altmann: Das Wiener Bürgerspital. Zur Erinnerung an die Eröffnung des neuen Bürger-Versorgungshauses in der Alservorstadt. Auf Grundlage mehrerer Manuscripte des Bürgerspital-Amtsdirectors Joseph Holzinger. Wien: L. C. Zamarski & C. Dittmarsch 1860
- Bürgerspital-Wirtschafts-Kommission (Hg.): Rechenschaftsbericht der Bürgerspital-Wirtschafts-Kommission über die Verwaltung des Wiener Bürgerspital-Fonds im Decennium 1861 bis 1870. Wien: 1871
- Michael Altmann: Rechenschaftsbericht der Bürgerspital-Wirtschafts-Kommission über die Verwaltung des Wiener Bürgerspital-Fons in den Jahren 1871-1875. Zur Erinnerung an die vor 75 Jahren erfolgte Constituirung der Bürgerspital-Wirtschafts-Commission, im Auftrage der derzeitigen Commission. Wien: 1876
- Sarah Pichlkastner / Manuel Swatek: Fürsorge und Ökonomie. Das Wiener Bürgerspital um 1775. Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe B: Ausstellungskataloge, Heft 97, Wien 2017
- Karl Weiß: Geschichte der Stadt Wien. Band 2. Wien: Lechner 1883, S. 401
Referenzen
- ↑ Hoferlass vom 19. Februar 1785
- ↑ Hoferlass vom 5. Okt. 1785
- ↑ Hoferlass vom 16. Oktober 1795
- ↑ Regierungsbeschluss vom 2. September 1797
- ↑ Hoferlass vom 6. September 1800
- ↑ Erlass des Ministers des Innern vom 31. Dezember 1869, Z. 19, 249
- ↑ Tauschvertrag vom 22. Februar 1873 (Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv-Akten, A1: 45/1873). Es handelte sich um die Häuser 1., Schottenring 20, 22, 24, 26 sowie 28, 30, 32 und 1., Zeninkagasse 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13.
- ↑ Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 1880
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv-Akten, A1: 143/1880a
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 438, A 1, 863/1910
- ↑ Der Verein wurde 1938 aufgelöst, 1947 wieder begründet und schließlich 1964 in Ermangelung von Mitgliedern aufgelöst. Vgl. Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A32: 4468/1932.
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, Magistratsdirektion, K 1 zu den betreffenden Jahren
- ↑ Entscheidung der k.k. Finanz-Landes-Direktion vom 21. 3. 1904, Zl. 14604/IX zur Gebühr über Kaufvertrag Gemeinde Wien - Wiener Bürgerspitalfonds
- ↑ Kaufvertrag MA III-2803/13, genehmigt im Gemeinderat am 26. 9. 1913
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 101, A 3, Landtafel EZ 390
- ↑ Österreichisches Staatsarchiv, Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und selbständigen Fonds Abt. IV A e Aktenzahl 50A/219
- ↑ Zur Zahl MA 15/IV - 163/39 vom 24. 4. 1939; Akt im Wiener Stadt- und Landesarchiv nicht erhalten.
- ↑ GBL. für das Land Österreich Nr. 397/1938
- ↑ MDZ LS - II/314/91
- ↑ Akten heute Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptregistratur, A47: Department L