Superintendenten (Bürgerspital)
Das Amt der Superintendenten des Bürgerspitals lässt sich erstmals in den 1560er Jahren nachweisen. Als Superintendenten fungierten jeweils ein bis drei Personen aus dem Inneren Rat, die eine Aufsichts- und Kontrollfunktion über den Bürgerspitalmeister und das Bürgerspital ausübten. Bereits die Stadtordnung von 1526 nennt zwei Personen aus dem Stadtrat, die alle 14 Tage gemeinsam mit dem Bürgermeister das Spital visitieren sollten. Auch andere Fürsorge- oder Strafinstitutionen verfügten in der Frühen Neuzeit über Superintendenten.
Beim Superintendentenamt handelte sich um ein Ehrenamt mit einer eher symbolischen Besoldung. Üblicherweise wurde es am Ende der städtischen Karriere ausgeübt, oft kurz vor oder nach dem Bürgermeisteramt. Ein Superintendent war jeweils bis Lebensende mit jenen Zehenten des Bürgerspitals belehnt, die landesfürstliche Lehen waren. In wichtigen Spitalangelegenheiten wirken die Superintendenten gemeinsam mit dem Spitalmeister. Gemeinsam mit diesem und dem Spitalanwalt hielten die Superintendenten regelmäßige Sitzungen ab, die ab 1606 nachweisbar sind. Dabei wurden diverse Spitalangelegenheiten geregelt und vor allem die grundherrschaftliche Jurisdiktion über die Spitaluntertaninnen und -untertanen ausgeübt (Grundherrschaft Bürgerspital).
Den Superintendenten übergeordnet waren Bürgermeister und Stadtrat (Innerer Rat), an deren Stelle im Verlauf des 18. Jahrhundert jedoch vermehrt landesfürstliche Instanzen bzw. Behörden traten (Niederösterreichische Regierung, ab Mitte 18. Jahrhundert Stiftungshofkommission). Die Amtsträger wurden vom Stadtrat ernannt, wobei im 18. Jahrhundert die Zustimmung des Landesfürsten oder von landesfürstlichen Instanzen bzw. Behörden nötig war. Das Spital zu St. Marx besaß bis zur Inkorporierung in das Bürgerspital 1706 eigene Superintendenten, die in der Folge eingespart wurden.
Nachdem 1733 eine eigene Hofkommission für das Bürgerspital eingerichtet worden war, kam es kurzzeitig zu einer Veränderung hinsichtlich der Superintendenten und damit der Aufsicht über das Spital. Bis 1743 waren sie Teil einer Kommission, der auch drei Mitglieder des Äußeren Rates angehörten (subdelegierte Kommission, ab 1737 Bürgerspitalwirtschaftskommission). Von 1757 bis 1779 stand den Superintendenten unterstützend ein „Kellerkommissar“ zur Seite, der jedoch weder Mitglied des Inneren noch des Äußeren Rates gewesen sein dürfte. Im Zug der Reformen Josephs II. ging die Zuständigkeit für das Bürgerspital wieder an die Stadt über (Spitalamt). In den 1790er Jahren wurde das Amt der Superintendenten schließlich aufgehoben.
Literatur
- Michael Altmann: Das Wiener Bürgerspital. Zur Erinnerung an die Eröffnung des neuen Bürger-Versorgungshauses in der Alservorstadt. Wien: Selbstverlage des Bürgerspitalamtes 1860, S. 55 ff., 86 f.
- Joseph Holzinger: Hausgeschichte des Bürgerspitals zu Wien. Unveröffentlichtes Manuskript 1857–1860 [WStLA, Handschriften: A 240], Teil 2/1, Bogen 32, 158; Teil 2/2, Bogen 27 ff., 120 f.
- Sarah Pichlkastner, Insassen, Personal und innere Organisation des Wiener Bürgerspitals in der Frühen Neuzeit. Eine Projektskizze. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 123 (2015), S. 117–132 (zu den Superintendenten S. 123–125)
- Sarah Pichlkastner: Eine Stadt in der Stadt. InsassInnen und Personal des frühneuzeitlichen Wiener Bürgerspitals – eine Studie anhand exemplarischer Untersuchungszeiträume. Wien 2020
- Sarah Pichlkastner / Manuel Swatek: Fürsorge und Ökonomie. Das Wiener Bürgerspital um 1775. Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe B: Ausstellungskataloge, Heft 97, Wien 2017
- Karl Weiß: Geschichte der öffentlichen Anstalten, Fonde und Stiftungen für die Armenversorgung in Wien. Wien: Selbstverlage des Gemeinderathes 1867, S. 100 f., 272 ff.